Landesregierung will Zuständigkeit
 über Gemeindesteuern

 

erstellt am
08. 10. 13
15.00 MEZ

Bozen (lpa) - Geht es nach der Landesregierung, muss die Finanzierung der Lokalkörperschaften auf eine neue Grundlage gestellt werden. Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder am 07.10. nach der Sitzung der Landesregierung erklärte, wäre es höchst an der Zeit, dass dem Land die Zuständigkeit über die Einführung und Einhebung von Gemeindesteuern wie etwa der IMU zugestanden werde.

Derzeit wird im Parlament über die Lokalkörperschaftssteuern diskutiert und im Zuge der Debatte zum Gesetzesdekret 102/2013 soll ein Passus so abgeändert werden, dass Südtirol in Zukunft bei der Einführung von Sondersteuern ein Mitspracherecht eingeräumt wird. „Immer, wenn neue Steuern wie etwa die IMU von der Regierung beschlossen werden, dann taucht bei uns in Südtirol die Zuständigkeitsfrage auf. Es ist dann immer unklar, ob die Steuer bei uns eingeführt werden muss und wer sie einhebt. Damit diese Probleme in Zukunft nicht mehr bestehen, ist eine neue Regelung notwendig", so Landeshauptmann Durnwalder. Der Landeshauptmann ist optimistisch, dass diese neue Regelung im Zuge der aktuellen Debatte unter Dach und Fach gebracht werden kann, schließlich sei sowohl die Einhebung der IMU als auch die grundsätzliche Neuordnung der Autonomie-Finanzregelung bereits im mit Premier Letta unterzeichneten Bozner Abkommen enthalten.

Apropos Bozner Abkommen: Die Landesregierung hat auch über die Anpassung des Mailänder Abkommens auf Grundlage des Bozner Abkommens gesprochen. Durnwalder berichtete, dass die Facharbeitsgruppen bereits intensive Verhandlungen geführt hätten und dass morgen die Finanzlandesräte Südtirols und des Trentino zusammentreffen, um über eine für beide Länder gültige Regelung zu diskutieren. „Das Bozner Abkommen soll nach Abschluss dieser Verhandlungen an die Stelle des Mailänder Abkommens treten", so Landeshauptmann Durnwalder.

 

 

 

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