Prammer: Bei Europawahl vom Stimmrecht
 Gebrauch machen

 

erstellt am
20. 05. 14
11.30 MEZ

Untersuchungsausschuss - Schwierigkeiten liegen im Detail, Einigung vor dem Sommer möglich
Wien (pk) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer erwartet sich bei den kommenden Plenarsitzungen im Vorfeld der Europawahl "heftige Debatten". Im Rahmen eines Pressegesprächs appellierte sie einmal mehr an die Bevölkerung, am 25.05. von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das Parlament habe mit dem Plakat am Haus einen kleinen Beitrag dazu geleistet, um darauf aufmerksam zu machen, dass man mit seiner Stimme mitentscheiden kann – nicht nur wer von Österreich in das Europäische Parlament entsandt wird, sondern diesmal auch, wer Kommissionspräsident wird. Sie, Prammer, würde sich eine höhere Wahlbeteiligung als beim letzten Mal wünschen - damals sind 46% der Wahlberechtigten zu den Urnen gegangen - sie wäre aber bereits froh, wenn das Interesse der ÖsterreicherInnen nicht unter diese Marke fiele.

Die Nationalratspräsidentin hätte prinzipiell auch nichts gegen ein Rederecht der EU-ParlamentarierInnen im Plenum des Nationalrats, sie machte aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass diese in den EU-Hauptausschuss sowie in den EU-Unterausschuss eingeladen würden und sich dort auch zu Wort melden können. Dass dieses Recht nicht so oft wie wünschenswert in Anspruch genommen werde, liege an terminlichen Problemen, stellte sie fest. Man sei aber bemüht, eine bessere Vorgangsweise zu finden. Prammer wäre zudem auch dafür, in der Geschäftsordnung vorzusehen, dass der Kommissionspräsident bzw. der Ratspräsidenten die Möglichkeit hat, im Plenum zu sprechen.

Auf die EU-Ausschüsse, die ein wichtiges Kontrollinstrument darstellen, weil sie die Regierungsmitglieder in ihren Positionen zu einzelnen Materien binden und auch Subsidiaritätsrügen aussprechen können, sieht die Präsidentin kontinuierlich mehr Aufgaben zukommen. Man werde sich in Zukunft noch öfter treffen müssen, um die große Anzahl an Dokumenten nach ihrer politischen Relevanz genauer zu beurteilen, sagte Prammer. Das bedürfe aber auch einer entsprechenden Infrastruktur, ergänzte sie. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass durch die EU-Datenbank das Parlament für enorme Transparenz sorge.

Spindelegger-Brief an Kommission sieht Prammer gelassen
Angesprochen auf den Brief von Finanzminister Michael Spindelegger vom 12. Mai an die EU-Kommission, meinte Prammer, es wäre ein Skandal gewesen, wenn er angekündigt hätte, das Budget überziehen zu wollen. Wenn er jedoch gegenüber der Kommission bekräftigt, besser abschließen zu wollen als im Voranschlag vorgesehen, so sei das nichts Unanständiges, hielt die Präsidentin fest. Das Ganze wäre vielleicht unaufgeregter aufgenommen worden, hätte man vorher mit den Fraktionen das Gespräch gesucht, merkte sie an. Auch wäre es begrüßenswert, wenn man die eventuell notwendigen gesetzlichen Maßnahmen für zusätzliche Einsparungen kennen würde. Jedenfalls könne man zufrieden sein, dass die EU-Kommission unser Budget positiv bewertet.

U-Ausschuss: Bundestagspräsident Lammert wird über Erfahrungen in Deutschland berichten
Eine Einigung über die Neuregelung für die Untersuchungsausschüsse hält Prammer noch vor dem Sommer für möglich. Es seien Fortschritte in den Gesprächen erzielt worden, die sie positiv stimmten, die Tücke liege aber noch im Detail. Vor allem werde man die Immunität sowie die Rechte der Auskunftspersonen definieren müssen. Es gehe darum, ob man bei bestimmten Tatbeständen die Immunität beschränken soll, erklärte sie. Das werde sicherlich noch zu heißen Diskussionen führen, bemerkte Prammer, zumal die Schwierigkeit darin liege, einerseits Rechte von Zivilpersonen nicht anzutasten, andererseits die Gratwanderung zu bewerkstelligen, Rechte von Abgeordneten einzuschränken.

Grundsätzlich herrscht nach Auskunft der Präsidentin Einigkeit darüber, dass der Vorsitz im Ausschuss von einer Politikerin bzw. von einem Politiker übernommen wird. Was die Frage betrifft, ob das die NationalratspräsidentInnen sein sollen, zeigte sich Prammer zurückhaltend. Jedenfalls sei das Zusammenwirken zwischen Vorsitz, RichterIn und Verfahrensanwältin bzw. –anwalt noch zu klären, erläuterte sie. Keine Sinnhaftigkeit sieht sie darin, dass der Richter bzw. die Richterin, die dem Vorsitz zur Seite gestellt werden soll, die Befragung durchführt. Was sollen dann die Abgeordneten tun, stellte dazu Prammer die Frage in den Raum. Außerdem stünden auch neue Kompetenzen des Verfahrensanwalts zur Diskussion. Diese Probleme lassen sich aber lösen, fügte Prammer zuversichtlich hinzu.

In diesem Zusammenhang wies Prammer darauf hin, dass am 30. Mai der Präsident des Deutschen Bundestags Norbert Lammert zu Besuch kommen und bei dieser Gelegenheit mit den ExpertInnen des Untersuchungsausschusses über die Erfahrungen in Deutschland reden werde. Sie halte das für eine wichtige Gelegenheit, um Missinterpretationen des deutschen Modells ausräumen zu können, zumal man sich in der heimischen Debatte immer wieder darauf berufe, zugleich aber die Regelungen im Nachbarland anders auslege.

Ausschussplanung soll für bessere Struktur sorgen
Die Präsidentin berichtete zudem, dass die Präsidiale nun einen ernstzunehmenden Versuch gestartet habe, eine fixe Ausschussplanung vorzulegen. Damit könnten die Sitzungen besser strukturiert und Doppelgleisigkeiten vermieden werden.

 

 

 

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