Spindelegger: Neuregelung der Grunderwerbsteuer
 verhindert Mehrbelastung von Familien und Betrieben

 

erstellt am
25. 03. 14
11.30 MEZ

Einigung erzielt - Gesetzesentwurf zur Reparatur der Grunderwerbsteuer heute in Begutachtung geschickt
Wien (bmf) - "Die Neuregelung der Grunderwerbsteuer verhindert eine Mehrbelastung von Familien und Betrieben. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer und die Familien können nun aufatmen, mit dem Koalitionspartner ist eine gute Lösung erzielt worden", betont Finanzminister Dr. Michael Spindelegger. Die Besteuerung bei der Weitergabe von Grundstücken (Erbschaft, Schenkung, Verkauf) im Familienverband bleibt unverändert. Auch die bisher geltenden Befreiungsbestimmungen im Grunderwerbsteuergesetz bleiben weiter bestehen. Zusätzlich kommt es zu Verwaltungsvereinfachungen durch einheitliche Bemessungsgrundlagen bei Grundbucheintragungsgebühr und Grunderwerbsteuer. "Es ist keine teure Gutachtenerstellung für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Schenkung/Erbschaft im Familienverband notwendig. Für Gemeinden und Städten bedeutet die Neuregelung keinen finanziellen Verlust, sie profitieren weiterhin von einem konstanten Aufkommen durch die Grunderwerbsteuer", so Spindelegger.

Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des Grunderwerbsteuergesetzes als verfassungswidrig aufgehoben, daher war eine Neuregelung notwendig. Wäre es bis zum Ende der Übergangsfrist (1.6.2014) zu keiner Ersatzregelung gekommen, wäre bei allen Erbschaften und Schenkungen der Verkehrswert des Grundstücks als Bemessungsgrundlage herangezogen worden. Dies hätte im Durchschnitt zu einer Verdreifachung der Grunderwerbsteuer geführt. Mit der Neuregelung wird künftig bei Übertragungen von Grundstücken die gleiche Regelung herangezogen, wie jene der Grundbucheintragungsgebühr. "Nun liegt eine verfassungsrechtlich abgesicherte Neuregelung vor, die zeitgerecht und aufkommensneutral mit 1.6.2014 in Kraft treten kann", betont der Finanzminister.

 

 

 

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