Neue Flüssigkeitsbestimmungen

 

erstellt am
30. 01. 14
11.30 MEZ

Wien (bmi) - Mit 31. Jänner 2014 treten Änderungen der Flüssigkeitsbestimmungen der Europäischen Union in Kraft. Demnach dürfen Transfer-Reisende Duty-free-Flüssigkeiten künftig mitführen, die nicht in EU-Staaten erworben wurden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Flüssigkeiten in versiegelten Sicherheitsbeutel befinden.

Bisher mussten Duty-free-Flüssigkeiten, die außerhalb der EU erworben worden waren, beim Umsteigen in einem EU-Land abgegeben werden. Künftig dürfen Fluggäste sämtliche Duty-free-Flüssigkeiten in versiegelten Sicherheitsbeuteln im Handgepäck mitführen. Voraussetzung dafür ist, dass der Sicherheitsbeutel nicht geöffnet oder beschädigt worden ist und sich der Einkaufsbeleg im Sicherheitsbeutel befindet. Zudem befindet sich auf den Beuteln eine Kennung.

Wie bisher, dürfen pro Fluggast Flüssigkeiten in Behältnissen bis maximal 100 Milliliter mitgenommen werden; sie müssen in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel passen. Sämtliche Flüssigkeiten müssen vor der Kontrolle aus dem Handgepäck genommen und dem Kontrollpersonal gezeigt werden. Flüssigkeiten werden auch weiterhin überprüft. Wie das andere Handgepäck auch müssen sie durch die Röntgen-Kontrolle. Zusätzlich analysieren spezielle Testgeräte den Inhalt der Behältnisse.

Unter Flüssigkeiten sind "Flüssigkeiten, Aerosole und Gele" zu verstehen wie beispielsweise Zahnpasta, Cremen, Lotionen, Haarsprays, Rasierschaum, Parfüm, Marmeladen, Honig. Weiterhin dürfen Medikamente und Diätnahrung wie Babynahrung mitgenommen werden.

Hier gibt es einen Flyer (pdf) dazu, der alle wichtigen Informationen enthält.

 

 

 

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