Neue Förderoffensive für thermische Sanierung

 

erstellt am
26. 02. 14
11.30 MEZ

100 Millionen Euro unterstützen Energiesparen, Klimaschutz, Wachstum und Arbeitsplätze - Neue Förderkriterien und Schwerpunkte in Förderaktion 2014 - Start am 3. März
Wien (bmlfuw) - Auf Initiative von Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Andrä Rupprechter wird die Förderoffensive für die thermische Sanierung unter dem Motto "Heizkosten sparen und Klima schützen" ab dem 3. März fortgeführt. "Heuer stehen wieder 100 Millionen Euro für die Sanierung von Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden zur Verfügung. Jeder investierte Förder-Euro hilft beim Energiesparen, reduziert den CO2-Ausstoß und schafft durch zusätzliche Aufträge ein höheres Wirtschaftswachstum und mehr Arbeitsplätze", sagen Mitterlehner und Rupprechter. "Mit einer thermischen Sanierung können besonders große Effizienzpotenziale gehoben werden, weil rund ein Drittel der in Österreich verbrauchten Energie für die Heizung bzw. Kühlung von Gebäuden und für die Warmwasserbereitung verwendet wird", unterstreichen Mitterlehner und Rupprechter die Bedeutung für die Energie- und Klimaziele.

Eine thermische Sanierung schafft eine Win-Win-Win-Situation für Wirtschaft, Umwelt und Sanierer. "Zusätzlich zu den Umwelteffekten werden Handwerker und regionale Bauwirtschaft mit Aufträgen unterstützt. Heuer etablieren wir einen neuen Klimabonus für besonders ambitionierte Sanierer und gestalten die Förderaktion in der Abwicklung unbürokratischer, indem es zum Beispiel Erleichterungen für Sanierer im mehrgeschoßigen Wohnbau gibt", betont Mitterlehner. "Jedes sanierte Haus ist ein Gewinn für die Umwelt und für die Wirtschaft. Durch eine umfassende Sanierung sinken die Heizkosten und die Treibhausgasemissionen, gleichzeitig steigt der Wohnwert. Davon haben alle etwas. Für eine Sanierung nach klima:aktiv-Standard gibt es bis zu 1.000 Euro mehr an Förderung", erklärt Rupprechter.

Umfassende Sanierung mit bis zu 8.300 Euro gefördert
Neue Förderanträge für Private können ab Montag, 3. März, direkt bei den Bausparkassen und in den Bankfilialen eingereicht werden. Die Förderung für umfassende Sanierungen beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. 5.000 Euro. Im neuen klima:aktiv-Standard sind es sogar bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. maximal 6.000 Euro. Förderungsfähig sind der Tausch der Fenster und Außentüren, die Dämmung der Außenwände und der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches. Wer gleichzeitig auf eine umweltfreundliche Heizanlage wie eine Wärmepumpe, eine thermische Solaranlage oder etwa Pellets- und Hackschnitzel-Heizungen umsteigt, erhält eine zusätzliche Förderung von 2.000 Euro. Ebenfalls gefördert werden Nah- und Fernwärmeanschlüsse. Eine weitere Unterstützung für Sanierer ist, dass der Energieausweis extra mit 300 Euro gefördert wird. In der Praxis sind so zum Beispiel Zuschüsse von bis zu 8.300 Euro für eine umfassende Sanierung möglich. Bei Teilsanierungen liegt die Förderhöhe je nach Reduzierung des Heizwärmebedarfs bei bis zu 3.000 Euro. Für Einzelbaumaßmahmen wie eine Dämmung der obersten Geschossdecke oder den Fenstertausch sind bis zu 2.000 Euro vorgesehen. Zusätzliche Boni von je 500 Euro gibt es für die Verwendung von Holzfenstern sowie Öko-Dämmstoffen.

Erleichterungen für Sanierer im mehrgeschoßigen Wohnbau
Erleichtert wird die thermische Sanierung im mehrgeschoßigen Wohnbau. Wenn sich der Vermieter verpflichtet, die Sanierungsmaßnahmen ohne Mietzins-/Entgeltserhöhung durchzuführen, benötigt man für die Antragstellung nur mehr die Zustimmung der Mietermehrheit. Bisher konnte nur dann ein Förderantrag gestellt werden, wenn zuvor alle Mieter eine schriftliche Sanierungsvereinbarung mit dem Vermieter abgeschlossen hatten. Als weitere Erleichterung wird auf Sammelanträge umgestellt, um die Förderabwicklung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Bisher mussten Wohnungseigentümer auch bei gebäudebezogenen Maßnahmen selbstständig einen Antrag einreichen, was aber dazu führte, dass Anträge zu ein- und demselben Gebäude über einen längeren Zeitraum gestellt wurden und die Förderung erst nach Eintreffen der letzten Antragsunterlagen zugesichert werden konnte.

Förderungen für Unternehmen
Unternehmen können ihre Förderanträge online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting (www.publicconsulting.at) stellen. Die Förderung für Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Auszahlungen orientiert sich an der Sanierungsqualität und dem sinkenden Heizwärme- und Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Nutzung von Energie.

Bilanz 2013: Investitionen von 850 Millionen Euro ausgelöst, 12.715 Arbeitsplätze gesichert und geschaffen
Mit den im Vorjahr aus Rücklagen einmalig auf 132,3 Millionen Euro aufgestockten Fördermitteln konnten nachhaltige Investitionen von 850 Millionen Euro unterstützt werden. "Mehr als 24.000 Projekte von Haushalten und Betrieben wurden genehmigt. Das hat insgesamt 12.715 Arbeitsplätze gesichert und geschaffen sowie 3,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart", ziehen Mitterlehner und Rupprechter eine positive Bilanz. Dabei ist die durchschnittliche Förderhöhe um 42 Prozent von 3.460 Euro im Jahr 2012 auf 4.900 Euro im vergangenen Jahr gestiegen. 54 Prozent der Förderprojekte im privaten Wohnbau betreffen eine umfassende thermische Sanierung, 17 Prozent eine Teilsanierung, 26 Prozent Einzelbaumaßnahmen und drei Prozent ausschließlich einen Heizungstausch. Insgesamt kommen 42 Prozent der Förderanträge aus dem mehrgeschoßigen Wohnbau, 58 Prozent betreffen Ein- und Zweifamilienhäuser.

Der langfristige Vergleich zeigt den Mehrwert der Förderung noch deutlicher: Seit dem Start der Aktion im Jahr 2009 wurden insgesamt rund 73.800 Förderungsanträge genehmigt. Mit einer Förderhöhe von 418,8 Millionen Euro wurden bisher Investitionen von 3,1 Milliarden Euro ausgelöst. Damit wurden 46.400 Arbeitsplätze gesichert und geschaffen und wurde der CO2-Ausstoß um 15,9 Millionen Tonnen reduziert.

Jetzt informieren
Eine zentrale Fördervoraussetzung ist, dass das jeweilige Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter als 20 Jahre ist (Datum der Baubewilligung). Die förderfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material, die Montage sowie für die Planung zusammen. Alle Details zu der am 3. März startenden Förderoffensive gibt es schon jetzt auf der Webseite

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.sanierung2014.at/

 

 

 

 

 

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