Erwin Buchinger als Behindertenanwalt wiederbestellt

 

erstellt am
30. 12. 13
11.30 MEZ

Buchinger bei Hearing Erstgereihter - Ergebnis des Hearings Entscheidungsgrundlage für Bestellung
Wien (bmask) - "Erwin Buchinger wird als Behindertenanwalt wiederbestellt", teilte das Sozialministerium am 30.12. in einer Aussendung mit. Die Funktionsperiode des derzeitigen Anwaltes für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Erwin Buchinger, endet mit 31.12.2013. Aus diesem Grund wurde eine Ausschreibung dieser Funktion gemäß § 13b des Bundesbehindertengesetzes vorgenommen. Gemäß § 13d Abs. 4 des Bundesbehindertengesetzes war vor Bestellung des Behindertenanwaltes durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einerseits ein Hearing durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) mit den in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen und Bewerbern durchzuführen, andererseits war der Bundesbehindertenbeirat anzuhören.

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation führte am 09.12.2013 das Hearing durch, bei dem Buchinger als Erstgereihter aus diesem Hearing hervorging. Die Auswahl der BeweberInnen für das Hearing wurde von der ÖAR selbst vorgenommen. Das Ergebnis des Hearings wurde in einem nächsten Schritt dem Bundesbehindertenbeirat zur Kenntnis gebracht. Diesem wurde die Möglichkeit eröffnet, dem Sozialministerium innerhalb einer Frist von 14 Tagen Äußerungen zu übermitteln.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer legte die Ergebnisse des Hearings der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sowie der Anhörung des Bundesbehindertenbeirates seiner Entscheidung zu Grunde, Erwin Buchinger für eine weitere vierjährige Periode ab 1. Jänner 2014 zum Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen zu bestellen.

 

 

 

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