Thema Gewalt gegen Frauen geht alle an

 

erstellt am
05. 03. 14
11.30 MEZ

Tagung des Europarats-Ausschusses für Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung in Wien
Wien (pk) - Gewalt gegen Frauen ist keinesfalls Privatsache. Es bestehe vielmehr eine staatliche und gesellschaftliche Verantwortung, sich für den Schutz der Opfer und die Verfolgung der Täter einzusetzen, betonte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer vor dem Ausschuss für Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der am 04. und 05.03. im Parlament tagt.

In einer Videobotschaft zur Eröffnung wies Prammer darauf hin, dass nach wie vor weltweit viele Frauen Opfer von häuslicher und anderen Formen der Gewalt werden. Mit der Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) liege erstmals ein rechtlich verbindliches Dokument vor, das festhält, dass häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen keine Privatsache sind. Darin wird die Verantwortung der Staaten bei Vorbeugung, Opferschutz und Strafverfolgung der Täter definiert, stellte Prammer fest und hob mit Stolz die Vorreiterrolle Österreichs mit dem bereits 1997 verabschiedeten Gewaltschutzgesetz hervor. Die Nationalratspräsidentin wies auch darauf hin, dass die Istanbul-Konvention von Österreich und einer Reihe anderer Staaten bereits unterzeichnet wurde. Sie hoffe, dass die Konvention noch während des österreichischen Vorsitzes im Ministerrat des Europarats voll ratifiziert wird und bald ihr volles positives Potenzial entfalten kann, schloss Prammer.

Der Ausschuss, der in Wien zusammengetreten ist, um über Fragen der Gewaltprävention und des Opferschutzes zu diskutieren, hielt auch eine gemeinsame Sitzung mit dem parlamentarischen Netzwerk "Women free from Violence" ab. Neben Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek nahmen daran auch die Vorsitzende der EU-Delegation beim Europarat Luisella Pavan-Woolfe und die Programmleiterin der EU-Grundrechteagentur (FRA) Ursula Till-Tentschert teil. Die Frauenministerin stellte fest, dass das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch in Europa trotz aller Gleichstellungsmaßnahmen nach wie vor groß sei. Die Gefahren kämen dabei vor allem aus der Familie und dem sozialen Umfeld. Gender-basierte Gewalt sei auch als Menschenrechtsverletzung zu betrachten und könne nur wirksam bekämpft werden, wenn die soziale Stellung von Frauen und Mädchen verbessert wird. Der Zugang zur Bildung fördere die Schaffung ökonomischer Unabhängigkeit, unterstrich die Ministerin.

Heinisch-Hosek betrachtete den Stand der Gewaltprävention in Österreich unter dem Gesichtspunkt der Bedürfnisse von Gewaltopfern und hob dabei drei zentrale Aspekte der protektiven Maßnahmen in Österreich hervor. Es musste zuerst der rechtliche Rahmen für den Schutz der Betroffenen Frauen und Mädchen geschaffen werden, erläuterte sie. Das geschah mit dem Ersten Gewaltschutzgesetz. Als eines seiner wichtigsten Elemente betrachtete die Ministerin das Betretungsverbot. Ergänzend dazu wurde ein Unterstützungsangebot in Form der Gewaltschutzzentren eingerichtet. Als dritten zentralen Aspekt hob Heinisch-Hosek die Gewährleistung von Kooperation und Koordination hervor. Die institutionelle Zusammenarbeit von Polizei, Gewaltschutzzentren und Gerichten sei von essentieller Bedeutung für den Opferschutz, sagte die Ministerin, sie finde sich daher auch als zentrale Forderung in der Istanbul-Konvention.

Österreich hat den Vorsitz im Ministerrat des Europarats noch bis Mai dieses Jahres inne. Zudem wurde SPÖ-Abgeordnete Gisela Wurm Ende Jänner des heurigen Jahres als Vizepräsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bestätigt. Die Abgeordnete ist gleichzeitig Vorsitzende des Ausschusses für Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung des Europarates.

 

 

 

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