EU-Wahl-Fristen

 

erstellt am
11. 02. 14
11.30 MEZ

Weidenholzer: "Keine Stimme sollte verloren gehen" – Fristen für Registrierung enden bereits am 11. März 2014 und 10. April 2014
Wien (sk) - Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 haben auch Österreicher, die im Ausland leben, die Möglichkeit, die österreichischen Abgeordneten zu wählen. Dafür erforderlich ist eine Meldung im europäischen Wahlregister. Weidenholzer: "ÖsterreicherInnen, die im Ausland leben, müssen sich registrieren, um die österreichischen Abgeordneten wählen zu können", erklärt Weidenholzer. "Die Registrierung erfolgt relativ einfach am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes. Die Frist endet am 11. März 2014."

Eine Registrierung ist auch für die über 400.000 EU-BürgerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die in Österreich leben, notwendig. Um die österreichischen KandidatInnen zu wählen, müssen sie sich bereits bis zum 11. März 2014 registrieren. Die Mehrheit davon wäre, bei einer rechtzeitigen Registrierung im Europa-Wahlregister, in Österreich wahlberechtigt und könnte die österreichischen Kandidaten wählen. Bei der vergangenen Europawahl 2009 waren nur 30.393 wahlberechtigte Auslands-EU-BürgerInnen registriert. "Es ist entscheidend, die Menschen jetzt zu informieren, damit möglichst viele dieser Menschen ihr wichtigstes demokratisches Recht in Anspruch nehmen und am 25. Mai ihre Stimme abgeben können", sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer.

 

 

 

Informationen: http://www.weidenholzer.eu

 

 

 

 

 

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