Nationalrat verstärkt Rechtsschutz
 bei Haustürgeschäften

 

erstellt am
30. 04. 14
11.30 MEZ

Abgeordnete beschließen auch Erleichterungen bei Unterhaltsforderungen mit Auslandsbezug
Wien (pk) - Mit breiter Mehrheit sprach sich der Nationalrat am 29.04. für die Umsetzung der EU-Verbraucherschutz-Richtlinie aus, durch die der Konsumentenschutz bei Haustürgeschäften, Werbefahrten und im Internetversand gestärkt werden soll. Die neuen Bestimmungen werden im Konsumentenschutzgesetz und in einem neuen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz verankert und erhielten die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen. FPÖ, NEOS und Team Stronach begründeten ihre Ablehnung mit ihrer Meinung nach zu hohen bürokratischen Belastungen für die Unternehmen, konnten sich mit ihrem Antrag auf Rückverweisung an den Justizausschuss aber nicht durchsetzen. Einstimmig passierte das Plenum hingegen ein Auslandsunterhaltsgesetz, das auf die leichtere Durchsetzbarkeit von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug abzielt. In Sachen Strafrechtsreform wiederum ersuchte der Nationalrat – ausgehend von einem entsprechenden FPÖ-Antrag – um Berichterstattung über die Arbeiten der Reformgruppe zur Modernisierung des StGB. Einstimmig genehmigten die Abgeordneten schließlich auch ein Übereinkommen, durch das die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zeugenschutzes verstärkt werden soll.

Schutz vor Internetabzocke und Telefonkeilerei durch Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie
Besseren Rechtsschutz für KonsumentInnen, die Verträge im Rahmen von Haustürgeschäften, auf Werbefahrten oder via Internet und Telefon abschließen, soll die Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie bringen. Konkret sieht die Regierungsvorlage, die mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen wurde, die Verpflichtung der Unternehmer vor, ihre KundInnen beim Abschluss von Geschäften außerhalb der ordentlichen Geschäftsräume umfassend zu informieren, so etwa über Lieferkosten, Vertragslaufzeit oder Beschwerdemöglichkeiten. Neu sind auch die Verlängerung und Erleichterung des Rücktrittsrechts sowie die verpflichtende Einverständniserklärung der KonsumentInnen bei Geschäftsabschlüssen am Telefon oder im Internet.

Das Gesetz bringe einen fairen Interessensausgleich und zeige, dass die Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher und eine Vermeidung von unzumutbaren Belastungen für die Unternehmer nicht im Widerspruch stehen, war ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker überzeugt. Namens der Sozialdemokraten hob Johannes Jarolim die Bedeutung der Information für die KonsumentInnen hervor und begrüßte insbesondere die nunmehr verpflichtende Einverständniserklärung bei Telefonmarketing und Internethandel. Es gehe vor allem darum, die KonsumentInnen im Internethandel vor Überrumpelung zu schützen, betonte auch Nikolaus Berlakovich (V), dem die beiden SPÖ-Abgeordneten Elisabeth Großmann und Harald Troch mit den Worten beipflichteten, Telefonkeilerei und Internetabzocke werde nun ein Riegel vorgeschoben. Erhebliche Verbesserungen für die VerbraucherInnen erwartete sich auch Grünen-Konsumentenschutzsprecherin Aygül Berivan Aslan. Justizminister Wolfgang Brandstetter wiederum interpretierte das Gesetz als zeitgemäßen Ausbau des Konsumentenschutzes, der vor allem unlautere Geschäftspraktiken im Telefon- und Internetbereich unterbinde.

Von einer überschießenden, unpraktikablen Regelung sprach hingegen FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan, der bürokratische Hürden für die Unternehmer durch aufwendige Informationspflichten befürchtete. Georg Vetter (T) teilte Stefans Bedenken mit der Bemerkung, durch "Zettelwirtschaft" schaffe man keinen Konsumentenschutz. Der Wust an Informationen werde sich eher kontraproduktiv für die VerbraucherInnen auswirken, warnte auch Beate Meinl-Reisinger von den NEOS. Sie äußerte sich darüber hinaus auch skeptisch zu der vom Gesetz verlangten schriftlichen Vertragsbestätigung bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen. In einem gemeinsam mit Georg Vetter eingebrachten Abänderungsantrag forderte sie eine ausdrückliche Bezugnahme des betreffenden Gesetzestextes auf das Cold Calling. Die derzeitige Formulierung hätte zur Folge, dass Unternehmer sogar mit jenen Kunden, zu denen sie in einer regelmäßigen Geschäftsbeziehung stehen, ohne schriftliche Annahmeerklärung keine Folgeaufträge telefonisch vereinbaren können, argumentierte sie. Ihr Vorstoß wurde bei der Abstimmung allerdings abgelehnt.

Die von FPÖ, Team Stronach und NEOS geforderte Rückverweisung der Vorlage an den Justizausschuss blieb in der Minderheit. Der Gesetzesentwurf erhielt die Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen.

Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug sollen leichter durchsetzbar werden
Einstimmigkeit bestand über ein Auslandsunterhaltsgesetz, das vor allem Hilfe bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber von Unterhaltspflichtigen im Ausland bietet. Um die Verfahren zu beschleunigen, sollen nun, wie Justizminister Wolfgang Brandstetter erläuterte, einheitliche Durchführungsbestimmungen für alle unions- und völkerrechtlichen Instrumente zur Unterhaltsdurchsetzung geschaffen werden. Darüber hinaus bevollmächtigen die neuen Bestimmungen die öffentlichen Stellen, die Unterhaltsvorschuss leisten, die Unterhaltspflichtigen in Regress zu nehmen. Das Gesetz sieht ferner eine direkte Einschaltung des Justizministeriums vor.

Als Hilfe für die Menschen, schneller und einfacher zu ihrem Recht zu kommen, begrüßten die Abgeordneten Bernd Schönegger (V), Ruth Becher (S), Johannes Hübner (F) und Albert Steinhauser (G) das neue Gesetz. Hübner verband seine Zustimmung allerdings mit einem Hinweis auf die grundsätzliche Problematik der Anerkennung ausländischer Vollstreckungstitel, der Justizsprecher der Grünen wiederum brach ebenso wie SPÖ-Mandatarin Gisela Wurm eine Lanze für die Entwicklung des Unterhaltsvorschussgesetzes hin zu einem Unterhaltssicherungsgesetz.

Parlament ersucht um Schlussbericht über Arbeit der StGB-Reformgruppe
Mit Stimmeneinhelligkeit richteten die Abgeordneten ein Ersuchen an den Justizminister, dem Nationalrat einen umfassenden Bericht über die Arbeit der Reformgruppe zur Modernisierung des Strafgesetzbuches vorzulegen. Ausgangspunkt des Beschlusses war ein Entschließungsantrag des FPÖ-Mandatars Philipp Schrangl auf vierteljährliche Berichterstattung. Im Lichte des absehbaren Abschlusses der Expertenberatungen einigte man sich auf einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien, der einen Schlussbericht bis Ende Oktober urgiert.

Das 40jährige Bestehen des StGB sollte zu einer umfangreichen Neukodifikation genützt werden, meinte Schrangl, der ebenso wie die Abgeordneten Friedrich Ofenauer (V) und Johannes Jarolim (S) Handlungsbedarf u.a. bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Strafen für Vermögensdelikte und Gewaltdelikte sah. Für eine ausführliche Diskussion auf Basis des Berichts plädierte Albert Steinhauser seitens der Grünen, warnte allerdings vor selbst verordnetem Zeitdruck angesichts des StGB-Jubiläums. Justizminister Wolfgang Brandstetter versicherte, der Bericht werde im Oktober dem Parlament vorgelegt werden, Ziel sei eine Verabschiedung der Reform bereits im Jahr 2015.

Besserer Zeugenschutz durch internationale Zusammenarbeit

Vertiefte internationale Zusammenarbeit von neun ost- und südosteuropäischen Staaten beim Zeugenschutz bringt ein Übereinkommen, das mit den Stimmen aller Fraktionen genehmigt wurde. Sicherheitsorganen soll durch den Vertrag das Recht eingeräumt werden, gefährdete Zeugen bei Transporten grenzüberschreitend zu begleiten und zu schützen, wobei die Bestimmungen ausdrücklich auch die Mitnahme von Waffen erlauben.

Ein längst überfälliger Schritt sei das Abkommen, betonte SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl, der sich davon vor allem schnellere, effizientere und auch billigere Abläufe erwartete und überdies von einer notwendigen Antwort auf die internationale Kriminalität sprach. Sein Fraktionskollege Rudolf Plessl kommentierte die nunmehr verbesserte Zusammenarbeit beim Zeugenschutz mit den Worten, als Polizist freue er sich darüber besonders. Auch die Abgeordneten Gabriel Obernosterer (V) und Christoph Hagen (T) begrüßten in ihren Wortmeldungen den verbesserten Zeugenschutz und die grenzüberschreitende Kooperation in Europa.

 

 

 

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