Offentlicher Personenverkehr auf Schiene und Straße

 

erstellt am
24. 03. 14
11.30 MEZ

EU-Kommission stellt EU-Regeln klar
Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission hat am 21.03. Leitlinien zu den EU-Vorschriften für öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße herausgegeben. In diesen Vorschriften ist festgelegt, wie Behörden in ganz Europa Verträge über die Erbringung öffentlicher Verkehrsleistungen mit Bahn, Untergrund- oder Straßenbahn oder Bus schließen können, wie diese Aufträge vergeben werden und wie Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zu regeln sind. Mit der Festlegung von Leitlinien für die wichtigsten Bestimmungen stärkt die Kommission nun die Rechtssicherheit für alle Akteure im öffentlichen Verkehr.

Der für Mobilität und Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Siim Kallas erklärte hierzu: „Der öffentliche Verkehr braucht klare Regeln, damit er wettbewerbsfähig sein und für uns alle moderne Mobilitätslösungen anbieten kann. Wir haben sehr aufmerksam zugehört, um herauszufinden, wo Klarstellungen nötig waren. Diese werden mit den neuen Leitlinien nun geliefert und somit die Rechtssicherheit für alle Akteure des öffentlichen Verkehrs in der EU verbessert.“

Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sind von großer Bedeutung für die Organisation und Finanzierung öffentlicher Verkehrsdienste in der ganzen EU. Die kohärente und korrekte Anwendung ist der Schlüssel für den Erfolg des Binnenmarktes, der kostengünstige und hochwertige öffentliche Verkehrsdienste anbieten kann. Ein gut funktionierender öffentlicher Verkehr trägt auch zum Abbau von Verkehrsüberlastungen und zur Verringerung der Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt bei. Schließlich wirken sich effiziente öffentliche Verkehrsdienste auch positiv auf die Wirtschaft aus: Der öffentliche Verkehr hat einen Anteil von etwa 1 % am BIP und von 1 % an der Gesamtbeschäftigung in der Europäischen Union.

Unterschiedliche Auslegungen dieser Verordnung behindern die Schaffung eines Binnenmarktes für den öffentlichen Verkehr und führen zu unerwünschten Marktverzerrungen. Nach einer externen Bewertung der Durchführung der Verordnung wurde der Kommission empfohlen, Auslegungsleitlinien zu bestimmten Vorschriften der Verordnung herauszugeben. Vertreter europäischer Verbände und der Mitgliedstaaten haben bestätigt, dass für die Auslegung dieses komplexen Regelwerks Leitlinien erforderlich sind.

Diese Orientierungshilfe der Europäischen Kommission wird den Behörden, die für die Organisation des öffentlichen Verkehrs verantwortlich sind, und den Verkehrsbetreibern zugute kommen. Die zuständigen Behörden werden mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und bei Regelungen für Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen haben. Auch die Betreiber öffentlicher Verkehrsdienste werden von mehr Rechtssicherheit profitieren, da sie ihre Geschäftstätigkeit europaweit besser organisieren können.

Die Mitgliedstaaten und die europäischen Verkehrsverbände waren voll und ganz in die Ausarbeitung der Auslegungsleitlinien einbezogen.

Mit den angenommenen Leitlinien werden unter anderem folgende Punkte klargestellt:

  • die Definition von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen,
  • die Laufzeit von Verträgen über öffentliche Dienstleistungen,
  • die soziale Sicherheit von Arbeitnehmern,
  • die Bedingungen für die wettbewerbliche und direkte Vergabe von Aufträgen für öffentliche Dienstleistungen,
  • die Vorschriften über Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen,
  • Transparenzbestimmungen und
  • Übergangsregelungen.


Die Leitlinien sind nicht mit Kosten für die Interessenträger verbunden, da sie keine neuen Verpflichtungen schaffen, ja nicht schaffen können. Sie ändern die geltenden Vorschriften nicht, sollen aber die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erleichtern.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at