Kommission macht Tempo bei
Nutzung der Strukturfonds

 

erstellt am
08. 01. 14
11.30 MEZ

Mit neuen Standards will die Kommission die Verwendung der Mittel des Europäischen Strukturfonds durch die Mitgliedstaaten verbessern.
Brüssel (ec) - Ein am 07.01. vorgelegter Verhaltenskodex soll die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und deren Partnern wie zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen und dem Privatsektor bei Planung und Durchführung von europäisch finanzierten Projekten stärken.

So sollen zum Beispiel Rumänen und andere Mitgliedsstaaten Finanzmittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) besser nutzen, um die Minderheit der Roma besser zu integrieren. Städte und Kommunen in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten wiederum können finanzielle Unterstützung aus dem Programm anfordern, um soziale Probleme, die von einem größeren Zuzug von Bürgern aus anderen EU-Ländern herrühren, zu bewältigen.

Sozialkommissar László Andor wies darauf hin, dass die Verordnungen für die EU-Kohäsionspolitik 2014 bis 2020 festlegen, wie die Mitgliedstaaten ihre Projekte planen und ausführen sollen, für die 325 Mrd. Euro aus den Europäischen Struktur- und Investmentfonds (ESIF) für einen Zeitraum von sieben Jahren bereitstehen. Hierzu gehören 70 Mrd. Euro, die über den Europäischen Sozialfonds ESF eingesetzt werden können. Damit hat der ESF zum ersten Mal einen garantierten Mindestanteil innerhalb der Ausgaben für die Kohäsionspolitik.

Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wird für jeden Mitgliedstaat eine Partnerschaftsvereinbarung erstellt. Dabei handelt es sich um ein nationales Dokument, in dem die Gesamtstrategie, zum Beispiel für Deutschland, bei der EU-Strukturförderung beschrieben wird. Die heute erstmals in einer Verordnung angenommenen Standards für die Partnerschaftsvereinbarungen sollen von den Mitgliedstaaten umgehend bei der Planung und Durchführung von Programmen mit den maßgeblichen Interessenträgern angewendet werden, um eine bestmögliche Wirkung der Mittel zu erzielen.

Zu den Europäischen Struktur- und Investmentfonds (ESIF) zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Kohäsionsfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

Aus dem Verhaltenskodex entstehen für die Mitgliedstaaten unter anderem folgende Pflichten:

  • Transparenz bei der Auswahl von Partnern in Vertretung regionaler, lokaler und anderer Behörden, von Wirtschafts- und Sozialpartnern und von Vertretern der Zivilgesellschaft, die als ordentliche Mitglieder der Programmbegleitausschüsse ernannt werden sollen angemessene Information der Partner sowie Einräumung ausreichender Fristen als Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Konsultationsverfahren
  • Wirksame Beteiligung der Partner in sämtlichen Phasen des Prozesses; dazu gehört die Vorbereitung und die gesamte Umsetzung aller Programme, einschließlich Monitoring und Bewertung.
  • Die neuen Vorschriften räumen den Mitgliedstaaten noch genügend Freiraum ein, die genauen Einzelheiten der Beteiligung relevanter Partner an den verschiedenen Phasen der Programmplanung zu bestimmen.

 

 

 

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