Bundesrechnungshof bestätigt Zweckmäßigkeit
 der öffentlichen Tourismusverwaltung in OÖ

 

erstellt am
30. 10. 13
14.00 MEZ

Handlungsempfehlungen werden aufgegriffen – Evaluierung der Tourismusstrategie und Organisationsevaluierung des OÖ Tourismus wurden bereits gestartet.
Linz (lk) - Den Tourismus in den Ländern Oberösterreich und Steiermark hat der Bundesrechnungshof unter die Lupe genommen und dabei eine tiefgehende Prüfung des Oberösterreich Tourismus sowie dessen Tochterunternehmen (OÖ. Tourismus Marketing GmbH, OÖ. Touristik GmbH, TTG Tourismus Technologie GmbH) und des Amtes der Oö. Landesregierung durchgeführt. Die Ergebnisse aus dem nun vorliegenden Bericht bestätigen die sach- und zweckmäßige Mittelverwendung und die grundsätzlich sehr professionelle Arbeitsweise der Landes-Tourismusorganisation zur Weiterentwicklung und Vermarktung des Tourismus.

"Einige Kennzahlen zeigen, dass die Strategien zur Erhöhung der Wertschöpfung des Tourismus in OÖ wirksam sind. Die direkte Wertschöpfung pro Nächtigung konnte deutlich gesteigert werden und liegt mit durchschnittlich 192 Euro über jener der Steiermark", analysiert Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Michael Strugl.

Weitere Feststellungen des Bundesrechnungshofes und dessen Empfehlungen zur Verbesserung wurden bereits vollinhaltlich umgesetzt bzw. in die Wege geleitet. Die empfohlenen Maßnahmen betreffen in der Umsetzungsverantwortung teils das Land Oberösterreich, teils den Oberösterreich Tourismus. So findet derzeit etwa im Auftrag des Landes eine Evaluierung der Rechtsform der Landes-Tourismusorganisation insbesondere unter Berücksichtigung von vergabe- und steuerrechtlichen Aspekten statt, deren Ergebnisse auch in den nächsten Kursbuch-Prozess einfließen werden. Für die in der derzeit gültigen Tourismusstrategie laut „Kursbuch Tourismus Oberösterreich 2011 bis 2016“ verankerten Generalziele wurden quantifizierbare Kennzahlen definiert, die bereits in die Kursbuch-Zwischenevaluierung 2014 einfließen werden. Ganz im Sinne dessen, dass der BRH das Beiziehen externer Experten kritisch hinterfragte, werden hier verstärkt auch interne Ressourcen der Kursbuch-Partner (Land OÖ, WKOÖ, OÖ. Tourismus) genutzt. Während das wirkungsorientierte Erfolgscontrolling des Oberösterreich Tourismus seitens des Bundesrechnungshofes begrüßt wurde, wurden formale Gestaltungsvorgaben etwa zur Haushaltverordnung oder Finanzierung der heutigen Notwendigkeiten angepasst. Auch den Empfehlungen zur vollständigen Umsetzung des Stellenbesetzungsgesetzes wurde bereits Rechnung getragen.

Ebenfalls umgesetzt werden soll ein neues Gehaltsschema für neu eintretende Mitarbeiter/innen des OÖ Tourismus, das an das Gehaltsschema des Landes OÖ angelehnt ist und höhere Einsiegsgehälter mit flacherer Entwicklungskurve aufweist.

 

 

 

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