Treffen der für EU-Fonds zuständigen Behörden in Wien

 

erstellt am
09. 05. 14
11.30 MEZ

Wien (bmi) - Verantwortliche für den Außengrenzenfonds (AGF) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) aus zwölf EU-Mitgliedstaaten bzw. assoziierten Staaten trafen sich am 08. und 09.05. im Innenministerium in Wien. Zweck des Treffens war der informelle Austausch über alle Belange der Planung und Umsetzung dieser EU-Finanzierungsinstrumente.

Die Europäische Kommission stellt den Mitgliedsstaaten im Rahmen des Außengrenzenfonds (AGF) bzw. des neuen Fonds für die innere Sicherheit (ISF) Mittel zur Kofinanzierung von nationalen Projekten im Bereich Grenzmanagement, Visa sowie Kriminalitätsbekämpfung und -prävention zur Verfügung. Dabei wird die gesamte Abwicklung der nationalen Programme den Mitgliedstaaten übertragen.

Während der AGF mit 2015 abgeschlossen wird, ist der ISF neben dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) eines der zwei neuen EU-Finanzierungsinstrumente im Bereich Inneres für die Finanzperiode 2014 bis 2020. Das Volumen des ISF-Instruments "Grenzen und Visa" umfasst in Österreich rund 14 Millionen Euro für den genannten Zeitraum. Für den Bereich "Polizei" erhält Österreich ISF-Mittel in der Höhe von rund 12 Millionen Euro.

Aufgrund der spezifischen Themenbereiche des Fonds werden die Projekte in Österreich insbesondere von Organisationseinheiten des Innen- sowie des Außenministeriums durchgeführt, wobei aus dem ISF eine Kofinanzierung von bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten lukriert werden kann.

Für die mit der Abwicklung des ISF befassten Behörden diente das in Wien organisierte Treffen insbesondere der Klärung offener Fragen hinsichtlich der Erstellung der nationalen ISF-Programme, mit der die zuständigen Behörden derzeit befasst sind.

Der Leiter der Gruppe II/B (Fremdenpolizei-, Zivil- und Katastrophenschutz) im Innenministerium, Mag. Johann Bezdeka, hob die Wichtigkeit dieses informellen Austauschs hervor. "Österreichs zuständige Behörde wird ihre aktive Teilnahme an diesem Forum fortsetzen", versicherte Bezdeka den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Neben der administrativen Abwicklung der Finanzierungsinstrumente wurde auch die operative Projektabwicklung beleuchtet. Einer der wichtigsten nationalen ISF-Partner ist das Bundeskriminalamt, das auch als zukünftiger Projektträger im Rahmen des ISF zur Verfügung steht. "Die Abwicklung eines aus EU-Mitteln kofinanzierten Projekts stellt mitunter eine große administrative Herausforderung dar. Gleichzeitig sind EU-Fonds in Zeiten budgetärer Restriktionen als zusätzliche Finanzierungsquellen nicht mehr wegzudenken", sagte der Direktor des Bundeskriminalamts, Franz Lang.

Nach Erstellung des nationalen ISF-Programms und Genehmigung durch die Europäische Kommission werden voraussichtlich 2015 die ersten aus ISF-Mitteln kofinanzierten Projekte starten.

Ansprechstelle bei Fragen zum Außengrenzenfonds (AGF) und Fonds für die innere Sicherheit (ISF) ist die zuständige Behörde, BMI-Referat II/3/d.

 

 

 

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