Bilaterales Abkommen mit Turkmenistan

 

erstellt am
11. 11. 13
10.30 MEZ

Österreich und Turkmenistan schließen Verhandlungen über bilaterales Investitionsschutzabkommen ab
Wien (bmeia) - Am 07.11. konnten im Außenministerium die seit 2011 geführten Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen zur Förderung und Schutz von Investitionen zwischen Österreich und Turkmenistan abgeschlossen werden. Die Verhandlungen im Außenministerium fanden parallel zu der am 6. und 7. November im Wirtschaftsministerium abgehaltenen Tagung der Gemischten Österreichisch-Turkmenischen Kommission statt.

„Das neue Investitionsschutzabkommen soll es den österreichischen Betrieben erleichtern, auf diesem Zukunftsmarkt Fuß zu fassen, weil sie damit die entsprechende Rechtssicherheit haben. Besonders für kleine und mittlere Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, ist es ausschlaggebend, dass ihr Engagement im Ausland vor Benachteiligungen gegenüber inländischen und anderen ausländischen Investoren geschützt sind“, erklärte dazu Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger.

Das fünf Millionen Einwohner Land Turkmenistan am kaspischen Meer verfügt über die viertgrößten Gasreserven der Welt und nimmt damit eine Schlüsselrolle in der internationalen Energieversorgung ein. Neue Projekte in der Infrastrukturentwicklung und die aufgrund des raschen wirtschaftlichen Aufschwungs stark steigende Nachfrage nach importierten Konsumgütern bieten für österreichische Anbieter von Produkten, Technologien und Dienstleistungen interessante Geschäftschancen auf einem noch wenig bekannten Wachstumsmarkt.

Geschäftschancen gibt es für österreichische Unternehmen vor allem in den Bereichen Öl und Erdgas, Bau und Infrastruktur, Gesundheit und Medikamente als auch bei der Zulieferung in die Nahrungsmittelindustrie und Landwirtschaft. Österreichische Unternehmen sind zunehmend am turkmenischen Markt vertreten und an einem Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen interessiert.

„Die Erschließung neuer Märkte mit Exportmöglichkeiten für österreichische Firmen sichert direkt Arbeitsplätze und damit den Wohlstand in Österreich. Dies ist besonders wichtig in Phasen, in welchen Exporte in Nachbarländer stagnieren“, so Spindelegger weiter.

Die Verhandlungen im Außenministerium wurden auf der Grundlage eines österreichischen Mustertextes geführt, der im Rahmen eines breiten partizipatorischen Prozesses unter Einbindung der Sozialpartner und akademischer Experten ausgearbeitet wurde und der im europäischen und internationalen Vergleich als modern und vorbildlich gilt.

Der Außenminister wies dabei darauf hin, dass im Abkommen neben den Anliegen der österreichischen Wirtschaft auch festgehalten wird, dass Auslandsinvestitionen von Firmen in verantwortungsbewusster Weise und im Hinblick auf internationale Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards zu erfolgen haben und dabei auch internationale Anti-Korruptionsnormen einzuhalten sind.

Bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Investoren im Ausland vor Benachteiligung gegenüber inländischen und anderen ausländischen Investoren, sowie vor entschädigungsloser Enteignung. Dies ist besonders für kleine und mittlere heimische Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, von großer Bedeutung. Außerdem beinhalten sie die Möglichkeit, bei Streitfällen neben nationalen Gerichten auch ein internationales Schiedsgericht einzuschalten.

 

 

 

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