Volksabstimmung zur Bürgerbeteiligung

 

erstellt am
04. 02. 14
11.30 MEZ

Am Sonntag wird abgestimmt
Bozen (lpa) - Am kommenden Sonntag, 9. Februar, stimmt Südtirol über das neue Gesetz zur Bürgerbeteiligung ab. Geöffnet sind die Wahllokale von 6.00 bis 22.00 Uhr, abgestimmt werden kann ab etwa 7.30 Uhr. Quorum gibt es keines, über den Ausgang entscheidet die Mehrheit der Abstimmenden. Wer sich über das Referendum informieren möchte, wird im Internet fündig: http://www.wahlen.provinz.bz.it.

Zum ersten Mal gibt es auf Landesebene eine bestätigende Volksabstimmung, was bedeutet, dass die Wähler darüber entscheiden, ob ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz in Kraft tritt oder nicht. Auf dem Stimmzettel findet der Wähler am Sonntag demnach die Frage: "Stimmen Sie dem Gesetz betreffend Bürgerbeteiligung in Südtirol zu, welches vom Landtag am 6. Juni 2013 verabschiedet und im Amtsblatt der Region Nr. 26 vom 25. Juni 2013 veröffentlicht worden ist?"

Das in der Fragestellung zitierte Gesetz regelt die Ausübung des Rechts auf Volksinitiative für Landesgesetze sowie die Möglichkeit aufhebender, einführender oder konsultativer Volksabstimmungen auf Landesebene. Zudem befasst es sich mit der Regelung von Instrumenten der direkten Demokratie. Das Gesetz ist zwar im vergangenen Sommer vom Landtag verabschiedet worden, ist aber wegen der Abstimmung darüber bis dato nicht in Kraft getreten.

Ob dies der Fall sein wird, darüber entscheidet am Sonntag die Mehrheit der Abstimmenden. Quorum gibt es dabei keines. Gewinnt das "Ja", wird der vom Landtag verabschiedete Gesetzestext bestätigt, tritt in Kraft und ersetzt das derzeit gültige Gesetz aus dem Jahr 2005. Gewinnt dagegen das "Nein", gilt der zur Abstimmung vorgelegte Gesetzestext als abgelehnt. Das Gesetz tritt demnach nicht in Kraft, was vielmehr in Kraft bleibt, ist das Gesetz aus dem Jahr 2005.

Abgestimmt wird am kommenden Sonntag, 9. Februar, an dem die Wahlämter von 6.00 bis 22.00 Uhr geöffnet sind. Weil aber die Vorbereitungen in den Wahlsektionen einige Zeit in Anspruch nehmen und erst nach Abschluss der Vorbereitungen tatsächlich abgestimmt werden kann, ist es ratsam, erst ab 7.30 Uhr zur Stimmabgabe zu erscheinen.

Wer sich bis dahin über das Referendum, dessen Modalitäten und die Inhalte des zur Abstimmung stehenden Gesetzestextes informieren möchte, kann dies im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse wahlen.provinz.bz.it tun. Infos gibt's zudem auf Facebook und Twitter (@ReferendumST; #refst14). Auch in den Gemeinden hängt der Gesetzestext, über den abgestimmt wird, zur Einsicht aus.

 

 

 

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