Neue Spielregeln bei öffentlichen Bauaufträgen

 

erstellt am
04. 02. 14
11.30 MEZ

LHStv.in Schaunig: Allgemeinheit, Wirtschaft, Arbeitnehmer, Gemeinden und Land profitieren
Klagenfurt (lpd) - Kärnten hat aus den volkswirtschaftlichen Folgen der Pleite der Alpine Bau GmbH Lehren gezogen. Das Land Kärnten, die Wirtschaftskammer, die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten haben gemeinsam neue Spielregeln bei öffentlichen Aufträgen erarbeitet. Die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer waren ebenfalls eingebunden. „Es sind vor allem die regionalen und kleinen Unternehmer in der Baubranche die durch die neuen Spielregeln bei öffentlichen Aufträgen verstärkt unterstützt werden“, bestätigte Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 03.02. in einer Pressekonferenz.

„Für die Wirtschaftskammer ist es eine hohe Auszeichnung, dass die Politik unsere Problematik verstanden hat“, freute sich Stefan Hasse von der Wirtschaftskammer. Durch die neuen Spielregeln würden Betriebe verstärkt geschützt. Der Schwächung der Klein- und Mittelbetriebe müsse entgegengewirkt werden. „Die Kompetenz muss weiter im Land bleiben“, betonte Herbert Hahn von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Dadurch würden junge Menschen Kärnten nicht verlassen und auch wieder zurückkehren.

In Zukunft wird verstärkt auf sozialpolitische- und Qualitätskriterien geachtet. Die Vergabe erfolgt nach dem Bestbieterprinzip. Bei den sozialpolitischen Kriterien ist geplant, dass Unternehmen, die in Ausbildung befindliche Personen und über 50 Jahre alte Personen beschäftigen, künftig verstärkt zum Zug kommen. Bei den Qualitätskriterien wird auf Kriterien des Schlüsselpersonals zurückgegriffen.

Als Zuschlagskriterien gilt auch die „kurzfristige örtliche Verfügbarkeit“, also dass eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern während der Dauer der Leistungserbringung des gesamten Bauvorhabens vor Ort verfügbar sein muss. Ebenfalls Kriterium sind die „Tonnenkilometer“. Hier wird das Produkt der transportierten Masse in Tonnen und der dabei zurückgelegten Wegstrecke in Kilometer bemessen. Je geringer das Produkt aus Wegstrecke mal Gewicht, umso eher der Zuschlag.

Weiters soll nach den neuen „Spielregeln“ die Situation von Subunternehmern verbessert werden. Der Bieter erklärt, dass er den von ihm beauftragten Subunternehmern keine Vertragsbindungen abverlangt, die gesetz- oder sittenwidrig sind, oder auf sonstige Weise, die von ihm allenfalls beauftragten Subunternehmer ohne sachlich gerechtfertigten Grund gegenüber seinen eigenen Verpflichtungen einseitig benachteiligen. „Der Bieter ist verpflichtet, mit sämtlichen Subunternehmern Zahlungen gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2110 zu vereinbaren und vorzunehmen“, ergänzte Johann Polzer von der Landesimmobiliengesellschaft (LIG). Im Zuge der Gespräche sei auch der Schwellenwert bei den Direktvergaben geändert worden, auf 60.000 Euro statt der 100.000 Euro im Bundesvergabegesetz 2006.

Wer sind die Profiteure der neuen Spielregeln bei den öffentlichen Aufträgen? Die Allgemeinheit und die Wirtschaft, weil lokale und regionale Unternehmer Aufträge erhalten und abgesichert sind. Weiters die Arbeitnehmer, weil sie Vorort Arbeitsplätze zu gerechten Löhnen vorfinden und die Gemeinden und das Land, weil die Abgaben im Land bleiben.

Schaunig bedankte sich bei der Wirtschaftskammer, der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, der LIG sowie den zuständigen Fachabteilungen der Landesregierung für ihre produktive Zusammenarbeit. Denn eines sei allen klar: „In diesen schwierigen Zeit ist ein Schulterschluss zwischen Politik und Sozialpartnern oberstes Gebot.“

 

 

 

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