Mayer: Bundesrat bringt begründete Stellungnahme ein

 

erstellt am
15. 05. 14
11.30 MEZ

Gerade in Fragen der ökologischen / biologischen Landwirtschaft kann man die Mitgliedsstaaten nicht über einen Kamm scheren
Wien (övp-pk) - "Gerade in Fragen der ökologischen Landwirtschaft kann man nicht die Situation in allen Mitgliedsstaaten der EU über einen Kamm scheren und mit einer Verordnung alle Fragen gleich regeln", sagte der Vorsitzende des EU-Ausschusses des Bundesrates, der Vorarlberger ÖVP-Bundesrat Edgar Mayer, am 14.05. Aus diesem Grund hat der EU-Ausschuss des Bundesrates in seiner Sitzung beschlossen, eine begründete Stellungnahme an die Europäische Kommission einzubringen.

Konkret geht es um eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die ökologische bzw. biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen bzw. biologischen Erzeugnissen. "Die geographischen, klimatischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sind in allen EU-Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich und sogar noch regional oftmals verschieden. Daher sollte ein nationaler Spielraum für die Handhabung biologischer Produktion erhalten bleiben. Denn die Mitgliedsstaaten können das für ihre Gegebenheiten besser regeln als strikte Verordnungen seitens der EU", erläuterte Mayer.

"Einer EU-weiten Regelung für die Festlegung bestimmter Kriterien, der Bedingungen, der Anwendung sowie der Regelung von Schwellenwerten kann nicht zugestimmt werden - zu unterschiedlich sind die Agrarstrukturen in den einzelnen Mitgliedsstaaten", heißt es in der Begründung der Stellungnahme. Mayer dazu: "Gerade für Österreich wäre die vorgesehene Regelung mit erheblichen Nachteilen verbunden." So wäre es etwa nicht gerecht, einen Biobetrieb für eine nicht in seinem Einflussbereich liegende Bewirtschaftungsform eines Grundstücksnachbarn und einer damit verbundenen möglichen Kontamination seiner Erzeugnisse auf einer biologisch bewirtschafteten Fläche zu bestrafen, indem sein Erzeugnis den Biostatut verliert.

"Wir stellen ganz bewusst die Frage, ob diese und ähnliche Dinge tatsächlich auf Unionsebene verwirklicht werden müssen. Wir sehen darin einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und haben daher die begründete Stellungnahme eingebracht", erläuterte Mayer.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann nach den Regeln der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in einer sogenannten Begründeten Stellungnahme darlegen, warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der EU mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Die Nachrichten-Rubrik "Österreich, Europa und die Welt"
widmet Ihnen der
Auslandsösterreicher-Weltbund

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at