Ludwig zu Altbau-Mieten:
 "Transparentes Mietrechtsgesetz muss her!"

 

erstellt am
10. 02. 14
11.30 MEZ

Unzulässiger Mietzinseinhebung muss durch rasche MRG-Novelle umgehend Einhalt geboten werden. Stadt Wien bietet kostenlose Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Wohnens.
Wien (rk) - "Die heute präsentierten Erhebungen der Arbeiterkammer betreffend privater Altbau-Mieten decken sich weitgehend mit den täglichen Erfahrungen im Bereich der städtischen Servicestellen und den laufenden Marktanalysen der Stadt Wien. So werden von Teilen der Immobilienbranche nach wie vor rechtswidrige Praktiken angewendet und Wohnungen deutlich über den zulässigen Mieten angeboten sowie gesetzlich unzulässige Mietverträge abgeschlossen", erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig am 07.02. Gleichzeitig unterstrich Ludwig neuerlich die Notwendigkeit nach einer raschen Novelle des Mietrechtsgesetzes: "Wir brauchen umgehend eine gesetzliche Neuregelung, die verpflichtend festschreibt, dass die Aufschläge transparent und für alle Seiten, allen voran für die Mieterinnen und Mieter, nachvollziehbar aufgelistet werden. Nur so ist auch eine Überprüfung für Wohnungssuchende sowie Mieterinnen und Mieter jederzeit möglich."

Der Wiener Wohnbaustadtrat forderte einmal mehr die Umsetzung des von ihm vorgelegten Transparenzpaketes. Denn die immer noch verbreitete Praxis zahlreicher VermieterInnen und Makler sei die Folge der seit langem bereits kritisierten Regelungslücken im bundesweit geltenden Mietrechtsgesetz (MRG). Die vorherrschende Intransparenz mache die Einhebung von unzulässigen Mietzinsen und die damit einhergehende - und von manchen immer noch betriebene - Preistreiberei, die Teile des privaten Wohnungsmarktes betrifft, möglich. "Was bei jedem Autokauf als Ausstattungs- und Aufpreisliste für Extras üblich ist, sollte längst auch im viel wichtigeren Bereich des Wohnens und der Mieten Standard und Selbstverständlichkeit sein. Und zwar verbindlich gesetzlich geregelt", machte Ludwig deutlich:

"Ich appelliere an den zuständigen Justizminister, die notwendige Reform des Mietrechtsgesetzes umgehend in Angriff zu nehmen. Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness müssen gerade im Bereich des Wohnens - und damit auch am privaten Wohnungsmarkt - sichergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf", so Wohnbaustadtrat Ludwig. Mit der Verankerung im Programm der neuen Bundesregierung seien auch die Voraussetzungen geschaffen, um diese Reform umzusetzen.

Transparenzpaket und vier zentrale Forderungen an den Bundesgesetzgeber
"Einer der zentralen Forderungen ist, dass die transparente Ausweisung sämtlicher Zu- und Abschläge gesetzlich verpflichtend erfolgen muss", betont Ludwig. Denn die für ein Mietverhältnis relevanten Zu- und Abschläge müssen derzeit im Mietvertrag weder angeführt noch begründet werden. "Aufgrund der Fülle von möglichen Zu- und Abschlägen, welche derzeit allerdings nicht verpflichtend nicht auszuweisen sind, besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende. Durch die weitverbreitete Praxis, Abschläge erst gar nicht heranzuziehen und andererseits eine Vielzahl von Zuschlägen geltend zu machen, kann praktisch jede Miete verlangt werden", führt Wohnbaustadtrat Ludwig aus. Die Folge: Den BewohnerInnen würden überteuerte und nach den geltenden Gesetzen unzulässige Mietzinse vorgeschrieben.

Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig, entsprechende Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter in die Höhe geschraubt werden", so Ludwig, der sich dafür ausspricht, dass die Summe der Zu- und Abschläge mit maximal 25 Prozent des Richtwertes begrenzt werden soll. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig tritt zudem für folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Wohnkosten ein:

  • Transparenz bei den Zu- und Abschlägen im Mietvertrag
  • Deckelung der Summe der Zu- und Abschläge auf max. 25 % vom Richtwert
  • Fairness durch Abschaffung des Lagezuschlags in der derzeitigen Form


Außerdem würden aufgrund der geltenden Rechtslage immer weniger Mietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG liegen. Dadurch werden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder teilweise entzogen.

Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fordert daher weiters:

  • Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen
  • Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen
  • Befristete Mietverträge sind weitgehend einzuschränken


An MieterInnen und Wohnungssuchende appellierte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, die kostenlosen Unterstützungsangebote und Serviceleistungen der Stadt Wien zu nutzen. "Wir bieten ein umfassendes und kostenloses Service im Bereich des Wohnens. Dieses reicht von der kompetenten Beratung in Mietrechtsfragen, der Überprüfung von Angeboten und Verträgen bis hin zur Unterstützung von Bewohnerinnen und Bewohner, um deren Rechte durchzusetzen.", so Ludwig.

Wie BewohnerInnen ihre Rechte durchsetzen
MieterInnen, denen zu hohe und nicht dem Gesetz entsprechende Mieten vorgeschrieben wurden, werden von den Mieterschutzeinrichtungen der Stadt Wien unterstützt. In jenen Fällen, wo Vermieter trotzdem nicht einlenken, können auch Verfahren bei der Wiener Schlichtungsstelle eingeleitet werden. Diese Einrichtung der Stadt Wien, die eine dem Gericht vorgelagerte Schiedstelle darstellt, kann von Betroffenen ohne finanziellen Belastungen jederzeit angerufen werden. Die Entscheidungen der Schlichtungsstelle sind rechtswirksam verbindlich. Anders wie bei Gericht ist keine rechtsanwaltliche Vertretung notwendig. Es sind auch keine Verfahrenskosten zu tragen.

Von der Wiener Schlichtungsstelle werden jedes Jahr knapp 6.000 Verfahren abgewickelt. Rund ein Drittel davon betrifft den Mietzins. In mehr als 90 Prozent der Entscheidungen wurde eine unzulässige Verrechnung der Miete festgestellt. Durchschnittlich sind den Betroffenen rund drei Euro pro Quadratmeter zu viel verrechnet worden. Diese Beträge müssen vom Vermieter gemäß dem Gesetz rückerstattet werden.

"Die Rechte von Mieterinnen und Mieter können auf diese Weise zumeist auch durchgesetzt werden. Allerdings müssen die Betroffenen meist den Weg der gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung wählen. Oftmals kann nur so, den unlauteren Praktiken begegnet werden", betonte Ludwig. Daher sei gerade auch im Sinne des Konsumentenschutzes eine Reform der geltenden Rechtslage notwendig.

Die Unterstützungsangebote der Stadt Wien
Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses kostenlos überprüft werden - sowohl vor Abschluss eines Mietvertrages als auch bei bestehenden Mietverhältnissen. Eventuelle Ansprüche können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - etwa Aufzug, Kellerabteil, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool ist unter http://www.mietenrechner.wien.at abrufbar.

"Dadurch bieten wir den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die einhergehende Intransparenz sonst nicht möglich wäre", betont Ludwig.

Für Überprüfung von Wohnungsangeboten und von bestehenden Mietverhältnissen stehen auch die ExpertInnen der Mieterhilfe kostenlos zur Verfügung. Sie informieren unter anderem darüber, welche gesetzlichen Regelungen am Wohnungsmarkt gelten, welche Rechte die MieterInnen haben und welche Verpflichtungen Vermieter und Makler einhalten müssen. Bei Mietrechtsverletzungen sind die MitarbeiterInnen die erste Anlaufstelle und koordinieren das weitere Vorgehen zur Durchsetzung der Rechte der BewohnerInnen.

Die ExpertInnen der Mieterhilfe sind über das Mieterhilfe-Telefon unter der Nummer 4000-25900 erreichbar. Zudem stehen auch die MitarbeitereInnen des InfoCenters des Wiener Wohnbauressorts täglich von 8 bis 20 Uhr unter Tel. 4000-8000 für Auskünfte rund ums Wohnen zur Verfügung. http://www.mieterhilfe.at

Die Gebietsbetreuungen Stadterneuerung bieten umfassende Information und klären Fragen rund um wohnungs- und mietrechtliche Themen. Die Mobile Gebietsbetreuung (GB*mobil) unterstützt MieterInnen dabei, ihre Rechte zu wahren und bietet rasche, unbürokratische und kostenlose Information und Beratung. Online-Informationen - auch zu überhöhtem Mietzins und Mietzinsminderungen - kompakt strukturiert und verständlich aufbereitet stehen unter http://www.gbstern.at/teams/gbmobil/fragen-antworten/ Interessierten rasch zur Verfügung. http://www.gbstern.at

Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle zur Klärung rechtlicher Verfahren bzw. auch bei Differenzen zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung. Die Schlichtungsstelle ist weisungsunabhängig. Für Verfahren, die bei der Schlichtungsstelle anhängig sind, entstehen den Beteiligten keinerlei Verfahrenskosten. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist zudem, dass keine Notwendigkeit für eine anwaltliche Vertretung der Parteien besteht. http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at