Investitionsförderung NEU

 

erstellt am
19. 03. 14
11.30 MEZ

Linz (lk) - "Motor für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung in Oberösterreich
"Die neue Investitionsförderung bringt Schubkraft für die Landwirtschaft und stabile Rahmenbedingungen für alle Betriebe, die investieren wollen. Sie ist aber auch ein wichtiges Instrument zum Ausgleich von Verlusten für unsere in der Tierproduktion starken Betriebe durch den Umstieg vom historischen Modell zum Regionalmodell", betonte Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger anläßlich einer Pressekonferenz am 18.03.

Hiegelsberger: Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
"Unsere Höfe brauchen für ihre Entwicklung sichere Rahmenbedingungen. Die oberösterreichische Agrarpolitik ist ein verlässlicher Begleiter mit Handschlagqualität und sorgt für stabile politische Grundlagen zur betrieblichen Entwicklung", betont Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger nachdem vergangene Woche ein Grundsatzbeschluss zum Agrarprogramm zur Ländlichen Entwicklung 2014 bis 2020 gefasst werden konnte. Für Oberösterreichs Landwirtschaft besonders wichtig: es kann wieder um Investitionsförderung angesucht werden.

Das beschlossene Paket zur Reform der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) beinhaltet die Direktzahlungen, die Ländliche Entwicklung, die Gemeinsame Marktorganisation sowie Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle der GAP einschließlich der Übergangsbestimmungen für 2014. Außerdem wurde erstmals eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Mitentscheidungsverfahren - also von Rat und Europäischem Parlament gemeinsam - beschlossen.

Am 20.03. werden die Beschlüsse in der LARK (Landesagrarreferentenkonferenz) fixiert.

"Mit dem Beschluss zur GAP-Reform wurde die Basis gelegt, das beschlossene Regierungsprogramm erfolgreich umzusetzen. Wir können damit in Österreich den bewährten Weg einer nachhaltigen, ökologischen und bäuerlichen Landwirtschaft weiter beschreiten, dieser aber auch Entwicklungsmöglichkeiten bieten und unseren Anteil zur Ernährungssicherheit leisten", stellt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger klar.

Die Investitionsförderung hat eine große Bedeutung für die Modernisierung und Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe, sie wird im neuen Programm für die bäuerlichen Betriebe in Oberösterreich entsprechend der Produktionsanteile finanziell ausgebaut und für Zukunftsinvestitionen bereitgestellt. Oberösterreich nutzt die Chancen der EU-Programme und bietet der Land- und Forstwirtschaft echte Begleitung bei künftigen Investitionsvorhaben, die unsere bäuerlichen Betriebe fit für die Zukunft machen sollen.
"Investitionen nutzen der gesamten Wirtschaft, denn Investitionen sind Triebfedern der Innovation und damit Träger einer positiven Entwicklung des gesamten Standorts. Die Förderung von Investitionen rechnet sich, sie bringt volkswirtschaftlich weit mehr, als sie kostet", erklärt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger

Investitionsförderung Neu: Anträge ab 21. März 2014 wieder möglich
Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger rechnet für Oberösterreich heuer mit deutlich mehr als der bisher durchschnittlich jährlich 3.000 Förderanträge (inklusive Agrarinvestitionskrediten - AIK). "Die Bäuerinnen und Bauern stehen schon in den Startlöchern. Wenn die Anträge auf Investitionsförderung voraussichtlich am Freitag wieder möglich sind, ist das ein wichtiger Impuls für die Wirtschaft", so Hiegelsberger.

Die Antragsstellung auf Investitionsförderung wird voraussichtlich ab 21.03. möglich.

Dazu werden von der AMA Antragsformblätter und Verpflichtungserklärungen für die Förderungswerber bereitgestellt. Diese sind jedenfalls ab Beginn der Antragstellung im Internet verfügbar und werden auch auf der Homepage des Landes zur Verfügung gestellt. http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Es dürfen nur vollständig ausfüllte und ab dem Beginn der Antragsfrist unterfertigte Anträge und Verpflichtungserklärungen akzeptiert werden. Diese Anträge sind sogenannte Vorbehaltsanträge, das heißt, sie gelten vorbehaltlich der Genehmigung der Maßnahme durch die EU-Kommission und dienen zur Sicherstellung des Termins der Kostenanerkennung. Die inhaltliche Basis wird die zu diesem Zeitpunkt im Internet auf der Homepage des Lebensministeriums (BMLFUW) verfügbare Einreichversion des Programms LE 2014 -2020 sein.

Die Förderungswerber erhalten unmittelbar nach Eingang des Antrages ein Eingangsbestätigungsschreiben aus dem auch der Stichtag für die Kostenanerkennung hervorgeht und mit dem mitgeteilt wird, dass die konkreten Genehmigungen der Förderungen erst nach Genehmigung des Programms und der Sonderrichtlinien durch die EU-Kommission sowie nach dem Durchlaufen des Auswahlverfahrens erfolgen können.

Die Vorgangsweise des laut EU-Vorgaben verpflichtend durchzuführenden Auswahlverfahrens wird in den nächsten Monaten parallel zur Gestaltung der Förderungsrichtlinien erarbeitet. Es wird Österreichweit einheitlich anhand eines transparenten Kriterienkataloges abgewickelt werden.

Auszahlungen sind frühestens nach Genehmigung des Programms durch die EU-Kommission möglich.


Erfolg für Oö. Agrarpolitik: Mehr Investitionsförderung für Oö. Bäuerinnen und Bauern
Oberösterreich ist es gelungen den Länderschlüssel für die einzelbetriebliche Investitionsförderung in intensiven Verhandlungen von bisher 21,12% auf künftig 27,84 % anzuheben. Pro Jahr werden voraussichtlich 25,06 Mio. Euro im Verhältnis 50:30:20 gemeinsam von der EU, dem Bund und dem Land kofinanzierte Mittel für die einzelbetriebliche Investitionsförderung in Oberösterreich zur Verfügung stehen. Bisher waren das pro Jahr rund 16 Mio. Euro. Als Ausgleich für Verluste aus der 1. Säule (ab Ende der Übergangsperiode 2019) konnte erreicht werden, dass der Verteilungsschlüssel zwischen den Bundesländern bei der Investitionsförderung eindeutig zugunsten des Produktionswertes verändert wird. Davon profitiert das produktionsstarke Bundesland OÖ.

Die anerkennungsfähigen Kosten pro Betrieb werden max. 400.000 Euro für die Periode 2014 - 2020 betragen. Die Förderuntergrenze wird künftig eine Investitionssumme von 15.000 Euro sein. Damit auch kleine und mittlere Betriebe bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebe bedarfsgerecht unterstützt werden können, kann diese Förderuntergrenze im Bedarfsfall auf 5.000 bzw. 10.000 Euro gesenkt werden.

Für die Niederlassung von Junglandwirten werden voraussichtlich pro Jahr 2,79 Mio. Euro, ebenfalls 50:30:20 kofinanziert in Oberösterreich zur Verfügung stehen. Ob auch für die Niederlassungsprämie der Antragsstart mit 21. März möglich wird, wird in den nächsten Tagen vereinbart.

Die Kriterien dafür sind der landwirtschaftliche Produktionswert und die Umsetzung in der einzelbetrieblichen Investitionsförderungen in der letzten Periode 2007 - 2013. Die Förderungsgegenstände in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung werden weitestgehend unverändert zur bisherigen Praxis bleiben.

Die Förderintensitäten werden auf Grund der Vereinbarungen im Regierungsübereinkommen ausgehend von der Basisintensität von 20 Prozent der Nettokosten mit Zuschlägen für die Hofübernehmer, Biobauern und extremen Bergbauern (BHK-Stufen 3 und 4) mit 25 Prozent bis max. 30 Prozent festgelegt werden.

Die Bewilligungsstellen in den Ländern sind für kommenden Donnerstag 20. März von der AMA zu einer Besprechung der Abwicklungsdetails in das BMLFUW eingeladen.

In der GAP-Periode 2007 bis 2013 wurden 203 Mio. Euro an Investitionsförderungen an die heimischen Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt. Damit wurden rund 1,27 Mrd. Euro in die Höfe investiert. "Jeder Euro an Investitionsförderung fließt damit sechs mal an die heimische Wirtschaft! Damit werden wichtige Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen und abgesichert", so Hiegelsberger zur Bedeutung der Investitionsförderung für die gesamte Wirtschaft in Oberösterreich.

"Mit der Grundsatzeinigung zur Investitionsförderung bieten wir den Bäuerinnen und Bauern für die nächsten sieben Jahre die Sicherheit, dass sie weiterhin den Weg der nachhaltigen, produzierenden Landwirtschaft gehen können. Ihre vielfältigen Leistungen werden sich damit weiterhin lohnen. Unsere Betriebe müssen profitabel wirtschaften können und ihre Leistungen angemessen honoriert bekommen", betont Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.


Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ ÖR Franz Reisecker: Investitionsförderung hilft den Bauern das Einkommen aus eigener Kraft zu verbessern
Oberösterreich ist das produktionsstärkste Bundesland in Österreich. Vor allem im Bereich der Milch- und Veredelungsproduktion liegt Oberösterreich im Spitzenfeld der Bundesländer. Bei der Milch werden rund 1,1 Mio. Tonnen von insgesamt 3,4 Mio. Tonnen in Oberösterreich erzeugt. Das ist rund ein Drittel der österreichischen Milchproduktion, ein noch höherer Produktionsanteil mit 38 Prozent ist in der Schweineproduktion gegeben.

Gerade die Tierproduktion erfordert einen hohen Kapitaleinsatz für Stallungen samt den erforderlichen technischer Anlagen. Ohne finanzielle Unterstützung in Form von Investitionsförderungen wären diese Anschaffungen nur sehr schwer zu finanzieren.

"Die Tendenz ist klar erkennbar: In der Ländlichen Entwicklung wird künftig weniger Geld für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen, ebenso wird es für die Landwirtschaft weniger Geld über die Fläche geben. Mehr Geld wird jedoch in die Qualitätsproduktion und die Markterschließung fließen sowie in die einzelbetriebliche Investitionsförderung", erläutert ÖR Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ.

Das bringt mit sich, dass die bäuerlichen Familienbetriebe künftig noch mehr gefordert sein werden, das landwirtschaftliche Einkommen über die Produktion abzusichern.

Investitionsförderung ist wichtiges Instrument zur Betriebsentwicklung
Die Investitionsförderung hat eine große Bedeutung für die Modernisierung und Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe, sie wird im neuen Programm für die bäuerlichen Betriebe in Oberösterreich entsprechend der Produktionsanteile finanziell ausgebaut und für Zukunftsinvestitionen bereitgestellt.

Österreichs Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich großteils klein strukturiert. Der Anteil an Betrieben in den höheren Größenklassen, die durchschnittlich gehaltenen Tiere je Betrieb oder die durchschnittliche Milchquote je Betrieb liegen deutlich unter dem EU-Durchschnitt und charakterisieren die wesentlichen Strukturmerkmale unserer Landwirtschaft.

GAP-Reform bringt Änderungen und damit neue Herausforderungen mit sich
Der Gesamtentwurf für das neue Programm Ländliche Entwicklung 2014 - 2020 sieht vor, dass trotz der erfolgten Sicherstellung einer 50-prozentigen nationalen Kofinanzierung der EU-Mittel für die flächenbezogenen Maßnahmen im Bereich ÖPUL und Bergbauern-Ausgleichszulage eine jährliche Mittelkürzung erfolgen wird.

Diese Kürzungen wurden vor allem deshalb erforderlich, weil aufgrund der Vereinbarungen im Regierungsprogramm zusätzliche LE-Budgetmittel für nicht agrarische Bereiche wie Basisdienstleistungen, soziale Dienste und Dorferneuerung vorgesehen sind. Die nationale Kofinanzierung für diese Bereiche erfolgt teilweise aus dem Wirtschafts- und dem Sozialministerium. Gleichzeitig werden bisher rein national finanzierte Maßnahmen aus Gründen der Budgeteinsparung (Kürzung der Ermessensausgaben im Agrarbudget um 28 Millionen Euro pro Jahr) verstärkt im Rahmen des Programmes Ländliche Entwicklung finanziert. Damit steht für die etablierten agrarischen LE-Maßnahmen deutlich weniger Geld als bisher zur Verfügung.

Die geplanten Kürzungen im Bereich der Bergbauern-Ausgleichszulage, konnten dank der gemeinsamen Anstrengungen von Lebensministerium, der mitfinanzierenden Länder und der Interessenvertretung gemildert werden, treffen aber Oberösterreich dennoch, da diese primär in den Erschwernisstufen eins und zwei wirksam werden. In den Erschwernisstufen drei und vier sind aufgrund der Vereinbarungen im Regierungsprogramm sogar leichte Erhöhungen der Ausgleichszulagensätze vorgesehen.

In der Säule 1 in der Gemeinsamen Agrarpolitik kommt es mit der Abkehr vom sogenannten "historischen Modell" der Betriebsprämienberechnung und dem geplanten sukzessiven Umstieg auf die einheitliche Flächenprämie bis zum Jahr 2019 zu Umverteilungen. In der neuen EU Programmperiode 2014 bis 2020 wird es somit gerade in Oberösterreich zu einem Rückgang der Direktzahlungen kommen, weil Oberösterreich als produktionsstärkstes Bundesland über dem Bundesmittel liegende Betriebsprämien hat. Mit der österreichweiten Vereinheitlichung der Prämienhöhen verliert Oberösterreich an die Bundesländer mit geringerer Produktionsintensität.

Strategien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bäuerinnen und Bauern
Einkommenswachstum in Vielfalt ist die betrieblich richtige Antwort in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft, wenn es um eine nachhaltige Einkommensverbesserung geht. "Dort, wo es die einzelbetriebliche Ausgangssituation erlaubt, sollte ein Wachstum in der Urproduktion oder ein Einkommenswachstum in der Erwerbskombination umgesetzt werden", so Präsident Reisecker.

Wettbewerbsfähigkeit heißt in der praktischen Konsequenz auch, dass die Bäuerinnen und Bauern eine hohe unternehmerische Kompetenz brauchen. Deshalb hat der Förderung einer umfassenden Erwachsenenbildung und Beratung im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung eine besondere Bedeutung.

Wichtige Ansätze für eine nachhaltige Betriebs- und Einkommensentwicklung
"Um in bäuerlichen Betrieben eine nachhaltige Entwicklung sicher zu stellen, empfiehlt die Landwirtschaftskammer OÖ vor allem, in die Aus- und Weiterbildung zu investieren. Es gilt, klare Ziele zu entwickeln, zu planen, umzusetzen und zu kontrollieren. Zum Beispiel können neue Wege in Vermarktung oder Verarbeitung gesucht werden, auch mittels Kooperationen mit anderen bäuerlichen Betrieben oder mit Verarbeitungsbetrieben. Die Landwirtschaftskammer unterstützt auch in der Zukunft mit entsprechenden Bildungs- und Beratungsangeboten im unternehmerischen Bereich, wie zum Beispiel Betriebskonzepten in der Urproduktion und in der Diversifikation", so Präsident Reisecker abschließend.

 

 

 

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