EU schlägt Fristverlängerung für SEPA-Umstellung vor

 

erstellt am
10. 01. 14
11.30 MEZ

Die EU-Kommission plant eine zusätzliche Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung und damit für die verpflichtende Verwendung der IBAN bis 1. August 2014
Wien (oenb) - Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem um sechs Monate zu verlängern. Die Umstellungsrate sei nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu dem neuen System zu gewährleisten, sagte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. Das Migrationsenddatum bleibt jedoch der 1. Februar 2014. Ab diesem Zeitpunkt soll für alle Überweisungen und Lastschriften in Österreich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl verwendet werden.

Die OeNB weist gemeinsam mit dem Eurosystem darauf hin, dass in den letzten Monaten von allen Betroffenen – Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Banken – große Anstrengungen unternommen worden sind, um fristgerecht von den nationalen Zahlungssystemen für Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Standards umzustellen. Bereits im Dezember 2013 wurden in Österreich rund 50 % aller Lastschriften und 60 % aller Überweisungen im SEPA-Format abgewickelt. Auf Basis der aktuellen Migrationszahlen und der Bemühungen aller Akteure erscheint für den österreichischen Zahlungsverkehr die fristgerechte SEPA-Migration mit 1. Februar 2014 realistisch. Die seitens Kommission angestrebte zusätzliche Übergangfrist von 6 Monaten gibt vor allem Nachzüglern mehr Zeit für die Umstellung.

Ungeachtet der vorgeschlagenen längeren Übergangsfrist empfehlen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und das Eurosystem allen Marktteilnehmern, die Umstellung der Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Formate bis 1. Februar 2014 zu finalisieren. Damit sollen die Parallelphase nationaler Zahlungssysteme und SEPA-Standards und der damit verbundene Aufwand so gering wie möglich gehalten werden.

Über SEPA
Mit SEPA (Single Euro Payments Area – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) soll nach der erfolgreichen Einführung des Euro-Bargeldes auch der fragmentierte bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht werden. Alle Zahlungen sollen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Für Verbraucher ändert sich dabei nur das Kontokennzeichen: Künftig müssen sie bei einer Überweisung die 20-stellige IBAN anstatt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. SEPA führt damit zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Damit werden Zahlungen noch sicherer, schneller und günstiger.

 

 

 

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