Gemeinsame Nutzung von Daten, um Steuerflucht
 zu bekämpfen

 

erstellt am
12. 12. 13
10.30 MEZ

Brüssel (europarl) - Pläne der EU-Kommission, die EU-Länder bis 2017 zu verpflichten, Daten über Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Aufsichtsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Renten und Immobilien zu sammeln und automatisch auszutauschen, wurden am 11.12. von den Abgeordneten genehmigt.

Die aktuellen Regeln bieten Schlupflöcher, da sie die Länder nicht zur Sammlung dieser Daten verpflichten. Ab 2017 verpflichten die neuen Regeln auch Informationen über andere Einkünfte, unter anderem von Dividenden, Kapitalerträgen und Kontoguthaben zu sammeln und automatisch auszutauschen.

In der Abstimmung im Plenum lehnte das Parlament die Empfehlung des Wirtschafts- und Währungsausschusses ab, den "Grundsatz der Verfügbarkeit", laut dem ein Land nur Einkommensdaten austauschen muss, die es selber sammelt, beizubehalten. Bei Verstößen gegen die Regeln haben Mitgliedstaaten mit Sanktionen zu rechnen, heißt es in dem Text, der mit 360 Ja-Stimmen gegen 59 Nein-Stimmen bei 287 Enthaltungen angenommen wurde.

Am Donnerstag werden die Abgeordneten mit der Kommission darüber debattieren, wie am besten ein messbares und spürbares Engagement gegen Steuerhinterziehung und -umgehung in der EU zu erreichen ist. Im Anschluss wird eine entsprechende Entschließung zur Abstimmung gebracht.

 

 

 

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