Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2014
 in Begutachtung geschickt

 

erstellt am
03. 04. 14
11.30 MEZ

SVÄG beinhaltet Grundlagen für Beschäftigungs-und Pensionsmonitoring sowie Pensions-Aufschubbonus
Wien (bmask) - Am 03.04. hat das Sozialministerium das Sozialversicherungs- Änderungsgesetz 2014 in Begutachtung geschickt. "Damit setzen wir einen weiteren Schritt zur Anhebung des faktischen Pensionantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer", unterstreicht Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Das Paket beinhaltet unter anderem das Beschäftigungs- und Pensionsmonitoring. Es bündelt die Kennzahlen des Arbeitsmarktes und des Pensionssystems und stellt die Wirkung der einzelnen gesetzten Maßnahmen (Arbeitsmarktpakete, Pensionsreformen) noch transparenter dar. Außerdem sieht der Begutachtungsentwurf eine Erhöhung des Aufschubbonus für Arbeiten über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus vor.

Das Beschäftigungs-Monitoring umfasst die Entwicklung der Beschäftigungsquote der älteren ArbeitnehmerInnen, ihren Anteil an den Gesamtbeschäftigten und zwar branchenbezogen, ihre Arbeitslosenquote sowie die Zahl der nach dem Ende des Rehabilitations- und Umschulungsgeldbezuges wieder in den Arbeitsmarkt eingegliederten Personen. Ziel ist es, erstmals ab 2016 die langfristige Wirkung der Rehabilitationsmaßnahmen besser zu erfassen. "Mit dem Beschäftigungsmonitoring schaffen wir einen ersten Schritt in Richtung Bonus-Malus System", betonte Hundstorfer. Ziel sei es, die Menschen länger gesund im Erwerbsleben zu halten und das tatsächliche Pensionsantrittsalter zu heben.

Das Pensions-Monitoring umfasst die Entwicklung des Pensionsantrittsalters, getrennt nach Geschlecht, Altersgruppe und Pensionsart sowie die Veränderungen durch die bereits gesetzten Pensionsreformen, dabei vor allem die Invaliditätspension Neu. Es werden die IP-Neuzugänge und Rehabilitationsgeld- und Umschulungsgeld-Zugänge und die Zahl der Pensionsanträge und der Begutachtungen durch das Kompetenzzentrum Begutachtung erfasst.

Der Aufschubbonus - der Bonus bei Weiterarbeiten über das Regelpensionsalter hinaus - wird von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent erhöht. Das spart ab dem Jahr 2015 knapp 25 Millionen Euro ein, rund 7.800 Personen werden den Aufschubbonus jährlich in Anspruch nehmen. Die Einsparungen ergeben sich durch längere Beitragszahlungen. "Mit diesem Paket haben wir rasch weitere Punkte aus dem Regierungsprogramm umgesetzt", so Hundstorfer abschließend.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at