Tabakrichtlinie: Parlament handelt, um junge
 Menschen vom Rauchen abzuhalten

 

erstellt am
27. 02. 14
11.30 MEZ

Brüssel (ep) - Am 26,02, nahm das Parlament neue Vorschriften an, die Tabak weniger attraktiv für junge Menschen machen sollen. Die Abgeordneten fordern in dem bereits mit den Mitgliedstaaten vereinbarten Text, dass Warnhinweise in Bildform künftig 65% der Verpackungsfläche ausmachen sollen. E-Zigaretten müssen entweder als Arzneimittel behandelt werden, wenn sie als Entwöhnungshilfen beworben werden, oder als Tabakprodukte.

"Dies ist die Krönung jahrelanger Arbeit vor dem Hintergrund intensiven Lobbyings von Seiten der Tabakindustrie. Die neuen Maßnahmen tragen entscheidend zur Tabakregulierung bei, und werden verhindern helfen, dass eine neue Generation von Rauchern heranwächst. Wir wissen, dass es die Kinder sind, und nicht die Erwachsenen, die mit dem Rauchen anfangen. Die große Mehrheit der neuen Raucher ist jünger als 18 Jahre", sagte die Berichterstatterin Linda McAvan (S&D, UK).

Fast zwei Drittel der Fläche vorn und hinten für Gesundheitswarnungen
Die aktuell gültige Gesetzgebung schreibt Gesundheitswarnungen von mindestens 30% der Vorder- und 40% der Rückseite von Tabakverpackungen vor. Der vorliegende Gesetzentwurf würde diesen Anteil auf 65% erhöhen, auf beiden Seiten der Verpackung, und Hinweise in Bildform vorschreiben, was zur Zeit nicht in allen Mitgliedstaaten der Fall ist. Päckchen mit weniger als 20 Zigaretten - die weniger kosten und damit für Kinder leichter zu erwerben sind - wären nach den neuen Regeln in den wenigen Ländern verboten, in denen sie noch verkauft werden.

E-Zigaretten: Arzneimittel oder Tabakprodukte?
Wie von den Abgeordneten vorgeschlagen würden E-Zigaretten reguliert, entweder als Arzneimittel, wenn sie als Entwöhnungshilfen dargestellt werden, oder als Tabakerzeugnisse. Werden sie als Tabakprodukt behandelt, darf ihr Nikotingehalt 20 mg/ml nicht übersteigen.

Nachfüllbare E-Zigaretten werden zugelassen. Elektronische Zigaretten sollten kindersicher und mit Gesundheitswarnungen versehen sein. Sie würden den gleichen Werbebeschränkungen unterliegen wie Tabakprodukte.

Positivliste von Zusatzstoffen, Verbot von Aromastoffen
Der Text sieht ein Verbot für Aromastoffe in Zigaretten und Feinschnitttabak (für selbstgedrehte Zigaretten) vor, da diese das Produkt attraktiver machen, indem sie ihm einen "charakterisierenden Geschmack" geben. Menthol ist ab dem Jahr 2020 verboten. Für Wasserpfeifen-Tabak sind verschiedene Geschmackssorten weiterhin zugelassen.

Bestimmte Zusatzstoffe, die besonders gesundheitsschädlich sind, werden verboten, und die Regulierungsbehörden bekommen neue Befugnisse, um von der Tabakindustrie zusätzliche Studien zur Aufstellung einer "Prioritätenliste" von Zusatzstoffen zu verlangen, die dann durch einen delegierten Rechtsakt festgelegt wird. Zusatzstoffe wie zum Beispiel Zucker, die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen wesentlich sind, können zugelassen werden.

700.000 Todesfälle pro Jahr in der EU

Zwölf Jahre nachdem die geltende Richtlinie in Kraft getreten ist, bleibt Rauchen die Hauptursache vermeidbarer Todesfälle in der EU mit etwa 700.000 Toten im Jahr. Die Maßnahmen, die im Laufe der Jahre ergriffen wurden, zeigen bereits Wirkung: In den letzten zehn Jahren sank die Zahl der Raucher in der EU von 40 % in der EU-15 im Jahr 2002 auf 28 % in der EU-27 im Jahr 2012.

Die nächsten Schritte
Der Text muss nun am 14. März durch den Ministerrat verabschiedet werden. Infolgedessen müssten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen über Tabakerzeugnisse innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie umsetzen.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at