Familienbeihilfe

 

erstellt am
11. 03. 14
11.30 MEZ

 Huainigg: BM Karmasin erhöht Familienbeihilfe für behinderte Kinder deutlich!
Ab 1. Juli 2014 Anhebung der erhöhten Familienbeihilfe auf 150 Euro
Wien (övp-pk) - "Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe stehen im Zentrum der Behindertenpolitik. Jene, die diese Zielsetzungen am ehesten erfüllen, stehen oft im Hintergrund. Es sind die Eltern von behinderten Kindern, die täglich Großartiges leisten und für die Chancengleichheit ihrer Kinder kämpfen", sagte der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, am 10.03. anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist zum Familienlastenausgleichgesetz (FLAG). Mit der Novelle zum FLAG wird die Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder deutlich erhöht. So werden die so genannte "erhöhte Familienbeihilfe" ab 1. Juli 2014 von 138,30 Euro auf 150 Euro angehoben und weitere Erhöhungen gestaffelt beschlossen: ab 1. Jänner 2016 auf 152,90 Euro und ab 1. Jänner 2018 auf 155,90 Euro.

Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der "erhöhten Familienbeihilfe" stieg in den letzten Jahren markant an. Waren es 2004 noch 61.815, so waren es 2013 schon 77.218. Dieser deutliche Anstieg zeigt u.a., dass behinderte Kinder weiterhin zur Welt kommen und die Betonung der Pränataldiagnostiker, "behindertes Leben bei der Geburt vermeiden zu können", keineswegs immer auf Gehör trifft. "Eltern von behinderten Kindern kommen oft unter Druck und müssen argumentieren, warum sie sich ganz bewusst für die Geburt ihres Kindes mit Behinderung entschieden haben - es wäre doch vermeidbar gewesen!", bekommen sie nicht selten zu hören, sagt Huainigg, dem wichtig ist, dass "die Familienberatung im Sinne der Lebensbejahung bei der Geburt eines behinderten Kindes weiterentwickelt wird. Die Geburt eines behinderten Kindes stellt keinen Schadensfall dar, wie es OGH-Urteile implizieren. Bei Verdacht auf ein behindertes Kind sollen werdenden Eltern Perspektiven zum Leben mit einem behinderten Kind eröffnet werden. Es braucht zusätzlich zur defizitorientierten, medizinischen Beratung eine psychosoziale Beratung, die sich nach den Fähigkeiten und Möglichkeiten ausrichtet. Dabei spielt die finanzielle Unterstützung, wie sie die erhöhte Familienbeihilfe darstellt, eine wichtige Rolle".

"Die erhöhte Familienbeihilfe ist eine wertvolle Geldleistung, die bei vielen behinderten Menschen über die Kindheit hinausgeht. Durch diese langfristige Unterstützung zeigt der Staat, wie wertvoll Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft sind", erklärt Huainigg.

Huainigg zeigt sich angesichts dieser deutlichen Erhöhung sehr erfreut: "Durch diese finanzielle Unterstützung würdigt Bundesministerin Karmasin die Leistungen von Eltern behinderter Kinder bei der Betreuung, Pflege, Therapie und Ausbildung. Chancengleichheit beginnt im Elternhaus!", so der Abgeordnete abschließend.


 

 Lueger: Reform der Familienbeihilfe gleichzeitig mit Anpassung des Studienbeihilfegesetzes
Für Studierende darf es durch Anhebung der Familienbeihilfe zu keinen Verlusten kommen
Wien (sk) - Anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist der Familienbeihilfeerhöhung erinnert SPÖ-Familiensprecherin Angela Lueger daran, gleichzeitig eine Anpassung der Studienförderung umzusetzen. "Die Erhöhung der Familienbeihilfe erfordert auch eine Änderung des Studienförderungsgesetzes. Die jährliche Familienbeihilfe wird von der Studienbeihilfe abgezogen, wodurch Studierende mit Verlusten zu rechnen haben", sagte Lueger am 10.03. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. In diesem Zusammenhang erinnert Lueger den VP-Wissenschaftsminister an sein Versprechen, entsprechende Anpassungen des Gesetzes vorzunehmen.

Die Familienbeihilfe soll mit heurigem Juli um vier Prozent angehoben werden, 2016 und 2018 um je 1,9 Prozent. Lueger warnt davor, dass gerade Studierende, die auf Studienbeihilfen angewiesen sind, um diese finanzielle Unterstützung fallen könnten. "Der Wissenschaftsminister ist nun gefordert, dringend eine entsprechende Gesetzesanpassung vorzunehmen, damit die Studierenden die Gewissheit haben, ohne finanzielle Verluste weiterstudieren zu können", so Lueger abschließend.


 

Kaske: AK warnt – Erhöhung der Familienbeihilfe kürzt die Studienbeihilfen
Ende der Begutachtung der Familienbeihilfenerhöhung - bisher wurde nicht berücksichtigt, dass die Familienbeihilfe vom Stipendium abgezogen wird
Wien (ak) - Weniger Studienbeihilfe - oder gar keine mehr: Das droht vielen der knapp 40.000 StipendienbezieherInnen an den Hochschulen, warnt die Arbeiterkammer in ihrer Stellungnahme zur Novelle des Familienlastenausgleichgesetzes. Die Familienbeihilfen sollen um vier Prozent erhöht werden. Bisher wurde nicht berücksichtigt, dass die Familienbeihilfe vom Stipendium abgezogen wird. Eine höhere Familienbeihilfe führt dadurch automatisch zur Kürzung des Stipendiums. "Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Studienbeihilfe, damit Kinder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine gerechte Chance auf ein Studium haben", sagt AK Präsident Rudi Kaske: Die höhere Familienbeihilfe dürfe Studierende nicht benachteiligen. Kaske fordert eine Erhöhung der Stipendien.

Seit 2008 wurden die Studienbeihilfen nicht mehr an die Entwicklung der Löhne und Preise angepasst. Dadurch sinkt die Zahl der StipendienbezieherInnen, während gleichzeitig die Zahl der Studierenden stark ansteigt: Nur knapp 40.000 bekommen noch Studienbeihilfe, das sind nur noch 15 Prozent der insgesamt 300.000 Studierenden. "Allein deshalb darf es durch die Erhöhung der Familienbeihilfe keine Nachteile für Bezieherinnen und Bezieher von Studienbeihilfe geben", sagt Kaske.

Dramatisch ist die Erhöhung der Familienbeihilfe vor allem für jene Studierende, die derzeit nur knapp Anspruch auf Studienbeihilfe haben. Verlieren sie den Anspruch auf Studienbeihilfe, verlieren sie auch den Anspruch auf weitere Zuschüsse wie etwa den Fahrtkostenzuschuss. Kaske: "Damit drohen den Betroffenen wesentlich höhere Belastungen als "nur" der Verlust von fünf oder zehn Euro im Monat, weil sie kein Stipendium mehr bekommen."

Die Arbeiterkammer verlangt die Anpassung des Studienbeihilfengesetzes an das Familienlastenausgleichsgesetz. Nötig ist überdies ein rasche Gesamtreform der Studienförderung. Mehr Studierende als derzeit müssen wieder Stipendium bekommen:

  • Die Stipendien müssen erhöht, jedenfalls an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.
  • Nachteile für Kinder von ArbeitnehmerInnen, die sich durch den Berechnungsmodus im Vergleich zu Kindern von Bauern und Selbstständigen ergeben, müssen beseitigt werden.
  • Die Altersgrenze für den Bezug von Stipendien für vor dem Studium berufstätige "SelbsterhalterInnen" muss auf mindestens 40 Jahre bei Studienbeginn angehoben werden, bei Studienabschlussstipendien auf mindestens 45 Jahre.

 

 

 

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