EU-Wettbewerbskommissar Almunia
 strebt Einigung mit Google an

 

erstellt am
01. 10. 13
15.00 MEZ

01.10.2013 Der US-Internetkonzern Google hat mit nachgebesserten Verpflichtungszusagen seine Chancen gewahrt, eine EU-Kartellstrafe doch noch abzuwenden.
Brüssel (ec) - "Wir sind in diesem Fall nun an einem entscheidenden Moment angekommen", sagte Almunia bei einer Anhörung zum Fall Google auf Einladung der Europaabgeordneten Andreas Schwab und Ramon Tremosa. Nachdem erste Verpflichtungszusagen von Google im Frühjahr noch sehr negative Reaktionen im Markt ausgelöst hätten, habe Google nun nachgebessert. "Wir haben bis gestern über solche Verbesserungen verhandelt", sagte Almunia. Diese Vorschläge seien nun besser geeignet, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen.

Wenn Google die jetzt versprochenen Effekte der Öffnung seiner Dienste empirisch belegen könne und die Marktteilnehmer positiv darauf reagieren, könne er die Verpflichtungszusagen von Google mit einer formellen Entscheidung im Frühjahr 2014 für rechtsverbindlich erklären. "Ich glaube, dass im Google-Fall der Weg zu einer Einigung die beste Wahl ist", sagte Almunia. Dadurch könne der Fall schneller gelöst und eine klare Vision über die Funktion der Märkte für Online-Suche und Suchmaschinenwerbung festgeschrieben werden. Gelinge die Einigung jedoch nicht, könne es zu einer formellen Zustellung der Beschwerdepunkte an Google kommen. Räumt Google die Bedenken dann immer noch nicht aus, droht eine Kartellstrafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Die Kommission hat Bedenken, dass Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für Online-Suche, Suchmaschinenwerbung und Vermittlung von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum missbraucht haben könnte. Die Ermittlungen laufen bereits seit 2010. Im März 2013 hatte die Kommission Google mitgeteilt, dass nach ihrer vorläufigen Beurteilung die folgenden vier Geschäftspraktiken von Google möglicherweise gegen EU-Kartellrecht verstoßen, welches die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet (Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dabei handelt es sich um:

  1. die Bevorzugung von Links zu Googles eigenen spezialisierten Suchdiensten in den Online-Suchergebnissen von Google gegenüber Links zu konkurrierenden spezialisierten Suchdiensten;
  2. die unautorisierte Verwendung von Originalinhalten von Webseiten Dritter in den spezialisierten Suchdiensten von Google;
  3. Vereinbarungen, die Betreiber von Webseiten ("Verleger") dazu zwingen, den gesamten oder den Großteil ihres Bedarfs an Suchmaschinenwerbung über Google zu decken; und
  4. vertragliche Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragbarkeit von Suchmaschinen-Werbekampagnen auf konkurrierende Plattformen für Suchmaschinenwerbung und das plattformübergreifende Management von Suchmaschinen-Werbekampagnen.


Google hat laut Almunia nun unter anderem zugesagt, dass die Links zu konkurrierenden Suchdiensten künftig deutlich sichtbarer dargestellt werden. Dritte könnten die unautorisierte Verwendung ihrer Inhalte in den Suchdiensten von Google künftig besser verhindern. Verleger könnten auch nicht mehr gezwungen werden, ihren Bedarf an Suchmaschinenwerbung über Google zu decken. Auch das das plattformübergreifende Management von Suchmaschinen-Werbekampagnen sei mit den neuen Verpflichtungszusagen von Google künftig möglich.

 

 

 

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