Verfassungsreform: LH Kompatscher verhandelt in Rom

 

erstellt am
09. 04. 14
11.30 MEZ

Bozen (lpa) - In Rom gehen die Verhandlungen um den Entwurf der Regierung zum neuen Senat und zur Reform des fünften Abschnitts der Verfassung weiter. Landeshauptmann Arno Kompatscher ist am 08.04. nach der Sitzung der Landesregierung nach Rom aufgebrochen, wo er bis 09.04. in einer Reihe von Gesprächen die Interessen der autonomen Länder vertreten wird.

Nach einem ersten Regierungsentwurf zur Reform des Senats und des fünften Abschnitts der Verfassung, jenem also, in dem das Verhältnis zwischen Staat und Regionen geregelt wird, hatten die Regionen und autonomen Länder eine gemeinsame Position erarbeitet und diese Ministerpräsident Matteo Renzi unterbreitet. Nicht alle darin enthaltenen Vorschläge sind von der römischen Regierung angenommen worden, sodass es nun um Abänderungen des zweiten Regierungsentwurfs im Sinne der Regionen geht.

Landeshauptmann Kompatscher kommt in den morgen auf dem Programm stehenden Verhandlungen in der Regionenkonferenz also zunächst die Aufgabe zu, die Interessen gleich mehrerer autonomer Länder im Konzert der Regionen zu vertreten: "Nachdem die Kollegen in den jeweiligen Haushaltsdebatten stecken, werde ich morgen nicht nur die Anliegen Südtirols, sondern auch jene des Trentino sowie der Regionen Aosta und Friaul-Julisch Venetien vertreten", so Kompatscher vor der Abreise nach Rom. Um eine gemeinsame Position mit letzterer Region abzuklären, traft sich der Landeshauptmann bereits am Abend mit Debora Serracchiani, Präsidentin der Region Friaul-Julisch Venetien.

Ziel der Verhandlungen mit Regionen und Staat ist indes abzuklären, inwieweit es Spielräume gibt, die über das Beibehalten einer Besserstellungsklausel im Reformtext hinausreichen. "Diese Klausel garantiert uns, dass die Reform nur dort auf uns angewandt wird, wo sie eine Besserstellung mit sich bringt", so der Landeshauptmann, der ergänzt: "Vielleicht gibt es aber auch die Möglichkeit, bereits die Verfassungsreform für einen Ausbau unserer Autonomie zu nutzen."

 

 

 

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