Bundesrat macht sich für Weiterentwicklung
 des Bio-Landbaus stark

 

erstellt am
25. 04. 14
11.30 MEZ

EU-Ausschuss diskutiert Vorschläge der Kommission zum Bio-Landbau sowie zur Klima- und Energiepolitik
Wien (pk) - Wenig Freude haben die Bundesrätinnen und Bundesräte mit dem Plan der EU, die Bestimmungen über biologische Produkte zu überarbeiten. Das zeigte sich am 24.04. deutlich im EU-Ausschuss des Bundesrats, der sich mit dem betreffenden Verordnungsentwurf über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von solchen Erzeugnissen befasste.

Ausschuss überlegt Subsidiaritätsrüge
Die Zielsetzungen, wie etwa das Vertrauen in die biologische Landwirtschaft zu stärken, eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen, die Bedingungen für die kleinen Betriebe zu verbessern und die Kontrollen, insbesondere auch von importierten Produkten, zu verschärfen, fanden zwar Zustimmung, das vorgelegte Papier der Kommission trägt jedoch nach Ansicht der Ausschussmitglieder dem nicht Rechnung. Die Kritik konzentrierte sich vor allem auf das Verbot des Nebeneinanders von biologischer und herkömmlicher Landwirtschaft am gleichen Ort, was für die kleinstrukturierte österreichische Landwirtschaft schwer handhabbar sein wird. Die BundesrätInnen zeigten sich auch skeptisch gegenüber der Aufhebung verschiedener Sonderregelungen und Ausnahmen, vermissten zudem Übergangsfristen und nahmen vor allem die zahlreich geplanten delegierten Rechtsakte, die ein Mitspracherecht der einzelnen EU-Staaten ausschließen, ins Visier. Man kam daher überein, für die nächste Sitzung des Ausschusses am 14. Mai eine Subsidiaritätsrüge vorzubereiten.

Auch die ExpertInnen des Landwirtschaftsministeriums und des Gesundheitsressorts sowie der Landwirtschaftskammer orteten Probleme bei der praktischen Umsetzung der auf dem Tisch liegenden Vorschläge. Eine endgültige Stellungnahme wird jedoch seitens der Ministerien und der Kammer erst erarbeitet. Als positiv unterstrich der Experte der Landwirtschaftskammer die Verschärfung des Kontrollsystems, da es bei der biologischen Produktion innerhalb der EU Missstände gebe, wobei Österreich damit nicht gemeint sei, fügte er hinzu.

Nachdem in Salzburg 50 % der Betriebe biologisch wirtschaften, hat der Europa-Ausschuss des Landtags eine umfangreiche kritische Stellungnahme erarbeitet und kommt zum Schluss, dass die Vorlage weder mit dem Subsidiaritätsprinzip noch mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehe. Diese Bewertung wurde von der Salzburger Mandatarin Susanne Kurz (S/S) im Ausschuss bekräftigt. Problematisch bleibt für sie, dass sich die Ausnahmeregelungen nur auf Katastrophenfälle beschränken und damit den Nationalstaaten keine Spielräume bleiben. Auch das Verbot vom Nebeneinander von biologischer und herkömmlicher Landwirtschaft wurde von ihr kritisch unter die Lupe genommen. Kurz sah sich darin eines Sinnes mit den Bundesräten Martin Preineder (V/N), Eduard Köck (V/N) und Hans-Jörg Jenewein (F/W). Preineder warnte davor, dass die im Entwurf enthaltenen Grenzwerte für kleine Betriebe nicht mehr machbar seien. Man brauche eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Biolandbaus, stellte er fest, und es sei nicht förderlich, wenn diese erschwert werde. Auch Köck befürchtete, dass sich Biobetriebe aufgrund des erschwerten Flächenzugangs kaum entwickeln können. Bei den Grenzwerten wünscht er sich mehr Flexibilität, um auf die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten besser eingehen zu können. Wie Kurz drängte auch er auf Übergangsbestimmungen.

Die EU muss sich entscheiden, ob sie die biologische Landwirtschaft weiter entwickeln will, hielt Marco Schreuder (G/W) fest. Auf diese Frage gebe der Entwurf ebenso wenig eine Antwort, wie auf das Problem der Betrugsbekämpfung. Schreuder fehlen auch notwendige Interpretationen im Hinblick auf den Tierschutz. Wo Bio drauf steht, müsse auch Bio drinnen sein, fasste schließlich Stefan Schennach (S/W) seine Kritik zusammen.

Trotz dieser Bedenken halten es die Bundesrätinnen und Bundesräte für richtig, dass sich die EU des Themas annimmt. Begrüßt wurde allgemein die verbesserte Kontrolle. Martin Preineder unterstrich zudem die Wichtigkeit der Mitwirkung des Europäischen Parlaments in dieser Frage.

Skepsis gegen EU-Fahrplan zur Reduktion von Treibhausgasemissionen

Ein weiteres Thema des Ausschusses betraf die Klima- und Energiepolitik der EU. Im Rahmen einer Mitteilung hat die EU-Kommission diesbezügliche Ziele bis 2030 vorgestellt.

Konkret schlägt die Kommission eine verbindliche Reduktion der Treibhausgasemissionen von 40% vor, die im Einklang mit dem langfristigen EU-Ziel bis 2050 und dem im "2050-Fahrplan" der Kommission skizzierten Reduktionspfad steht. Die Mitteilung enthält jedoch noch keinen konkreten Aufteilungsschlüssel für die einzelnen Mitgliedstaaten. Darüber hinaus soll es ein EU-weites Ziel für Erneuerbare Energien von 27% bis 2030 geben. Weitere Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz will man erst nach der Überprüfung der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie festlegen. Zur Erreichung dieser Ziele möchte die Kommission neue Governance-Mechanismen einführen. Demnach sollen die Mitgliedstaaten nationale Pläne vorlegen, in denen die entsprechenden Maßnahmen aufgelistet sind. Die Pläne sollen von der Kommission überprüft werden. Für die Reform des EU-Emissionshandels soll ab 2021 eine Marktstabilitätsreserve eingerichtet werden, um die Wirksamkeit des Systems zu verbessern.

Die Mitteilung wurde im Jänner 2014 vorgelegt, im März wurde der Kommission vom Rat der Auftrag erteilt, in einzelnen Punkten Verbesserungen vorzunehmen. Laut Information des Wirtschaftsministeriums plant der Rat, sich kommenden Juli noch einmal damit auseinanderzusetzen und im Oktober einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Darauf sollen dann die einzelnen Legislativvorschläge basieren. Daher sind nach derzeitigem Stand die Auswirkungen der Kommissionvorschläge nicht kalkulierbar.

Grundsätzlich werden diese ambitionierten Pläne seitens der Bundesregierung unterstützt. Die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums nannte es einen positiven Schritt, dass die Förderung erneuerbarer Energien nun als verbindliches Ziel verankert werden soll. Da die genannte Treibhausgasreduktion eine Verdoppelung des 2020-Ziels bedeutet, machen das Wirtschaftsressort sowie die Wirtschaftskammer jedoch darauf aufmerksam, dass Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie notwendig sein werden, um ein Abwandern hintanzuhalten. Bevor man sich auf Ziele festlegt, müssten die Parameter feststehen, so der Vertreter der Wirtschaftskammer. Außerdem wird ein nachvollziehbarer Aufteilungsschlüssel unter den Mitgliedstaaten verlangt. Auch der EU-Emissionshandel müsse deutliche Anreize zur Emissionsreduktion und langfristigen Planungssicherheit für Investoren schaffen, hieß es ergänzend aus dem Umweltministerium. Zudem vermisst das Ressort einen Hinweis darauf, dass das Klimaziel mit nachhaltigen und sicheren Energieformen erreicht wird und die EU nicht auf Kohle und Nuklearenergie setzt.

Keine Renaissance von Kohle, Atom und Fracking
Auch im Ausschuss vertrat man die Auffassung, dass das vorliegende Papier einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Auch könne es nicht egal sein, mit welchen Energieformen man die Reduktion von Treibhausgasen erreicht. Damit wurde der Befürchtung Ausdruck verliehen, verstärkt Kohle, Atomstrom und Schiefergas einzusetzen. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) erinnerte in diesem Zusammenhang an die Stellungnahme der Landeshauptleutekonferenz, in der die entsprechenden Befürchtungen aufgelistet werden. Stefan Schennach (S/W) kritisierte das Augenzwinkern der Kommission in Hinblick auf die Kohleförderung in einzelnen Ländern und hielt fest, auch beim Fracking sei schon Ernüchterung eingekehrt. Für ihn liegt der Schlüssel bei der Energieeffizienz, wo er ein unglaubliches Potential ortete. Er warnte davor, in der Klimapolitik auf China oder die USA zu warten, denn das würde Stillstand bedeuten. Schennach reagierte damit auf den Vertreter der Wirtschaftskammer, der davor warnte, eine überzogene Vorreiterrolle in Europa einzunehmen. Die EU sei nur für ca. 10-11% des CO2-Ausstosses verantwortlich und es sei daher nicht zielführend, wenn die Industrie in Länder mit weniger rigorosen Regelungen abwandert, hatte dieser gemeint.

In einzelnen Wortmeldungen wurde auch die Sorge um den Wirtschaftsstandort Österreich laut. So etwa von Eduard Köck (V/N), aber auch von Monika Mühlwerth (F/W) und Martin Preineder (V/N). Man müsse mit Augenmaß vorgehen, forderte etwa Mühlwerth, es gelte, die Balance zu finden, sagte Preineder. Für ihn ist es wichtig, auch danach zu trachten, dass Ziele umsetzbar sind. Preineder erinnerte an den Widerstand vieler BürgerInnen gegen die Errichtung von Windrädern. Grundsätzlich hält er aber die Umorientierung der Energiepolitik für richtig.

Kritisch zum vorliegenden Papier äußerte sich auch Marco Schreuder (G/W), dem die Vorgaben der EU zu wenig ambitioniert sind. Für ihn liegt der Schwerpunkt des Dokuments eindeutig bei Kohle, Atom und Schiefergas. Die angegebene 40%ige Reduktion der Treibhausgasemissionen seien in Wahrheit nur 33%, wenn man den Emissionshandel miteinrechnet. Damit gehe man vom Ziel weg, die Klimaerwärmung auf 2 Grad zu beschränken, warnte Schreuder.

Wie Eduard Köck hielt es Schreuder jedoch für grundsätzlich richtig, dass die EU Ziele formuliert, deren Umsetzung auch kontrolliert werde, da es sich dabei um eine supranationale Frage handelt.

Die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein (F/W) und Eduard Köck (V/N) thematisierten in dieser Debatte auch die Elektromobilität und stellten die Frage in den Raum, ob die dafür notwendigen Kapazitäten auch vorhanden seien, zumal es immer schwieriger werde, eine Trassengenehmigung für Leitungen zu erhalten.

 

 

 

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