Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2013
 um 4,4% gestiegen

 

erstellt am
19. 02. 14
11.30 MEZ

Wien (statistik austria) - Die Zahl der Einbürgerungen stieg 2013 gegenüber dem Vorjahr um 4,4%. Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 7.418 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, darunter 64 Personen mit Wohnsitz im Ausland. 36,7% aller 2013 Eingebürgerten waren bereits in Österreich geboren, 37,8% waren unter 18 Jahre alt. Unter den insgesamt 123 Herkunftsländern lag die Türkei mit 1.108 Personen (14,9%) an erster Stelle. Aus Bosnien und Herzegowina kamen 1.039, aus Serbien 824, aus der Russischen Föderation 430 und aus dem Kosovo 348 Personen.

Die Einbürgerungszahlen sanken seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) kontinuierlich und erreichten im Jahr 2010 ein Minimum von 6.190. Seit 2011 (6.754) ist ein Anstieg der Einbürgerungen festzustellen, der sich 2013 (7.418) weiter fortsetzte, wenngleich die Fallzahl des Jahres 2009 (7.990; siehe Grafik) nicht wieder erreicht wurde. 2013 lag die vorläufige Einbürgerungsrate – Einbürgerungen von in Österreich wohnhaften Personen (7.354) bezogen auf 100 in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit – wie im Vorjahr bei 0,7%. Zwischen 2000 und 2005 hatte die durchschnittliche Einbürgerungsrate 5,0% betragen.

In fünf Bundesländern wurden im Jahr 2013 mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2012. Die Zuwächse fielen am deutlichsten in der Steiermark (555 Einbürgerungen bzw. +31,8%), in Kärnten (328, +24,2%) und in Oberösterreich (1.278, +11,3%) aus, geringer in Niederösterreich (+6,6%) und in Tirol (+1,2%). In Vorarlberg (-4,0%), im Burgenland (-2,8%), in Wien (-2,7%) und in Salzburg (-1,7%) gab es dagegen weniger Einbürgerungen als im Vorjahr.

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (3.938 oder 53,1%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs, darunter wurden 2.029 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 500 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Z. 1) und 905 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2) eingebürgert. Weitere 1.205 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (16,2%), darunter 1.161 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1, StBG). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 265 Ehegatten (§16) sowie 2.010 Kinder (§17) eingebürgert.

 

 

 

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