Zahl der Euro-Falschmünzen sinkt 2013 um 4 %

 

erstellt am
31. 01. 14
11.30 MEZ

Brüssel (ec) - 2013 wurden 4 % weniger Euro-Falschmünzen aus dem Verkehr gezogen als noch im Vorjahr. Die nationalen Behörden aller Euro-Länder stellten 2013 insgesamt 175 900 falsche Euromünzen sicher. Da sich aktuell 16,8 Milliarden echte Euro-Münzen im Umlauf befinden, kommt also auf 100 000 echte Münzen eine Fälschung. Während in absoluten Zahlen bei allen Münznominalen weniger Fälschungen aus dem Umlauf genommenen wurden, wird die 2-Euro-Münze nach wie vor mit Abstand am häufigsten gefälscht: zwei von drei sichergestellten Falschmünzen waren 2-Euro-Stücke (67,6 % der gesamten Falschmünzen). Der Anteil der falschen 50-Cent-Münzen hat sich erhöht (16,7 % der gesamten Falschmünzen), der Anteil der falschen 1-Euro-Münzen ging zurück (15,6 %).

Dank präventiver Maßnahmen (u. a. Legislativmaßnahmen, technische Analysen, Koordinierung von Strafverfolgungsmaßnahmen und justizielle Zusammenarbeit) sind die Mitgliedstaaten in ihrem Bemühen, gefälschte Euro-Münzen aus dem Verkehr zu ziehen, weiter vorangekommen. Da aber in den Mitgliedstaaten nach wie vor uneinheitliche Rechtsvorschriften für diesen Bereich gelten und somit kein einheitlicher Schutz des Euro besteht, müssen die geltenden Strafrechtsvorschriften verschärft werden, um die Verhütung, die Untersuchung und die Ahndung von Euro-Fälschungsdelikten in der gesamten EU zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission am 5. Februar 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung von Mindeststrafen für Geldfälschungsdelikte vorgelegt. Die Richtlinie sieht vor, dass künftig auf wirksame Ermittlungsinstrumente zurückgegriffen werden kann und die Prävention durch Falschgeldanalysen der zuständigen Behörden verbessert wird, um den strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen weiter zu verstärken. Der Vorschlag wird nun vom Rat und vom Europäischen Parlament erörtert.

Ein weiteres wirksames Instrument für den Fälschungsschutz des Euro ist die im Januar 2012 in Kraft getretene Verordnung über die Echtheitsprüfung von Euro-Münzen. Sie schreibt vor, wie Geldinstitute sicherzustellen haben, dass alle von ihnen wieder in Umlauf gebrachten Euro-Münzen echt sind.

Hintergrund
Gemäß den EU-Rechtsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 1338/2001) ist die Kommission für das Europäische Technische und Wissenschaftliche Zentrum (ETSC) verantwortlich. Das ETSC analysiert und klassifiziert neugeprägte Euro-Falschmünzen. Es wurde innerhalb des OLAF eingerichtet und nutzt die Ausrüstung und die Anlagen der Pariser Münze.

Die Kommission arbeitet außerdem eng mit der Europäischen Zentralbank (EZB), Europol, Interpol und den zuständigen nationalen Behörden zusammen. Die Europäische Zentralbank ist für den Fälschungsschutz von Euro-Banknoten und die technische Analyse von gefälschten Euro-Banknoten zuständig. Nach jüngsten Zahlen der EZB wurden 2013 rund 670 000 Noten aus dem Verkehr gezogen.

Europol und Interpol unterstützen die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, indem sie den Informationsaustausch erleichtern und operationelle und strategische Analysen zur Verfügung stellen.

Die Kommission ist zudem für die Durchführung des Programms „Pericles’’ zuständig, in dessen Rahmen Schulungen und technische Unterstützung für nationale Behörden angeboten werden, damit Letztere zu einem besseren Schutz der Euro-Banknoten und –Münzen gegen Fälschungen beitragen können.

Im Jahr 2013 hat die Kommission bzw. das OLAF im Rahmen von „Pericles’’ insgesamt 13 Projekte durchgeführt, darunter Konferenzen und Seminare, die von den Mitgliedstaaten oder von der Kommission bzw. vom OLAF organisiert und in Zusammenarbeit mit Europol und der EZB abgehalten wurden. Damit Schulungen und technische Unterstützung im Zeitraum 2014-2020 weiterhin gefördert werden können, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) vorgelegt, das sich an das frühere Programm „Pericles“ anschließen soll. Der neue Vorschlag dürfte Anfang 2014 angenommen werden.

 

 

 

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