Gemeinden können Abschaffung des
 Instanzenzuges selber regeln

 

erstellt am
16. 10. 13
15.00 MEZ

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages nahm am 16.10. unter dem Vorsitz von LAbg. Ing. Manfred Sampl (ÖVP) eine Vorlage der Landesregierung für ein weiteres Landesverwaltungsgericht-Begleitgesetz, in dem es vor allem um die Abschaffung des gemeindeinternen Instanzenzuges in landesgesetzlichen Angelegenheit geht, mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und Team Stronach gegen die Stimmen der SPÖ an.

Mit der Vorlage für ein "Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz – Aufhebung des gemeindeinternen Instanzenzuges in landesgesetzlichen Angelegenheiten" werden insgesamt zehn Landesgesetze geändert, und zwar die Salzburger Gemeindeordnung 1994, das Salzburger Gemeindeverbändegesetz, das Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968, das Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz, das Gebrauchsabgabegesetz, das Salzburger Landessicherheitsgesetz, das Baupolizeigesetz 1997, das Bautechnikgesetz, das Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999 und das Salzburger Rettungsgesetz.

Der Vorschlag zur Änderung dieser zehn Landesgesetze macht von der Möglichkeit der Abschaffung des Instanzenzuges in den Gemeinden Gebrauch, sodass in jenen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, gegen einen Bescheid des zuständigen Gemeindeorgans gleich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden kann. Die Möglichkeit zur unmittelbaren Anfechtbarkeit der Bescheide der Bürgermeister soll aber erst mit 1. Jänner 2015, also ein Jahr später als die allgemeine Reform, in Kraft treten. Damit können noch notwendige organisatorische Vorkehrungen zeitgerecht getroffen werden. Vor allem wird dadurch aber ein rückwirkendes Wirksamwerden der Abschaffung des gemeindeinternen Instanzenzuges vermieden.

Im Sinne der Gemeindeautonomie bleibt es in der Kompetenz der Gemeinden, die alte Rechtslage beizubehalten. Die entsprechenden Beschlüsse können bis 30. Juni 2014 gefasst werden.

Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer betonte in der Debatte, dass es der Ansatz der vorliegenden Regierungsvorlage sei, die Verwaltung effizienter zu gestalten. Der Gemeindeautonomie werde Rechnung getragen, indem es den Gemeinden obliegt, die alte Rechtslage beizubehalten oder den Instanzenzug zu ändern.

SPÖ-Klubvorsitzender Walter Steidl bezeichnete die Regierungsvorlage als "Hü-Hott-Gesetz". Der Landesgesetzgeber könne sich zu keiner eindeutigen Entscheidung durchringen. Das Bemühen sollte es sein, die Bürger/innen in ihrer Rechtssicherheit zu stärken. LAbg. Mag. Karl Schmidlechner (SPÖ) betonte, dass der in der Regierungsvorlage vorgesehene Weg nicht sinnvoll sei, denn die Gemeinden würden künftig großteils die alte Regelung beibehalten.

Klubobmann Cyriak Schwaighofer (Grüne) sprach von einem Mittelweg und von einem guten Kompromiss in der Gesetzesvorlage. Der Gemeindeautonomie werde Rechnung getragen, indem die Gemeinden selber über die Vorgangsweise entscheiden können. Die Gemeindevertretungen haben die Chance, diese neue Möglichkeit des Instanzenzuges zu debattieren.

FPÖ-Klubobmann Dr. Karl Schnell betonte, das Vorhaben sei ein Schritt in die richtige Richtung, der allerdings nur halbherzig umgesetzt werde. Er kritisierte den fehlenden Mut zur völligen Umsetzung.

 

 

 

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