EU-Unterstützung für Arbeitslose
 wird bis 2020 fortgesetzt

 

erstellt am
12. 12. 13
10.30 MEZ

Plenartagung Pressemitteilung - Beschäftigungspolitik - 11-12-2013 - 15:03
Brüssel (europarl) - Die EU-Hilfsprogramme de "Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung" für Arbeitslose werden auch zwischen 2014 und 2020 weiterlaufen und sollen künftig auch Selbstständigen und Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen zugutekommen, entschied das Parlament am Mittwoch. Das Programm tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

"Die Wiedereingliederungsquote jener, die den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung genutzt haben, liegt nach Schätzungen der Kommission bei 48%. Das Parlament hat mit den nationalen Regierungen kämpfen müssen, um den Fonds für 2014 bis 2020 aufrecht zu erhalten. Nun hoffe ich, dass die Mittel trotz Senkung von 3,5 auf 1,05 Milliarden Euro ausreichen werden", so Berichterstatterin Marian Harkin (ALDE, IE).

Größerer Spielraum
Auf Nachdruck des Parlaments wurde der Umfang des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) noch einmal erweitert. Auf diesem Weg sollen Menschen unterstützt werden, die ihre Arbeit durch die Wirtschaftskrise verloren haben (diese Maßnahme galt bereits von 2009 bis 2011). Das Hauptziel des Fonds ist jedoch die Abfederung von negativen Auswirkungen der Globalisierung. Die Interventionskriterien des EGF umfassen einen Grenzwert von mindestens 500 Entlassungen.

Zudem werden ab 2014 neue Kategorien von Arbeitskräften auf Hilfe durch den EGF Anspruch haben. Diese umfassen fortan befristete und unbefristete Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und Selbstständige.

Unterstützung junger Arbeitsloser

Gemäß dem Kompromisstext und aufgrund der Bemühungen des Parlaments können die Beiträge des EGF vorrübergehend jungen Menschen gewährt werden, die weder arbeiten, noch sich in einer Ausbildungssituation befinden. Voraussetzung ist, dass sie aus einem jener Länder kommen, die von den Entlassungen betroffen sind.

Kofinanzierungsraten
Die Finanzbeiträge des EGF ergänzen Unterstützungszahlungen der EU-Mitgliedstaaten (Kofinanzierung) für Maßnahmen, die es arbeitslosen Arbeitnehmern ermöglichen, zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Sie ersetzen jedoch in keinem Fall nationale Arbeitslosenzahlungen.

Dank der Beharrlichkeit des Parlaments kann die Beteiligung des EGF bis zu 60% der Kosten dieser Maßnahmen zur Unterstützung bei der Arbeitssuche, Ausbildung und Betriebsgründung abdecken. Der Vorschlag der Europäischen Kommission hatte ursprünglich eine Begrenzung der EU-Beteiligung auf 50% vorgesehen.

Weiterführende Schritte
Das Abkommen muss nun in seiner Gesamtheit am 16. Dezember durch den Rat abgesegnet werden, um eine Umsetzung des Programms bis zum 1. Januar 2014 zu gewährleisten.

 

 

 

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