Fast 30.000 Jungwähler/innen bei den
 Gemeindewahlen am 9. März

 

erstellt am
14. 02. 14
11.30 MEZ

Filipp: Zahl der wahlberechtigten EU-Bürger/innen steigt um mehr als 50 Prozent
Salzburg (lk) - Bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 9. März sind insgesamt 29.200 Männer und Frauen im Alter von 16 bis 20 Jahren das erste Mal bei Salzburger Gemeindewahlen wahlberechtigt. Unter Berücksichtigung der seit der Wahl im Jahr 2009 eingebürgerten Personen im Wahlalter (1.300), der seither Verstorbenen (20.300) sowie des Saldos aus zu- und weggezogenen Wahlberechtigen (+1.100) und der nunmehr erstmals wahlberechtigten kroatischen Staatsbürgerinnen und -bürger (zirka 3.900 ohne Jungwähler) ergeben sich für die Gemeindewahlen 2014 insgesamt 389.760 wahlberechtigte Österreicherinnen und Österreicher sowie 31.856 EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Hauptwohnsitz in einer Salzburger Gemeinde. In Summe dürfen also 421.616 Personen bei den Gemeindewahlen 2014 ihre Stimme abgeben; das sind um 3,7 Prozent oder 15.219 Personen mehr als noch bei den Gemeindewahlen 2009. Dies teilte der Leiter der Landesstatistik, Dr. Gernot Filipp, am 14.02. mit.

Bei den Männern beträgt der Zuwachs 4,2 Prozent bzw. 8.207 Wahlberechtigte, bei den Frauen 3,3 Prozent oder 7.012 Wahlberechtigte. Bei den wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und -bürgern beträgt das Plus 56,7 Prozent bzw. 11.527 Wahlberechtigte, wobei dies vorrangig auf die Erweiterung der europäischen Union um Kroatien und den starken Zuzug deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger nach Salzburg zurückzuführen ist.

Die Zahl der Jungwählerinnen und Jungwähler ist im Vergleich zu 2009 um rund 12.800 oder etwas mehr als 30 Prozent zurückgegangen. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass 2009 bei Gemeindewahlen auch die 16- und 17-Jährigen wahlberechtigt waren und damit ausnahmsweise sieben Jahrgänge als Jungwählerinnen und -wähler zählten. Dieser "Einmaleffekt" durch die Herabsetzung des Wahlalters ist bei dieser Wahl sozusagen wieder verloren gegangen.

Durchschnittsalter der Wahlberechtigen um 1,1 Jahre gestiegen

Insgesamt, so Filipp, setzt sich der bei den Wahlgängen der vergangenen Jahre zu beobachtende Trend der zunehmenden Alterung der Wählerschaft weiter fort. Während es bei den 45- bis unter 60-Jährigen mit 13,0 Prozent und bei den 60-Jährigen und Älteren mit 9,8 Prozent starke Zunahmen gegenüber den Wahlen 2009 gibt, sind bei den 30- bis unter 45-Jährigen mit einem Minus von 7,2 Prozent und den 16- bis unter 30-Jährigen mit Minus 1,5 Prozent Rückgänge zu verzeichnen. Insgesamt hat die Zahl der Wahlberechtigten im Alter "50 Plus" um rund 21.900 zugenommen, während die Zahl der unter 50-Jährigen Wahlberechtigten um rund 6.700 abgenommen hat. Das Durchschnittsalter aller Wahlberechtigten ist von 47,7 im Jahr 2009 um mehr als ein Jahr auf 48,8 Jahre im Jahr 2014 angestiegen. Bei den Frauen erreicht das mittlere Alter fast die 50er-Grenze (49,9 Jahre) und liegt im Schnitt um 2,3 Jahre höher als bei den Männern (47,6 Jahre).

Neben der Altersverteilung der Wahlberechtigten ist auch die Veränderung auf regionaler Ebene von Bedeutung, also wie sich die Zahl der Wähler und Wählerinnen auf Bezirks- und Gemeindeebene entwickelt hat. Bei dieser Betrachtung sind deutliche Verschiebungen der Wählerschaft zu beobachten.

Auf Gemeindeebene gibt es bei den Wahlberechtigten den größten prozentuellen Zuwachs in Göming mit 13,0 Prozent (+68 Wahlberechtigte), den größten Rückgang in Ramingstein mit einem Minus von 6,1 Prozent (-65 Wahlberechtigte). Absolut gesehen hat die Stadt Salzburg mit +1.684 Personen (+1,5 Prozent) am meisten Wahlberechtigte dazugewonnen; Bad Gastein hat mit -80 Wahlberechtigten (-2,4 Prozent) den größten absoluten Rückgang.

Den größten prozentuellen Zuwachs an weiblichen Wahlberechtigten weist Göming mit 14,7 Prozent (+38 Frauen), den größten Rückgang Ramingstein mit -6,1 Prozent (-32 Frauen) auf. Bei den Männern gibt es die größte prozentuelle Steigerung in St. Martin am Tennengebirge mit 11,5 Prozent (+66 Wahlberechtigte), das größte Minus in Kleinarl mit -7,3 Prozent (-23 Wahlberechtigte). In absoluten Zahlen betrachtet, hat Wals-Siezenheim mit +468 Frauen (+9,6 Prozent) den höchsten Zuwachs an weiblichen Wahlberechtigten, Bad Gastein hat mit -55 Frauen (-3,0 Prozent) den größten Rückgang zu verzeichnen. Bei den Männern kann absolut gesehen die Stadt Salzburg mit einem Plus von 1.309 Wahlberechtigten (+2,6 Prozent) den größten Zuwachs verbuchen, Lend hingegen muss mit -41 wahlberechtigten Männern (-6,9 Prozent) das größte Minus hinnehmen.

Frauenanteil mit 54,2 Prozent in der Stadt Salzburg am höchsten
Den höchsten Frauenanteil an den Wahlberechtigten weist die Stadt Salzburg mit 54,2 Prozent auf, den niedrigsten Weißbach bei Lofer mit 46,6 Prozent. Den höchsten Anteil an wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und -bürgern gibt es in Tweng mit 16,9 Prozent, den niedrigsten in Göriach mit 0,3 Prozent, dort gibt es nur einen wahlberechtigten EU-Bürger.

Auch wenn es für die Betrachtung bei Gemeindewahlen nicht besonders aussagekräftig ist, soll noch kurz auf das "Kräfteverhältnis" zwischen den Bezirken eingegangen werden.

Differenziert nach politischen Bezirken gibt es gegenüber den Gemeindewahlen im Jahr 2009 die stärkste Zunahme an Wahlberechtigten im Tennengau mit 5,8 Prozent, gefolgt vom Flachgau mit 5,6 Prozent, dem Pinzgau mit 3,9 Prozent und dem Pongau mit 3,5 Prozent. Im Gegensatz zur Landtagswahl 2013, bei der es in der Stadt Salzburg und im Lungau einen Rückgang der Zahl der Wahlberechtigten gegenüber der Wahl im Jahr 2009 gab, legt die Stadt Salzburg gegenüber den Gemeindewahlen 2009 um 1,5 Prozent und der Lungau um 1,0 Prozent bei den Wahlberechtigten zu, teilte der Leiter der Landesstatistik mit.

Bei den Gemeindewahlen 2014 sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der EU wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde in Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben. Mit Ausnahme des Wahlalters richten sich diese Voraussetzungen nach dem Stichtag 19. Dezember 2013.

 

 

 

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