RichterInnenwoche 2014: Strafgesetzbuch
 im Wandel der Zeit

 

erstellt am
20. 05. 14
11.30 MEZ

Wien (bmj) - „Nur wenn das Strafrecht den aktuellen Werten und Haltungen entspricht und auch den technischen Fortschritt abbildet, stößt es auf gesellschaftliche Akzeptanz und kann dadurch im vollen Umfang seine erforderliche Präventionswirkung entfalten.“, so Christian Pilnacek, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz. In den 70er Jahren ist es zu einer umfassenden Strafrechtsreform gekommen (Abkehr vom Vergeltungsdenken im Strafrecht, darüber hinaus u.a. Abschaffung der Todesstrafe, Einführung der Fristenlösung für den Schwangerschaftsabbruch, Entkriminalisierung der Homosexualität unter Erwachsenen, Einführung der bedingten Entlassung).

In der Zwischenzeit ist es zu einigen punktuellen Reformen gekommen (Korruptionsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Änderungen aufgrund internationaler Vorgaben etc.). Nunmehr, 40 Jahre später, durchforstet eine Arbeitsgruppe die Bestimmungen des Strafgesetzbuches systematisch anhand der heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf einen möglichen Änderungsbedarf.

„Der Arbeitsgruppe steht knapp ein Jahr zur Verfügung; die Arbeiten zur Reform 1975 begannen dagegen schon im Jahr 1954 und kamen nach 140 Sitzungen der damaligen Arbeitsgruppe zu ihrem Abschluss. Es kann die aktuelle Reform daher schon allein aufgrund des Zeithorizonts keine so umfassende Reform werden, wie die des Jahres 1975“, so Pilnacek weiter. Bislang haben zwölf Sitzungen der Expertengruppe stattgefunden; dabei wurden u.a. folgende Themen bereits diskutiert: Systematik der Strafrahmen (v.a. Vermögensdelikte/Delikte gegen Leib und Leben), Wertgrenzen, Definition der Gewerbsmäßigkeit. Zwei weitere Sitzungen der Arbeitsgruppe sollen noch folgen.
Die derzeitige Tendenz der Expertengruppe geht dahin, die Strafentwicklung bei Vermögensdelikten nach oben hin zu deckeln (durch eine Neudefinition der Gewerbsmäßigkeit und ein deutliches Anheben der Wertgrenzen im Bereich der Vermögensdelikte) und die Strafdrohungen im Bereich der Delikte gegen Leib und Leben anzuheben.

Darüber hinaus ist angedacht die technischen Entwicklungen im Strafgesetzbuch abzubilden (Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts).
Bei Einsetzung der Expertengruppe war die Fertigstellung des Berichts bis Mitte 2014 vorgesehen. „Das wird aufgrund der zahlreichen Themen und intensiven Diskussionen innerhalb der Arbeitsgruppe sicher nicht leicht, wir werden aber versuchen, diesen Termin einzuhalten“, äußert sich Pilnacek abschließend zum Zeitplan der Arbeitsgruppe.

Die weiteren Vorträge am Vormittag widmen sich den Themen Strafzumessung, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung und Vermögensdelikte; diese Themen sollen auch am Nachmittag in Workshops diskutiert werden.

Die RichterInnenwoche findet von 19. bis 23. Mai 2014 in Saalfelden am Steinernen Meer (Salzburg) statt und widmet sich im Jahr 2014 dem Reformprozess des Strafgesetzbuchs „StGB 2015“ und dem Maßnahmenvollzug.

 

 

 

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