Trend zu höherer Fiskalquote im
 OECD-Raum ungebrochen

 

erstellt am
18. 12. 13
10.30 MEZ

Auch Deutschland und Österreich verbuchen mehr Steuereinnahmen am BIP
Berlin/Paris (oecd) - Die Mehrzahl der OECD-Länder hat 2012 erneut mehr Steuern eingenommen als in den Hauptkrisenjahren 2008 und 2009. Wie aus der aktuellen Ausgabe der Revenue Statistics der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervorgeht, lag der Anteil der Steuern und Sozialabgaben an der Wirtschaftsleistung im Schnitt von 30 OECD-Ländern bei 34,6 Prozent. Das sind 0,5 Prozentpunkte mehr als 2011. Noch deutlicher ist der Trend nach oben seit 2010 als die Fiskalquote bei 33,8 Prozent lag.

Der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg in 21 der 30 Länder, für die Daten verfügbar waren. In neun Ländern sank er. Diese Verteilung ähnelt der Entwicklung im Vorjahr und deutet auf einen generellen Trend zu höheren Fiskalquoten. Die stärksten Steigerungen verbuchten Ungarn (+ 1,8 Prozentpunkte) und Griechenland (+ 1,6), gefolgt von Italien und Neuseeland (+ 1,4). In Israel, Portugal und Großbritannien ging der Anteil der Steuereinnahmen am meisten zurück – in Israel um fast fünf Prozentpunkte.

Die höchste Fiskalquote in der OECD hat Dänemark mit 48 Prozent – auch Belgien und Frankreich liegen weit über dem Schnitt (43,5%). Am geringsten ist der Anteil von Steuern und Abgaben am BIP in Mexiko (19,6%) und Chile (20,8%). Ebenfalls niedrig ist die Quote in den USA (24,3%) und in Korea (26,8%).

Die Veränderungen zwischen 2011 und 2012 sind auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen: In progressiven Steuersystemen wachsen die Steuereinnahmen in Phasen steigender Reallöhne schneller als das Einkommen. Zudem haben viele Staaten die Steuersätze angehoben und/oder die Bemessungsgrundlage für Steuern verbreitert. In einigen europäischen Staaten trug zusätzlich auch das gesunkene BIP dazu bei, dass der Anteil der Steuereinnahmen an der Wirtschaftsleistung nach oben ging. Den OECD-Daten zufolge steigen die Fiskalquoten aber nur auf Bundes- und Landesebene, auf lokaler Ebene sind sie seit 2007 eher stabil.

Auch in Deutschland und Österreich erhöhte sich der Anteil von Steuern an der Wirtschaftsleistung 2012 merklich: in Deutschland von 36,9 auf 37,6 Prozent und in Österreich von 42,3 auf 43,2 Prozent. In Deutschland geht die Erhöhung der Fiskalquote vor allem auf höhere Steuern für Einkommen und Gewinne zurück – diese kletterten 2010/11 von 10,3 auf 10,9 Prozent des BIP und machten 29,5 Prozent des Gesamtsteueraufkommens aus. Mit 14,2 Prozent am BIP unverändert ist hingegen der Anteil der Sozialabgaben.

Die Einnahmen aus Substanzsteuern (Grund-, Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer) lagen in Deutschland 2011 nahezu stabil bei 0,9 Prozent des BIP und damit bei der Hälfte des OECD-Schnitts von 1,8 Prozent. Nur Mexiko, Estland, Tschechien und die Slowakei – also Staaten mit einem deutlich geringeren Vermögensbestand als Deutschland – sowie Österreich erzielen weniger Einnahmen aus dieser Steuerart.

Um die Steuer- und Abgabenquote der einzelnen Länder vergleichbar zu halten, werden in den OECD Revenue Statistics anders als in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) eine Reihe von finanziellen Zuwendungen an Haushalte und Unternehmen mit der Steuerschuld verrechnet. Entsprechend reduzieren sich dadurch das Steueraufkommen und damit auch die Steuerquote. Die größten Posten hier sind das Kindergeld, die Eigenheimzulage und die Investitionszulage. Die nach der Abgrenzung der OECD ermittelten Einnahmen aus Steuer- und Sozialabgaben beliefen sich 2011 auf rund 964 Milliarden Euro.

Bei den Sozialbeiträgen werden in den Revenue Statistics außerdem die Beiträge der freiwillig gesetzlich Versicherten an staatliche Versicherungsträger nicht berücksichtigt. Auch Pflichtbeiträge an private Träger, wie sie Angehörige freier Berufe zur sozialen Absicherung leisten, sind nicht eingerechnet. Im Unterschied zur VGR berücksichtigen die Revenue Statistics auch keine unterstellten Sozialbeiträge für Beamte. Sozialbeiträge, die für Hartz-IV oder ALG-I-Empfänger an die Sozialversicherungsträger überwiesen werden, werden anders als in der VGR ebenfalls nicht erneut verbucht.

 

 

 

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