Mitterlehner: Mehr direkte Demokratie und
 starke Gremien für Studierende

 

erstellt am
04. 04. 14
11.30 MEZ

Wissenschafts- und Forschungsminister präsentiert Begutachtungsentwurf für neues ÖH-Wahlrecht: Brief- und Direktwahl, passives Wahlrecht für alle Studierenden und stärkere Aufsicht
Wien (bmwfw) - Gemeinsam mit Vertretern der Österreichischen Hochschülerschaft und der Aktionsgemeinschaft hat Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner am 03.04. einen Gesetzesentwurf für ein neues Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG 2014) vorgestellt. Kernpunkte des Gesetzes, das heute in Begutachtung geht, sind Reformen beim Wahlrecht und bei der Aufsichts- und Kontrollpflicht für die Hochschülerschaft. "Unser Wahlrechtspaket soll die direkte Demokratie fördern und einen strukturellen Beitrag für eine höhere Wahlbeteiligung leisten. Gleichzeitig stärken wir mit unseren Maßnahmen die Rolle der Studierendenvertreter", sagt Mitterlehner.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht die Wiedereinführung der Direktwahl vor und entspricht damit einer wesentlichen Forderung der wahlwerbenden Studierendenvertreter. Künftig werden alle 55 Mandatarinnen und Mandatare in der Bundesvertretung (bisher mehr als 100 Vertreter) direkt von den Studierenden gewählt. Mit der Novelle wird zudem die Möglichkeit geschaffen, die Bundesvertretung und die Hochschulvertretung per Briefwahl zu wählen. Das passive Wahlrecht wird auf alle Studierenden ausgedehnt, bis dato waren nur EU- und EWR-Bürger wahlberechtigt. "In Zukunft darf unabhängig von der Staatsangehörigkeit gewählt werden", betont Mitterlehner.

Neue Aufsichtsmöglichkeiten geplant
Die Aufsichtsmöglichkeiten für die bestehende Kontrollkommission, die für die Gebarung der Hochschülerschaft zuständig ist, werden präzisiert. Laut Begutachtungsentwurf soll dieses Gremium Verordnungen erlassen und eine begleitende Kontrolle durchführen, wenn es um wirtschaftliche Betriebe oder Beteiligungen von Studierendenvertretungen geht. Gleichzeitig soll dieses Gremium auch die notwendigen Mittel zur Verfügung haben, um wirtschaftlichen Gefahren und den damit verbundenen Folgen bestmöglich vorbeugen zu können. "Mit der Präzisierung des Aufsichtsrechts setzen wir einen wichtigen Schritt, um wirtschaftlich transparente und nachvollziehbare Tätigkeiten zu stärken und zu stützen", so Mitterlehner.

Bisher gab es an den österreichischen Hochschulinstitutionen keine einheitlichen Regelungen für Studierendenvertreter. Der Gesetzesentwurf sieht daher eine Angleichung der Vertretungsstrukturen der Studierenden an Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen an die Strukturen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten und eine Einbeziehung der Studierenden an Privatuniversitäten in die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) vor.

Reformvorschlag gemeinsam erarbeitet
Der vorliegende Begutachtungsentwurf basiert auf dem gemeinsamen Vorschlag der AktionsGemeinschaft Österreich (AG), der Fachschaftslisten Österreich (FLÖ), der Fraktion Engagierter Studierender (FEST), dem Verband Sozialistischer Student_innen in Österreich (VSStÖ) und den Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS). Die von der Arbeitsgruppe im Wissenschafts- Forschungs- und Wirtschaftsministerium erarbeiteten Ergebnisse wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesvertretung der Studierenden besprochen, weiterentwickelt und adaptiert. "Das ist meiner Meinung nach ein Beweis, dass man trotz aller unterschiedlichen Auffassungen eine professionelle Arbeitseinstellung an den Tag legen kann und die Materien, die anstehen, auch entsprechend lösen kann", so Mitterlehner.

 

 

 

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