Mehr Augenmerk der EU auf regionale Mobilität

 

erstellt am
04. 04. 14
11.30 MEZ

Mayr bei Arbeitsbesuch in Brüssel: EU-Verkehrspolitik nachhaltig gemeinsam mit Regionen gestalten
Brüssel/Salzburg (lkl) - "Die EU wird künftig ein noch höheres Augenmerk auf den Ausbau der regionalen Mobilität legen müssen um diese auch für die kommenden Generationen der Europäerinnen und Europäer nachhaltig abzusichern. Das Land Salzburg setze hier bereits wesentliche Schritte in Richtung Ausbau und Erschwinglichkeit des öffentlichen Verkehrs und Umweltverträglichkeit des Individual- und Transitverkehrs", betonte Verkehrsreferent Landesrat Hans Mayr anlässlich eines Arbeitsbesuches Anfang der Woche bei der EU-Kommission in Brüssel. Dort standen unter anderem fünf Themenschwerpunkte im Bereich Verkehr im Vordergrund: Die Tauernbahnstrecke, die Eurovignette, das Thema Gigaliner, das Eisenbahnpaket und der Flughafen Salzburg.

Einbeziehung der Tauernbahnstrecke in das Ten-Kernnetz
Im Gespräch mit Experten aus dem Kabinett des Kommissars für Verkehr und Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Siim Kallas, legte Landesrat Mayr die Standpunkte Salzburgs dar. Mayr sprach sich bei der Tauernstrecke klar für eine Aufnahme in das TEN-Kernnetz aus. "Durch die Einbeziehung der Tauernbahnstrecke (Schiene) in das TEN-Kernnetz würde ein höherer Kofinanzierungsbetrag etwa für den Ausbau des Abschnittes im Gasteinertal sowie für den Ausbau der Strecke Golling – Pass Lueg (Tunnelkette Salzachtal) möglich werden", so Mayr. Daher werde das Bundesland Salzburg sich auch in nächster Zeit weiterhin für einen Aufnahme der Tauernachse in das Kernnetz einsetzen.

Aus Salzburger Sicht ist der Ausbau der Kernnetz-Strecke München-Rosenheim-Salzburg-Seekirchen-Linz von großer Bedeutung, sowohl im Bereich der Schiene als auch im Bereich der Straße. "Vor allem weil es sich hierbei um grenzüberschreitende Projekte von hoher Wichtigkeit handelt, müssen hier ausreichend EU-Fördergelder dafür vorgesehen werden", ist Mayr überzeugt.

Eisenbahnpaket in vorliegender Form nicht akzeptabel
Am 30. Jänner 2013 hat die Europäische Kommission unter dem Titel "Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU" ihren Vorschlag für ein 4. Eisenbahnpaket vorgelegt. Dieses besteht im Wesentlichen aus drei Richtlinien und drei Verordnungen. Kernpunkte sind die Öffnung des inländischen Schienenpersonenverkehrs ab Dezember 2019 (für bestehende Verträge gilt eine Übergangsfrist bis 2022) und eine Ausschreibungspflicht auch für öffentliche, gemeinwirtschaftliche Leistungen im Schienenpersonenverkehr. In dieser Form könne das Eisenbahnpaket nicht akzeptiert werden.

Keine Gigaliner auf Salzburgs Straßen

Die Europäische Kommission (EK) beabsichtigt erstmals, den grenzüberschreitenden Einsatz von Gigalinern zwischen Nachbarstaaten formal zu legalisieren. Auch wenn derzeit nur die Grenzüberschreitung zwischen jenen EU-Mitgliedstaaten möglich ist, die Gigaliner bereits erlauben, könnte dieser Vorschlag künftig doch immer mehr Staaten dazu bewegen, Gigaliner zuzulassen (Stichwort: Wettbewerbsdruck). Bislang sind Gigaliner nur in einigen deutschen Bundesländern zu Testzwecken sowie in Teilen Skandinaviens und in den Niederlanden erlaubt. Auch hier gebe es ein eindeutiges "Nein" Salzburgs zu Gigalinern, so Verkehrsreferent Landesrat Mayr. "Der Einsatz von Gigalinern widerspricht der Alpenkonvention und stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen eine der im Weißbuch Verkehr definierten EU-Prioritäten dar", so Mayr. Diese sehe vor, bis 2030 auf Strecken die länger sind als 300 Kilometer 30 Prozent des Straßengüterverkehrs auf die Schiene zu verlagern. Gigaliner hingegen brächten eine Marktverzerrung zu Lasten der Schiene und höhere CO2- bzw. Lärmbelastung durch zusätzlichen Verkehr, so der Verkehrsreferent. "Auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips soll diese Thematik den einzelnen Mitgliedsstaaten in ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung überlassen bleiben", so Mayr.

Ja zu Eurovignette nach Verursacherprinzip
Das Thema Eurovignette/Wegekostenrichtlinie ist das wohl kontroversiellste EU-Dossier im Verkehrsbereich. Entsprechend schwierig gestaltet sich seit den 90er-Jahren die laufende Gesetzgebung bzw. Kompromissfindung. Zurzeit ist eine Revision der Eurovignette geplant. In welche Richtung der Entwurf geht, ist jedoch noch nicht zur Gänze klar. Landesrat Mayr stellt jedoch klar: "Hier muss das Verursacherprinzip greifen." Mitgliedstaaten können die Kosten für Lärm und Luftverschmutzung auf die bestehenden Lkw-Straßennutzungsgebühren aufschlagen. In Gebirgsregionen können die Gebühren für Lärm und Luftverschmutzung verdoppelt werden. Die Einnahmen aus den "grünen" Mautzuschlägen müssen dazu verwendet werden, die Belastung in den betroffenen Regionen durch zum Beispiel Infrastrukturmaßnahmen oder umweltfreundliche Mobilität zu verringern.

Flughafen Salzburg – nicht wegzudenken
Auf der Agenda des Verkehrsreferenten bei seinem Brüssel-Besuch stand weiters das Thema Salzburger Flughafen. Der Salzburger Flughafen ist Österreichs zweitgrößter Flughafen mit rund 1,7 Millionen Passagieren pro Jahr und ein wichtiger Arbeitgeber für rund 1.500 Beschäftigte. "Der Salzburger Flughafen hat nicht nur für den heimischen Tourismus außerordentliche Bedeutung, sondern für die gesamte Salzburger Wirtschaft", so Landesrat Mayr, der Abteilungsleiterin Emmanuelle Maire von der Generaldirektion Mobilität und Transport der Europäischen Kommission über die aktuelle Entwicklung beim Salzburger Flughafen informierte. "Unter der Prämisse, dass die wirtschaftliche Basis des Flughafens und das Prinzip des freien Serviceangebots erhalten sowie gemeinsame Umweltinteressen gewahrt bleiben, ist mittelfristig eine begrenzte Erhöhung der Zahl der An- und Abflüge von Süden möglich", führte Mayr aus. Abschließend betont Mayr, dass von Seiten Salzburgs alle Bemühungen unternommen werden, um gemeinsam mit dem Anrainerbeirat und der Stadt Freilassing eine konsensuale Lösung zu finden. "Die Sicherung und der Weiterbestand des Salzburger Flughafens ist eines der wichtiges Anliegen Salzburgs", so Mayr, der auch auf einen Beschluss des Salzburger Landtages vom 11. Dezember 2013 hinwies.

 

 

 

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