180.000 Euro Ersparnis durch Expertentipps

 

erstellt am
17. 03. 14
11.30 MEZ

Konsumentenschutz verzeichnet stetig steigende Beratungszahlen
Eisenstadt (blms) - Den 15. März 2014, den diesjährigen „Weltkonsumententag“, nahm Landesrätin Verena Dunst als zuständiges Mitglied der Burgenländischen Landesregierung zum Anlass, um im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Referatsleiterin Mag.a Natascha Varga der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit der Konsumentenschutzabteilung des Landes zu gewähren. Konkret wurden im Jahr 2013 vom Amt der Burgenländischen Landesregierung 1.851 Konsumentenschutzberatungen durchgeführt - 81% telefonisch, 16% persönlich und 3% via E-Mail. Verstärkt erfolgten dabei Anfragen zu den Bereichen Mietrecht, Vertragsangelegenheiten - inklusive Kaufverträge und Gewährleistung - und Werkverträge. Erfreulicherweise hat die Anzahl der Probleme mit Versicherungsverträgen und den Telekommunikationsanbietern abgenommen.

„Es freut mich, dass die BurgenländerInnen unser Gratis-Angebot nützen und eine fundierte Erstberatung bei der Abteilung für Konsumentenschutz einholen. Mit unseren Außensprechtagen in den Bezirken Oberwart, Güssing und nun auch neu in Neusiedl am See, sind wir noch näher bei den Menschen. Vieles lässt sich telefonisch klären, jedoch benötigen manche Problemfälle ein persönliches Beratungsgespräch“, betonte Landesrätin Verena Dunst. Die Zahl der Konsumentenschutzberatungen ist ähnlich der dem Vorjahr, jedoch konnte ein Anstieg der Mietrechtsberatungen festgestellt werden. Anhand der Nachfrage zu diesem Thema sieht man, dass der Mieterschutz immer wichtiger wird – nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass immer mehr BurgenländerInnen in Miet- oder Genossenschaftswohnungen leben.

Dunst dazu: „In diesem Zusammenhang möchte ich auf unsere Broschüre ‚Mietrecht kompakt‘ verweisen, in der zahlreiche Tipps für MieterInnen komprimiert zusammengefasst sind. Die Broschüre liegt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie auf den Bezirkshauptmannschaften auf.“ Aktuelle Neuerungen, so Dunst weiter, gibt es auch auf Ebene der EU, denn das europäische Parlament hat diese Woche die umstrittene Saatgutverordnung der EU-Kommission abgelehnt. Als Konsumentenschutzlandesrätin begrüße ich diesen Schritt! Das EU-Parlament hat damit gezeigt, dass es ausreichend Gewicht hat, um die Interessen der EU-Bürgerinnen und Bürger gegenüber Kommission und Rat zu vertreten. Die Pflege und Bewahrung sowie der Anbau und die Vermarktung von alten und seltenen Gemüse-, Getreide- oder Obstsorten sind damit gesichert. Die Vielfalt auf den Tellern der KonsumentInnen wird dadurch sichergestellt und die Regionalität der Erzeugung unserer Lebensmittel erhalten.

Stichwort Europäische Union hinsichtlich des Verbraucherschutzes: Die Novellen zum Cold Calling wurden im Nationalrat 2011 beschlossen. Insbesondere hat diese das Konsumentenschutzgesetz und das Telekommunikationsgesetz betroffen. Diesbezügliche Verbesserungen sind eindeutig erkennbar. Kürzlich wurde vom Europäischen Parlament auch ein Gesetzesentwurf für die Stärkung der Rechte von Urlaubern verabschiedet. „Die aktuellen EU-Vorschriften für Pauschalreisen stammen aus dem Jahr 1990! Ein Anpassung an aktuelle Gegebenheiten ist längst überfällig, denn günstige Flüge und der Online-Verkauf haben die Gewohnheiten bei der Planung und Buchung von Reisen grundlegend verändert. Urlauber, die sich ihre Reise aus Internet- oder anderen Angeboten selbst zusammenstellen, brauchen einen zusätzlichen Schutz, da sie derzeit weniger gut abgesichert sind, als die Kunden von herkömmlicher Reisebüros. Die Urlauber sollen u.a. auch vor einem plötzlichen starken Preisanstieg oder Änderungen der Flugzeiten geschützt werden. Die neuen Vorschriften legen ebenfalls die Rechte der Reisenden in außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen fest“, so Referatsleiterin Mag.a Natascha Varga.

„Insgesamt gesehen zählen die Konsumentenschutzberatung, die Preisbehörde, die Bankenombudsfrau und auch die Schuldenberatung beim Amt der Bgld. Landesregierung allesamt zu den kostenlosen Serviceeinrichtungen für burgenländische KonsumentInnen. Durch diese Einrichtungen konnten den burgenländischen KonsumentInnen im Jahr 2013 rund 180.000 Euro erspart werden. Die Ersparnisse durch die Beratungen der Bankenombudsfrau machen alleine mehr als 155.000 Euro aus. Im Konsumentenschutz sprechen wir von etwa 26.000 Euro für das vergangene Jahr. Auch die Preisbehörde ist ständig im Auftrag des Schutzes der Konsumenten unterwegs: Alleine im Jahr 2013 wurden 1.687 Betriebe im Sinne des Schutzes der KonsumentInnen auf eine ordnungsgemäße Preisauszeichnung hin überprüft“, betonte Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst abschließend.

 

 

 

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