Ukraine-Krise: Sanktionen gegen Russland
 sind zweischneidig

 

erstellt am
30. 04. 14
11.30 MEZ

Nationalrat unterstützt überdies Kampf gegen Misshandlung an Mädchen und Frauen und strengere Regelung des Waffenhandels
Wien (pk) - Die verschärfte Lage in der Ukraine dominierte in der Nationalratssitzung vom 29.04. den Themenblock Außenpolitik. Mit einem mehrheitlich angenommen Entschließungsantrag ersuchen SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach Außenminister Sebastian Kurz, alles ihm Mögliche zur Gewährleistung demokratischer Standards in dem krisengeschüttelten Land zu tun. Die Grünen forderten in einem eigenen Antrag ein gesamt-europäisches Waffenembargo gegenüber Russland, das jedoch keine ausreichende Unterstützung im Plenum fand. Für die FPÖ ist der Fünf-Parteien-Antrag zur Ukraine angesichts der sich überschlagenden Ereignisse überholt, generell sprachen sich die Freiheitlichen gegen eine Sanktionspolitik aus. Kurz betonte, Wirtschaftssanktionen gegen Russland sehe er nur als "ultima ratio". Wenn jedoch kein Weg daran vorbeiführe, sollte in erster Linie der Waffenhandel davon betroffen sein.

Völliger Konsens bestand indes, mit Traditionen begründete Misshandlungen, beispielweise Genitalverstümmelung an Mädchen oder Zwangsverheiratung von Kindern, seien menschenrechtswidrig. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten eine Entschließung des Außenpolitischen Ausschusses zu einem Grünen-Antrag, die Regierung solle engagiert auf allen Ebenen auftreten gegen Übergriffe, die auf Tradition, Kultur, Religion oder Aberglauben basieren.

Zahlreiche internationale Abkommen nahm der Nationalrat teils mehrheitlich, teils einstimmig an: Neben einem Waffenhandelsvertrag, der erstmals internationale Regeln für den Handel mit konventionellen Waffen aufstellt, auch Bestimmungen, mit denen der Internationale Gerichtshof Giftgaseinsatz in Bürgerkriegen und Aggression ahnden kann. Ferner billigten die Abgeordneten Österreichs Beitrag zum Partnerschaftsabkommen der EU mit den Staaten Afrikas, in der Karibik und im Pazifik sowie ein Abkommen mit Zypern zur Verwendung von dortigen Flughäfen im Falle von Evakuierungen. Eine Übereinkunft zwischen Österreich und der Internationalen Organisation für Migration, die insbesondere den rechtlichen Status der Organisation in Österreich regelt, wurde ebenfalls verabschiedet.

Russland-Ukraine-Konflikt: Gradwanderung zwischen Gesprächen und Sanktionen
Der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland veranschaulichte besonders in der Bewertung der Sanktionen die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien. Dezidiert gegen die Sanktionspolitik von USA und EU wandte sich die FPÖ. Sanktionen gegen Einzelpersonen auf Grund ihrer pro-russischen Haltung seien völkerrechtswidrig, fand Johannes Hübner (F). Österreich hätte diesen Druckmitteln als neutrales Land nicht zustimmen dürfen, wo doch die heimische Herangehensweise immer jene der Verhandlung gewesen sei. Die NEOS sprachen sich demgegenüber für schärfere politische und wenn nötig auch wirtschaftliche Sanktionen aus. Es gelte, die "europäische Friedensordnung ungeachtet der Bankeninteressen zu erhalten", so Christoph Vavrik (N). Er verglich die Situation mit der Annexion Österreichs an NS-Deutschland 1938, als die Staatengemeinschaft kaum reagierte. Eine Verschärfung der Maßnahmen gegen Russland im Rahmen der Rüstungsindustrie forderten die Grünen ein. Ihre Fraktion wolle mit dem Antrag ein Zeichen setzen, erläuterte Tanja Windbüchler-Souschill, nämlich ein Signal gegen Gewalt und Kriegstreiber.

Bundesminister Kurz unterstrich, Österreich nehme im Kreise der EU eine ausgleichende Rolle ein und ziehe diplomatische Gespräche Sanktionen vor. In Richtung FPÖ erinnerte Kurz, Russland habe mit der Stationierung seiner Soldaten auf der Krim das Völkerrecht gebrochen, auch die Abstimmung auf der Halbinsel über die Loslösung von der Ukraine entspreche nicht internationalen Rechtsnormen. Insbesondere hinsichtlich des derzeitigen Festhaltens von OSZE-Beobachtern durch Separatisten in der Ost-Ukraine müsse sich Österreich solidarisch mit der internationalen Gemeinschaft zeigen und Sanktionen mittragen, hielt Kurz fest. Zwar seien vorschnelle Sanktionen niemals zielführend, merkte er an, doch wenn Gespräche nicht mehr nützten, müssten auch wirtschaftliche Maßnahmen überlegt werden. Sollten diese nötig werden, ist in seinen Augen beim Waffenhandel anzusetzen.

Österreich habe Demokratie, Menschenrechte und Minderheitenschutz in der Ukraine zu unterstützen, bestätigt ein Antrag von SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach die Absicht des Außenministers, in internationalen Gesprächen zur Ukraine-Krise für die Absicherung demokratischer Standards einzutreten. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Die außenpolitische SprecherInnen Reinhold Lopatka (V), Josef Cap (S), Christoph Vavrik (N) und Jessi Lintl (T) umreißen in der Initiative auch die Möglichkeit einer Bündnisfreiheit der Ukraine bei Ausübung voller Souveränität über ihr Territorium und ersuchen Kurz, auf die Perspektive einer gemeinsamen Freihandelszone der EU mit Russland hinzuwirken. Bei der konkreten Ausgestaltung der Wirtschaftsbeziehungen der EU mit der Ukraine wiederum solle darauf geachtet werden, dass diese mit der Möglichkeit eines Freihandelsabkommens der Ukraine mit Russland kompatibel bleiben, heißt es weiter. Russland müsse bei der Deeskalation des Konflikts mitwirken, verdeutlichte Lopatka. Ungeachtet dessen appellierte der ÖVP-Mandatar, "der freie Westen muss stark sein", solle sich also von Separatisten, die eine Rücknahme der Sanktionen zur Freilassung der OSZE-Beobachter fordern, nicht erpressen lassen. Josef Cap (S) befürwortete ebenso die bereits beschlossen Einreiseverbote und Kontensperren von Einzelpersonen, gab aber zu bedenken, weitreichende Wirtschaftssanktionen seien in einer Situation wechselseitiger Abhängigkeit immer problematisch. "Österreich hat massives Interesse an einer friedlichen Entwicklung unter Einbindung Russlands", sagte er und meinte, die russischen Anliegen hätten auch bei den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine eine größere Rolle spielen müssen.

"Inakzeptabel" nannte Jessi Lintl (T) die Übergriffe auf die internationale OSZE-Delegation in der Ost-Ukraine. Sie drängte Außenminister Kurz, gegen solche Übergriffe radikaler Separatisten klar Position zu beziehen. FPÖ-Mandatarin Barbara Rosenkranz griff erneut das Schlagwort der Deeskalation auf und warnte davor, in Krisensituationen unüberlegt in Gut und Böse zu unterscheiden. Ihr Parteikollege Hübner hatte zuvor die Rolle der EU in der Entwicklung der Krise gebrandmarkt, da die Union aus seiner Sicht eine wesentliche Mitverantwortung bei der Absetzung des ukrainischen Ex-Präsidenten Wiktor Janukowytsch trage. Diese Analyse konnte Jakob Auer (V) nicht nachvollziehen, er räumte aber ein, Sanktionen dürften nie zum Selbstzweck werden, sondern müssten in ihrem Umfang immer angemessen sein. Dennoch, hielt er fest, solle Demokratie nicht irgendwelchen Staatsinteressen geopfert werden.

Keine Toleranz für Zwangsehe und Genitalverstümmelung
Der internationale Kampf gegen Misshandlungen von Frauen und Mädchen war ebenfalls Thema in der außenpolitischen Debatte des Plenums. Einstimmig folgten die Abgeordneten der Empfehlung des Ausschusses, die Regierung solle auf allen Ebenen vehement auftreten gegen kulturell argumentierte Gewaltanwendung wie Genitalverstümmelung an Mädchen. Ursprung der Initiative war ein Anliegen der Grünen, gegenüber geschlechtsbezogener Gewalt keine Toleranz zu üben.

Positiv zu dem Vorstoß äußerten sich alle RednerInnen dieses Debattenteils. Elisabeth Pfurtscheller (V) und Gisela Wurm (S) strichen den Einsatz der österreichischen Bundesregierung gegen Gewalt an Frauen heraus. Sie beschrieben dazu Österreichs Rolle auf nationaler wie internationaler Ebene, etwa im Rahmen der post-2015-Entwicklungsagenda oder des angekündigten Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Im Zusammenhang mit dem Erkennen von Genitalverstümmelungen bei Mädchen erachtete Jessi Linl (T) eine umfassende Aufklärung von Ärzten und Ärztinnen, LehrerInnen und Pädagogen-/innen für angebracht. Namens der FPÖ erklärte Andreas Karlsböck seine Unterstützung des Vorgehens gegen kulturell bedingte Gewaltpraktiken, wobei er den Bogen auch zu Verfolgungen aus religiösen Gründen im Iran und in Nordkorea spannte. Tanja Windbüchler-Souschill (G) wies einmal mehr darauf hin, dass nachhaltiger Schutz von Frauen in den ärmsten Ländern der Welt nur durch ausreichend finanzielle Hilfe zur Armutsverhinderung gewährleistet werden kann. Sie bedauerte daher die gerade erfolgte Budgetkürzung beim Kinderhilfswerk.

Strengere Kontrollen im Waffenhandel, Verbot von Giftgaseinsatz
Einstimmig genehmigte der Nationalrat einen Waffenhandelsvertrag, der erstmals internationale Regeln für den Handel mit konventionellen Waffen aufstellt und Waffenexporte bei massiven Verstößen gegen Völkerrecht und die Menschenrechte verbietet. Bei Exportentscheidungen sollen zukünftig von allen Ländern die Kontrollen verschärft und Kriterien wie die Auswirkungen auf Frieden und Sicherheit, Weiterleitungsgefahr und geschlechtsspezifische Gewalt berücksichtigt werden.

Der vorliegende Vertrag wurde unisono als ein bedeutender Schritt zu einer effizienteren Kontrolle des Waffenhandels bewertet. Die Abgeordneten Franz Leonhard Eßl (V) und Alev Korun (G) räumten zwar ein, dass die Formulierungen nicht ganz perfekt seien und man sich durchaus auch strengere Bestimmungen gewünscht hätte, dennoch zeigte man sich über den Vertragsabschluss äußerst zufrieden. Korun bedauerte vor allem, dass die Regelungen weder Munition noch andere Teile der Waffen umfassen. Nun gehe es darum, die noch fehlenden Ratifikationen in den anderen Staaten möglichst rasch durchzuführen, um den Vertrag in absehbarer Zeit in Kraft treten zu lassen, meinten beide.

Dem pflichteten auch Christine Muttonen (S) und Hannes Weninger (S) bei. Muttonen erinnerte daran, dass rund eine halbe Million Menschen jährlich mit Hilfe konventioneller Waffen in lokalen Konflikten getötet werden. Jährlich würden 45-50 Mrd. US-Dollar für den Waffenhandel ausgegeben, rechnete wiederum Weninger vor, um die Brisanz der Frage zu verdeutlichen, und die Käufer seien zunehmend Privatpersonen. Deshalb sei es von großer Bedeutung, diesen Vertrag zu haben. Korun dankte nicht nur den tausenden Menschen, vor allem auch Amnesty International, die für den Vertrag eingetreten sind, sondern zollte gemeinsam mit Muttonen auch dem Außenministerium und seinem diplomatischen Korps Anerkennung für deren Einsatz, möglichst strenge Waffenhandelsstandards im Vertrag zu verankern. Österreich sei auch hinsichtlich nicht konventioneller Waffen aktiv, merkte Muttonen an und wies auf die geplante Konferenz über humanitäre Folgen von Atomwaffen hin.

Ebenfalls einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für die Änderung beim Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aus, die den Straftatbestand des Kriegsverbrechens auf den Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse im Bürgerkrieg, so etwa Giftgas und Napalm, ausdehnen. Nur mehrheitlich gebilligt wurde die neue Bestimmung im Statut, die zudem eine Zuständigkeit des Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression schafft. Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) erklärte die Skepsis der FPÖ bei der zweiten Änderung damit, dass eine politische Instrumentalisierung des Begriffs der Aggression befürchtet werde. Es bleibe Auslegungssache, ob es sich bei dem Tatbestand tatsächlich um eine aggressive Handlung gegen die Souveränität handelt. Im Vordergrund sollte eher das Selbstbestimmungsrecht stehen, sagte er.

Dem konnten sich die anderen Fraktionen nicht anschließen. Auch wenn der Begriff Aggression nicht völlig klar sei, sei die Wiedereinführung des Tatbestands der Aggression neben Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen ein sinnvoller Kompromiss und ein Meilenstein, meinten die Abgeordneten Johannes Rauch (V) und Nikolaus Scherak (N). In Zukunft würden nun auch Anführer von Angriffshandlungen, die im Widerspruch zur UN-Charta stehen, vor Gericht kommen, zeigte sich Petra Bayr (S) überzeugt. Wie Karlsböck begrüßte sie auch das Giftgasverbot in internen Konflikten, zumal es heute mehr Bürgerkriege gebe als internationale Konflikte. Bayr regte überdies an, auch über die Ahndung von Verbrechen gegen die Umwelt nachzudenken.

Wie seine Vorredner unterstützte auch Albert Steinhauser (G) die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs, ging zugleich aber auf strukturelle Schwächen der Institution ein. Der Gerichtshof könne nämlich nur dann erfolgreich agieren, wenn jenes Land, dem der oder die Betroffene angehört, auch kooperiert. Heute habe man daher große Probleme, da bestimmte Personen von den betreffenden Staaten oder befreundeten Ländern geschützt werden. Auch bei der gesamten Beweisführung und Erhebung sei man auf die Kooperation des Landes angewiesen. Das bedeute, dass erst ein Regimewechsel eine entsprechende Verfolgung möglich mache. Steinhauser appellierte daher an den Außenminister, für eine weitere Stärkung des Gerichtshofs einzutreten, auch wenn er sich der diesbezüglichen Schwierigkeiten bewusst sei. Der Internationale Strafgerichtshof dürfe nicht auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen sein, ob die Staaten auch kooperieren, hielt Steinhauser fest.

Breites Votum für internationale Partnerschaften
Mit Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Kooperationen beschäftigte sich das Plenum in weiterer Folge. Mehrheitlich bekannten sich die Abgeordneten zu Österreichs neuerlichem Beitrag am Europäischen Entwicklungsfonds für Armutsbekämpfung in den ärmsten Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums, den sogenannten AKP-Staaten, und nahmen das diesbezügliche Abkommen an. Von 2014 bis 2020 will Österreich rund 731 Mio. € zuschießen. Darüber hinaus sollen nun durch eine Revision des Cotonou-Abkommens, das auch mehrheitlich Zustimmung fand, die Millenniums-Entwicklungsziele als Basis für die Kooperation mit den AKP-Staaten verankert werden. Zu ihrem in der Sitzung eingebrachten Entschließungsantrag auf gesetzliche Verankerung der Erhöhung von EZA-Mitteln verlangten die Grünen eine namentliche Abstimmung, bei der von 167 Abgeordneten jedoch nur 35 ihre Unterstützung aussprachen. Einstimmig befürwortet wurde ein Abkommen, das einen Rahmen für eine umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und den Philippinen schafft.

Die Mehrheit im Nationalrat stimmte überdies für die Annahme eines Abkommens zwischen Österreich und der Internationalen Organisation für Migration (IOM), das insbesondere den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien regelt.

Ein Abkommen mit Zypern schließlich soll Evakuierungen durch das Bundesheer erleichtern. Einhellig genehmigten die Abgeordneten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung zypriotischer Flughäfen im Fall von Evakuierungseinsätzen. Zweck der Maßnahme ist es, den Ausflug österreichischer Staatsangehöriger vor allem aus den Krisengebieten im arabischen Raum durch Verkürzung der Transportwege via Zypern zu optimieren.

Bei den Abkommen zu AKP und IOM stimme die FPÖ nicht zu, erklärte Johannes Hübner (F). Die Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten hätte seit 20 Jahren sehr bescheidene Ergebnisse gezeitigt, präzisierte der Abgeordnete die Kritik seiner Fraktion, das aktuelle Abkommen biete erneut nur schöne Worte ohne Strategien für Systemänderungen in den betroffenen Ländern. An der Zuerkennung eines diplomatischen Status für die IOM stieß sich Hübner, da er darin einen unangemessene Zubilligung von Privilegien sah. Außenminister Sebastian Kurz hielt dem entgegen, Österreich müsse stolz auf die internationalen Organisationen im Land, 37 an der Zahl, sein. Sie böten nicht nur eine Plattform für politischen Dialog, sondern nützten auch der Wirtschaft mit einer Umwegrentabilität von mehr als 500 Mio. € pro Jahr und der Schaffung von 10.000 Arbeitsplätzen. Angelika Winzig (V) pflichtete ihm bei und führte dazu noch den wirtschaftlichen Nutzen internationaler Kongresse an. Jessi Lintl (T) sah in der IOM einen wichtigen Faktor zur Unterstützung von MigrantInnen, die zurück in ihre Heimatländer streben. Europa solle überhaupt mehr Hilfe für syrische Nachbarländer leisten, so Lintl, damit Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland in ihrer Region verbleiben könnten.

Die Entwicklungszusammenarbeit sei ein Politikbereich, wo auch mit relativ wenig Geld langfristig und fair geholfen werde, widersprach Tanja Windbüchler-Souschill (G) den FPÖ-Ausführungen zu den AKP-Partnerschaften. Vor diesem Hintergrund sei es unhaltbar, dass Österreich nur 0,28% des BIP für EZA-Projekte bereitstelle, damit befinde sich das Land im EU-Vergleich am letzten Platz. Zur Erreichung des UN-Ziels von 0,7% des BIP für Entwicklungszusammenarbeit sei eine kontinuierliche Erhöhung der EZA-Mittel nötig, konstatierte sie. Ein Stufenplan dazu sei gesetzlich zu verankern, unterstrich sie in einem eigenen Entschließungsantrag.

Als EZA-Sprecher der Volkspartei begrüßte Franz-Joseph Huainigg die Initiativen zur Armutsbekämpfung in den 79 AKP-Staaten. Besonders die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen EZA-Programmen dürfe hier nicht außer Acht gelassen werden. Er bezeichnete darüber hinaus Entwicklungspolitik insgesamt als Teil der Menschenwürde, wobei er erneut dafür eintrat, die Würde des Menschen in der Bundesverfassung festzuhalten. Anton Heinzl (S) betrachtete es als "historische Verantwortung" Europas, ehemaligen Kolonialstaaten bei ihrer Weiterentwicklung zur Seite zu stehen. Bei den AKP-Projekten werde etwa mit Zollerleichterung auch der Übertritt in die globale Wirtschaft unterstützt, war er überzeugt.

 

 

 

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