AMS-Lohnnebenkostenförderung für den
 1. Mitarbeiter ab 2014 unbefristet verlängert

 

erstellt am
08. 11. 13
10.30 MEZ

Leitl: Wachstumshindernis für Kleinstbetriebe beseitigt - Wichtiger Impuls für Beschäftigung
Wien (pwk) - Die Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter wird per 1. Jänner 2014 unbefristet verlängert. Ein-Personen-Unternehmer, die ihren ersten Mitarbeiter aufnehmen, erhalten 25 % des Bruttolohns zurück. Die Beihilfe wird für das erste Jahr in durchgehender Beschäftigung des Mitarbeiters gewährt.

"Wir haben uns intensiv für die Fortführung der Förderung eingesetzt und freuen uns über diesen Erfolg. Durch die unbefristete Verlängerung wird ein wesentliches Wachstumshindernis langfristig beseitigt. Das ist ein wichtiger Impuls für unsere Wirtschaft in Zeiten, in denen jeder Arbeitsplatz zählt", betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl.

Schließlich stellt die Aufnahme eines Mitarbeiters für EPU eine große Herausforderung und Veränderung dar. Neben der zusätzlichen Führungsaufgabe kommen für den Unternehmer Ausgaben für den neuen Arbeitsplatz des Mitarbeiters und sein Equipment dazu. Mit dem Stichtag der Einstellung verdoppelt sich zwar die Zahl der für das Unternehmen tätigen Personen - in den meisten Fällen verzweifacht sich aber nicht sofort die Auftragslage.

Vor allem die höheren Fixkosten sehen viele EPU als Hemmschwelle - selbst, wenn das Unternehmen durch die personelle Unterstützung schneller wachsen kann. Hier bringt die Lohnnebenkostenförderung eine deutliche Entlastung und soll Einzelunternehmer ermutigen, einen Arbeitsplatz zu schaffen.

Österreichweit wurden seit der Einführung der Förderung 2009 bereits mehr als 2.500 Arbeitsplätze mit dieser Maßnahme geschaffen.

Der Antrag auf Förderung kann vom EPU bei der regionalen AMS-Stelle eingebracht werden. Weitere Informationen sind unter http://epu.wko.at/mein-erster-mitarbeiter bzw. http://ams.at zu finden.

 

 

 

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