Falsche Beweisaussagen vor U-Ausschüssen
 künftig strafbar

 

erstellt am
12. 12. 13
10.30 MEZ

Beschluss des Verwaltungs- und Verfassungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Unter dem Vorsitz von LAbg. Mag. Barbara Sieberth (Grüne) beschloss der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss am 11.12. einen Fünfparteienantrag betreffend die Klarstellung der Strafbarkeit falscher Beweisaussagen vor Untersuchungsausschüssen des Salzburger Landtages und damit eine Änderung der Landtags-Geschäftsordnung. In der Debatte betonte Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber, dass mit dieser Änderung der Landtags-Geschäftsordnung nunmehr klargestellt sei, dass sich jemand, der vor dem Landesgericht Salzburg, das die Beweisaufnahme für den Untersuchungsausschuss durchführt, eine Falschaussage tätigt, strafbar macht.

In der Präambel des Antrages heißt es: Mit der nachfolgenden Ergänzung im Landtags-Geschäftsordnungsgesetz soll klargestellt werden, dass Falschaussagen und die Erstattung falscher Befunde oder Gutachten im Verfahren vor Untersuchungsausschüssen des Salzburger Landtages mit gerichtlicher Strafe bedroht sind. Die Staatsanwaltschaft Salzburg verfolgt laut Medienberichten zwei Anzeigen wegen Falschaussage vor dem "Olympia-Untersuchungsausschuss" nicht weiter, weil ihrer Meinung nach die dafür erforderliche landesgesetzliche Grundlage fehle. Dem gegenüber besteht die Auffassung der Strafbarkeit falscher Beweisaussagen vor Untersuchungsausschüssen des Salzburger Landtages gemäß § 288 Abs. 1 StGB. Nach § 7 Abs. 1 der Landtagsuntersuchungsausschüsse-Verfahrensordnung (LTUA-VO) als Teil des Landtags-Geschäftsordnungsgesetzes wird die Beweisaufnahme für Untersuchungsausschüsse des Landtages durch das Landesgericht Salzburg vorgenommen.

Falsche Aussagen von Auskunftspersonen und die Erstattung falscher Befunde oder Gutachten durch Sachverständige im Beweisverfahren für einen Untersuchungsausschuss des Salzburger Landtages erfolgen daher "vor Gericht". Auf dieser Rechtsauffassung beruht auch, dass die Personen, die in den Untersuchungsausschussverfahren des Salzburger Landtages betreffend die Olympiabewerbung und betreffend die Finanzcausa vernommen worden sind, von den zuständigen Richtern des Landesgerichtes Salzburg stets an die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage erinnert worden sind. Für eine ausdrückliche Klarstellung, dass eine solche Strafbestimmung sehr wohl existiert, besteht daher Anlass.

Im Wortlaut des Antrages heißt es weiter: "Wer im Rahmen eines Untersuchungsausschussverfahrens als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist vom zuständigen Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."

 

 

 

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