Effiziente Sicherheitskontrollen

 

erstellt am
23. 04. 14
11.30 MEZ

172.910 gefährliche Gegenstände abgenommen
Wien (bmj) - Sicherheit ist von besonderer Bedeutung in Gebäuden der Justiz. Deshalb ist die Justiz um ein möglichst lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bemüht.

Die Bedeutung der Sicherheitskontrollen zeigt sich allein in der Zahl der abgenommenen Gegenstände. Im Jahr 2013 wurden bei den Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 172.910 gefährliche Gegenstände abgenommen, 418 davon waren Schusswaffen (darunter auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen), 51.487 Hieb- und Stichwaffen und 121.005 sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme).

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tendenz steigend:


Derzeit verfügen bereits fast 90 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen (Im Vergleich dazu verfügten im Jahr 2008 nur 35 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen). Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt; im Laufe der nächsten Jahre sollen die Sicherheitskontrollen auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.

 

 

 

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