Ombudsstelle für Studierende legt
 ersten Tätigkeitsbericht vor

 

erstellt am
10. 01. 14
11.30 MEZa

Wo Studierende der Schuh drückt: Leistungsbeurteilungen, Studienbeiträge und Studienbedingungen
Wien (pk) - Im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 (HS-QSG) wurde unter anderem auch die Ombudsstelle für Studierende gesetzlich verankert. Nun liegt der erste Bericht der Ombudsstelle über das Studienjahr 2012/13 dem Nationalrat vor. Er gibt Auskunft darüber, wie die Ombudsstelle ihren gesetzlichen Auftrag der Informations- und Servicearbeit erfüllt. Neben Statistiken zu den Beratungsfällen finden sich auch anonymisierte Beschreibungen ausgewählter Fälle und daraus abgeleitete Vorschläge der Ombudsstelle, die sich an Hochschulinstitutionen und an den Gesetzgeber richten.

Ombudsstelle für Studierende als Instrument der Qualitätssicherung
Das 2012 in Kraft getretene HS-QSG brachte zahlreiche Neuerungen im Bereich der Qualitätssicherung der tertiären Bildungseinrichtungen. Es ist die gesetzliche Basis für die Arbeit der Ombudsstelle für Studierende, die sich über mehrere Zwischenschritte aus der bereits 1997 eingerichteten Studierendenanwaltschaft entwickelt hat. Ihre Aufgabenbereiche umfassen sowohl die persönliche Beratung und Vermittlung von Studierenden als auch die Beratung der Bildungseinrichtungen und internationale Kooperationen. Sie ist eine weisungsfrei gestellt Einrichtung, jedoch keine Behörde und kann somit keine rechtsvollziehende Handlungen setzen oder Rechtsauskünfte erteilen. Sie ist auch keine Aufsichtsbehörde für öffentliche Universitäten.

Die personelle Ausstattung umfasste im Jahr 2013 zehn Personen: den Leiter der Ombudsstelle, eine Assistentin, den stellvertretenden Leiter, vier ReferentInnen sowie einen Lehrling und eine Praktikantin. Diese MitarbeiterInnen bearbeiten ein sehr weites Themenfeld und stellen Kontakte zu Organen und Angehörigen an Hochschulinstitutionen, studentischen und hochschulischen Interessensvertretungen als auch zu Beratungs- und Interessensvertretungseinrichtungen außerhalb des universitären Bereichs her. Neben der direkten persönlichen Beratungstätigkeit hat die Ombudsstelle eine Reihe von Beratungsbroschüren aktualisiert oder neu verfasst.

Statistik zur Tätigkeit der Ombudsstelle

Neben einer großen Anzahl telefonischer Beratungen und Auskünfte bearbeitete die Ombudsstelle für Studierende im Studienjahr 2012/13 insgesamt 505 Anliegen in Form schriftlicher Verfahren. Zu Semesterende steigert sich üblicherweise das Aufkommen der Anliegen. Der Großteil davon, etwa 71 %, konnte von der Ombudsstelle selbst positiv erledigt werden. Bei 16 % der Anliegen wurde an andere Institutionen oder Organisationen weiterverwiesen. In den restlichen Fällen wurde von den EinbringerInnen entweder keine Zustimmung zur weiteren Bearbeitung gegeben (2 %), oder sie stellten sich als hinfällig heraus (5 %). 6 % der Fälle waren zum Berichtszeitpunkt noch unerledigt.

Bei den zehn häufigsten Themenkategorien, in denen jeweils mehr als 40 Anliegen an die Ombudsstelle herangetragen wurden, standen die Fragen zu Leistungsbeurteilung und Studienbeitrag, an erster Stelle. Hier gab es jeweils mehr als 50 Fälle, die bearbeitet wurden. Fast ebenso viele Fälle wurden in die Kategorie "Sonstiges" eingeordnet, die ein breites Spektrum umfasst, das von Fragen der Führung akademischer Titel über ÖH-Wahlen zu Disziplinarfragen reichte. Ebenfalls über 40 Fälle verzeichnete man bei Fragen der Zulassung zum Studium und die Studienbeihilfe betreffend. Zwanzig oder mehr Fälle gab es zu den Themenbereichen Zulassungsregelungen, Probleme mit der Betreuung durch ProfessorInnen, schlechte Studienbedingungen, Durchlässigkeit des Universitätssystems sowie Studieren mit Behinderung.

Aufgeschlüsselt nach dem Typus der Bildungseinrichtung betrafen 87 % der abgeschlossenen Anliegen Universitäten, 10 % Fachhochschulen, 2 % Privatuniversitäten und 1 % Pädagogische Hochschulen.

Ombudsstelle muss noch weiter bekannt gemacht werden

Der Bericht enthält auch anonymisierte Fallbeispiele aus der Praxis der Ombudsstelle sowie aus dieser Beratungstätigkeit abgeleitete Vorschläge an Hochschulen und an den Gesetzgeber. So wird etwa angeregt, dass alle hochschulischen Bildungseinrichtungen Studierende gezielt über die Möglichkeit informieren, sich an die Ombudsstelle zu wenden.

 

 

 

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