Österreich friert heimische Konten von 18 Ukrainern ein

 

erstellt am
28. 02. 14
11.30 MEZ

Auf Ersuchen der neuen Regierung in Kiew - Hintergrund sind mögliche Menschenrechtsverletzungen und Korruptionsverdacht
Kiew/Wien (bmeia/apa) - Vor dem Hintergrund möglicher Menschenrechtsverletzungen rund um den blutigen Machtkampf in der Ukraine und/oder Korruptionsverdacht friert Österreich auf Ersuchen der neuen Regierung in Kiew die Konten von 18 Ukrainern bei heimischen Banken bis auf Weiteres ein. Das teilte das Außenministerium am 28.02. der APA mit.

Die Kontensperren erfolgen demzufolge nach Absprache sowohl mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) in Brüssel als auch mit dem Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium in Wien. "Diese Maßnahme ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme konzipiert sein, bis entsprechende EU-Maßnahmen in Kraft treten", erklärte das Außenamt.

Die EU hat nämlich grundsätzlich Sanktionen gegen Angehörige der früheren Regierung um Präsident Viktor Janukowitsch beschlossen; die konkrete Umsetzung samt Annahme einer Liste von Personen lässt aber auf sich warten. Laut Beobachtern zögern mehrere EU-Staaten nach dem mittlerweile erfolgten Sturz Janukowitschs nunmehr damit. Es sei derzeit nicht abschätzbar, wann es zur Umsetzung des Sanktionsbeschlusses auf EU-Ebene kommen wird, erläuterte das Außenministerium den "unilateralen Schritt" Österreichs.

Konkret hat sich die Bundesregierung an die Österreichische Nationalbank (OenB) gewandt, die dann wiederum eine Verordnung an die Banken erlässt, die Konten einzufrieren.

Kurz erklärte: "Mit diesem nationalen Beschluss entspricht die Bundesregierung einer konkreten Bitte der neuen ukrainischen Regierung. Zudem schaffen wir damit eine Vorsichtsmaßnahme angesichts der noch andauernden Diskussion auf EU-Ebene zur Umsetzung möglicher Sanktionen. Mit der Verordnung der Nationalbank haben wir auch die entsprechende Rechtsgrundlage, um feststellen zu können, welche Vermögenswerte sich tatsächlich in Österreich befinden und einen möglichen Missbrauch zu verhindern."

Den Informationen zufolge lieferte die ukrainische Regierung in jedem der 18 Fälle eine Begründung, warum das Konto einer jeweiligen Person eingefroren werden sollte. Die Regierung in Kiew soll sich dem Vernehmen nach mit einem ähnlichen Ersuchen auch an die Schweiz gewandt haben.

mri/chg/elf/ar

 

 

 

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