Schwierige Zeiten besser überstehen

 

erstellt am
08. 11. 13
10.30 MEZ

Broschüre der Kinder- und Jugendanwaltschaft als Wegbegleiter durch Trennung und Scheidung
Eisenstadt (blms) - „Was bedeutet Obsorge und welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Alleinige Obsorge eines Elternteils oder gemeinsame Obsorge beider Eltern – was ist besser? Wie funktioniert eigentlich die gemeinsame Obsorge? Wie sollen die Kontakte mit dem Elternteil funktionieren, der auszieht? Wie kann man trotz der Konflikte auf der Paarebene ermöglichen, dass die Kinder weiterhin gute Beziehungen zu beiden Elternteilen haben können?“. Derartige und weitere wichtige pädagogische, organisatorische und rechtliche Fragestellungen betreffend die Obsorge von Kindern nach Scheidungen oder Trennungen behandelt die Broschüre „Eltern bleiben auch in schwierigen Zeiten“, die unter der Federführung der Kinder und Jugendanwaltschaft des Landes Burgenland erarbeitet und von Soziallandesrat Dr. Peter Rezar, Mag. Christian Reumann, Kinder- und Jugendanwalt sowie DSA Bettina Horvath, Fachaufsicht und Koordinatorin für die Jugendwohlfahrt, der Öffentlichkeit präsentiert wurde.

Scheidungen oder Trennungen sind für alle Familienmitglieder oft sehr belastend. Besonders Kinder sind mit dem Zusammenbruch ihrer gewohnten und vertrauten Familienwelt überfordert. Für sie ist die Trennung der Eltern, auch wenn sie einvernehmlich erfolgt, ein einschneidendes leider oft auch traumatisierendes Erlebnis. Umso wichtiger ist es, dass sich Mütter und Väter bewusst sind, dass sie auch nach einer Scheidung oder Trennung Eltern bleiben und als solche handeln müssen. „Das ist jedoch oft leichter gesagt, als getan. Umstände der Scheidung, gegenseitige Kränkungen und Verletzungen erschweren die Kommunikation zwischen den Elternteilen. Dieser Wegbegleiter durch Trennung und Scheidung soll klären, erklären und helfen, aber auch anregen, dass sich Eltern zusätzlich an professionelle Einrichtungen und Personen wenden, die sie dabei unterstützen, ihre Kinder möglichst unbeschadet durch diese schwierigen Zeiten zu begleiten“, betonte Soziallandesrat Dr. Peter Rezar.

2012 wurden im Burgenland 541 Ehen geschieden. 691 Kinder waren davon betroffen. Verbesserungen für derartige Situationen bringt auch das seit 1. Februar 2013 in Geltung stehende neue Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz mit sich. Auf der Basis von mehr Praxisbezug gibt es dadurch beispielsweise Neuerungen im Bereich der Obsorge, des Kontaktrechts (Besuchs­rechts) sowie des Namensrechts und erstmalig eine rechtliche Definition des Begriffs Kindeswohl, der bisher von diversen Fachleuten unterschiedlich interpretiert wurde. Diese Broschüre, die in den Referaten der Jugendwohlfahrt bei den Bezirksverwaltungsbehörden, bei praktischen Ärzten und Bezirksgerichten aufliegt sowie Kindergärten zugesandt und Schulen via Elternvereine übermittelt wird, kann bei der Kinder und Jugendanwaltschaft des Landes angefordert werden und steht auch unter http://www.burgenland.at/gesundheit-soziales/berichte als Download zur Verfügung.

 

 

 

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