Lehren aus der Rettung der Hypo Alpe-Adria-Bank

 

erstellt am
02. 04. 14
11.30 MEZ

Wien (fiskalrat) - Die Hypo Alpe-Adria-Bank ist der größte Krisenfall der jüngeren Bankengeschichte Österreichs. Aus Sicht des Fiskalrates müssen daraus Lehren gezogen werden. Zur Vermeidung eines schweren Schadens für die Volkswirtschaft wird die Republik Österreich in extremen Krisensituationen auch in Zukunft genötigt sein, als Letztinstanz öffentliche Mittel bereitzustellen. Ein solcher Fall, der alle Steuerzahler in Österreich massiv belastet, sollte aber mit Vehemenz vermieden werden. Dies setzt nicht nur effektive Regulierungen im Bankenbereich, sondern auch funktionierende Kontrollsysteme voraus.

Im Bankenbereich stellt die Errichtung einer Bankenunion für die Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion einen wichtigen Schritt zur Krisenvermeidung dar. Zu den Kernelementen dieser Bankenunion zählen ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus, ein einheitliches Sanierungs- und Abwicklungsregime sowie ein harmonisiertes nationales Einlagensicherungssystem für Kreditinstitute. Bei den Legislativvorhaben für ein einheitliches Sanierungs- und Abwicklungsregime wurde vor Kurzem ein Durchbruch erzielt, so dass diesbezügliche Regelungen ab Anfang 2015 zu erwarten sind. Mit einem Bankeninsolvenzrecht soll sichergestellt werden, dass primär Eigentümer und Gläubiger und nicht die Steuerzahler herangezogen werden.

Mit folgenden Reformen im öffentlichen Bereich sollen aus Sicht des Fiskalrates in Österreich Eventualrisiken begrenzt und Fehlentwicklungen vermieden werden:

  • Ein transparentes, mit der Bundesebene vergleichbares Buchungs- und Rechnungswesen (Doppik) für Länder und Gemeinden, das in den Haushaltsordnungen interne Evaluierungs- und Korrekturprozesse sowie öffentlich zugängliche Informationspflichten vorsieht. Hier bietet sich die Übernahme des seit 2013 in Kraft getretenen Bundeshaushaltsrechts an, unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen auf Länder- und Gemeindeebene.
  • Ein verpflichtendes strategisches und laufendes Risikomanagement für bedeutende explizite und implizite Eventualverbindlichkeiten (Stresstests, Szenarienanalysen), das durch strikte Haftungsobergrenzen bei den einzelnen Gebietskörperschaften unterstützt wird und welches Informationspflichten über das eigene Risikoprofil sowie über die Risikoprofile außerbudgetärer Einheiten und strategischer Beteiligungen der Gebietskörperschaften vorsieht. Die seit 2012 in Kraft befindlichen Haftungsobergrenzenbestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden tragen infolge zu großzügiger Limits kaum zur Risikobegrenzung bei und decken nicht alle Eventualrisiken ab.
  • Strenge und klare Rechtsnormen für (nur noch risikoarme) Veranlagungs- und Finanzierungsgeschäfte (Spekulationsverbot) sowie einheitliche Buchungsvorgaben für alle Gebietskörperschaften mit Berichtspflichten an die Legislative sowie an die Öffentlichkeit.
  • Verfahrensregelungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit von einzelnen Gebietskörperschaften, insbesondere eine Klärung der Haftungsbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften. Im Extremfall ist ein befristeter Entzug der Budgethoheit auf Landes- und Gemeindeebene vorzusehen. Derzeit existiert keine eindeutige Rechtslage.
  • Generell sind Bestrebungen zur Erhöhung der Transparenz, wie z.B. die diskutierte Aufhebung der Amtsverschwiegenheit, aus Sicht des Fiskalrates zu begrüßen, da diese die Eigenverantwortung und Serviceorientierung gegenüber der Öffentlichkeit stärkt und Fehlentwicklungen schneller erkennen lässt. Dieses Prinzip sollte auch für die Legislative gelten, so dass alle Materialien des Nationalrates sowie der Landtage, sofern nicht spezielle schutzwürdige Interessen entgegenstehen, der Öffentlichkeit laufend zugängig gemacht werden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.fiskalrat.at

 

 

 

 

 

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