VwGH: Geringer Beschwerdeanfall ermöglicht
 Abbau von Altverfahren

 

erstellt am
20. 05. 14
11.30 MEZ

Parlamentarischer Verfassungsausschuss befasst sich mit Höchstgerichen und aktuellen EU-Vorhaben
Wien (pk) - In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ungewöhnlich wenig Beschwerden eingelangt. Das berichtete VwGH-Präsident Rudolf Thienel am 19.05. im Verfassungsausschuss des Nationalrats. Thienel führt das auf die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte mit Anfang 2014 zurück, auf die sich die Bescheidadressaten offenbar erst einstellen müssten. Es sei abzuwarten, wie sich das weiter entwickle, sagte er. Vor allem in Asylsachen erwartet Thienel doch einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen. Der Verwaltungsgerichtshof nutzt die aktuelle Situation jedenfalls dazu, um Altverfahren abzubauen, so konnte die Zahl der offenen Verfahren zuletzt auf 3.800 reduziert werden.

Mit budgetären Herausforderungen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu kämpfen. Laut VfGH-Präsident Gerhart Holzinger wird es insbesondere von der derzeit noch nicht abschätzbaren Zahl an Gesetzesbeschwerden und der Entwicklung der Asylbeschwerden abhängen, ob es dem Höchstgericht gelingen wird, den ihm auferlegten strikten Sparkurs auch in den nächsten Jahren einzuhalten.

Thema im Ausschuss waren auch aktuelle EU-Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts, wobei es bei der Diskussion vorrangig um das in Verhandlung stehende EU-Freihandelsabkommen mit den USA ging.

Verwaltungsgerichtshof konnte Zahl der offenen Fälle deutlich reduzieren
Wie Thienel den Abgeordneten im Detail mitteilte, ist es dem Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr gelungen, die Zahl der offenen Verfahren weiter abzubauen. So waren Ende 2013 nur noch 4.620 Verfahren anhängig, Ende 2012 waren es noch 5.270 gewesen. Die Verfahrensdauer konnte im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 16,7 Monate (2012 19 Monate) reduziert werden. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden weitere 1.600 Altverfahren und 500 neu eingelangte Beschwerden erledigt. Damit hielt man zum Stand 1. April bei nur noch 3.800 offenen Verfahren.

Thienel zufolge ist abzuwarten, wie sich der Verfahrensanfall weiter entwickelt. Er rechnet aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit vor allem mit einem deutlichen Anstieg von Asylsachen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof seit Anfang 2014 in Asylangelegenheiten wieder angerufen werden kann. Der Gerichtshof habe sich durch eine neue Geschäftsverteilung auf die neuerliche Asyl-Zuständigkeit vorbereitet, schilderte Thienel. Außerdem habe man 15 zusätzliche juristische MitarbeiterInnen erhalten, insgesamt wurden 20 speziell auf den Asylbereich eingeschult. Der große Beschwerdeansturm von AsylwerberInnen ist bislang allerdings ausgeblieben, in den ersten zwei Monaten waren weniger als 200 Asylsachen zu verzeichnen. Zum Vergleich: Im Jahr 2007, dem letzten vollen Jahr, in dem der Verwaltungsgerichtshof für Asylbeschwerden zuständig war, waren es 4.000.

Der Aus- und Umbau des Gebäudes am Judenplatz, das dem Verwaltungsgerichtshof nach dem Auszug des Verfassungsgerichtshofs nun zur alleinigen Verfügung steht, wurde laut Thienel im Sommer 2013 abgeschlossen. Die Kosten dafür, die sich die Burghauptmannschaft und der Verwaltungsgerichtshof teilen, betrugen 3 Mio. €. Man sei sowohl im Budgetplan als auch im Zeitplan geblieben, betonte Thienel. Weitere notwendige Umbauarbeiten würden im Rahmen der budgetären Möglichkeiten durchgeführt.

Verfassungsgerichtshof: Ab 2015 könnte es budgetär eng werden
Über die aktuelle Budgetsituation am Verfassungsgerichtshof informierte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger die Abgeordneten. Er erinnerte daran, dass der Verfassungsgerichtshof seit dem Jahr 2011 mit Budgetkürzungen konfrontiert sei, wobei sich die geforderten Einsparungen im Jahr 2014 bereits auf 835.000 € belaufen, bei einem Gesamtbudget von 13 bis 14 Mio. €. Der Verfassungsgerichtshof habe den Sparkurs mitgetragen und durch die Entnahme von Rücklagen, Reorganisationsmaßnahmen und Effizienzsteigerungen die Budgetvorgaben bislang auch einhalten können, sagte Holzinger. Er fürchtet allerdings, dass es ab den Jahren 2015/16, abhängig von der Anzahl der Beschwerdefälle, budgetär eng werden könnte.

Man könne heute noch nicht sagen, welchen zusätzlichen Anfall an Rechtssachen die ab Jänner 2015 mögliche Gesetzesbeschwerde bringen werde, sagte Holzinger. Er geht aber "von einigem Aufwand" aus. Ebenso wenig sei abschätzbar, ob der nunmehr wieder mögliche Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof in Asylangelegenheiten die Zahl der Asylbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof reduzieren wird. Was der Verfassungsgerichtshof auf keinen Fall wolle, sei eine steigende Verfahrensdauer, bekräftigte Holzinger. Derzeit gibt es eine durchschnittliche Erledigungsdauer von 2 Monaten in Asylangelegenheiten und 7 Monaten in sonstigen Angelegenheiten, "daran wollen wir nicht rütteln". Steige die Zahl der Rechtssachen, würden zusätzliche Budgetmittel benötigt.

Holzinger machte in diesem Zusammenhang geltend, dass die beschleunigte Abwicklung von Asylverfahren durch den Verfassungsgerichtshof dem Staat Einsparungen bei der Grundversorgung von AsylwerberInnen in einem Ausmaß beschert habe, das ein Vielfaches jenes Betrags ausmache, den der Verfassungsgerichtshof insgesamt als Budget zur Verfügung hat.

Zur von den Grünen wiederholt aufgestellten Forderung, sämtliche Nebentätigkeiten der VfGH-RichterInnen offenzulegen, merkte Holzinger an, die österreichische Verfassung sehe seit 1920 vor, dass VerfassungsrichterInnen ihre zuvor ausgeübte Tätigkeit als RechtsanwältInnen, RichterInnen bzw. UniversitätsprofessorInnen auch nach ihrer Bestellung in den VfGH weiter ausüben sollen. Er hält diese Regelung für sinnvoll.

Der Verfassungsgerichtshof gehe mit äußerster Sorgfalt mit Fragen der Befangenheit um, versicherte Holzinger. Gebe es nur geringste Zweifel an der Unbefangenheit eines Richters bzw. einer Richterin in bestimmten Fällen, entscheide nicht das betroffene VfGH-Mitglied, sondern ein Ersatzmitglied. Holzinger verwies außerdem auf die umfangreichen Offenlegungen auf der Website des VfGH. Es wäre "tödlich" für den Verfassungsgerichtshof, würde in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, der Verfassungsgerichtshof urteile nicht unbefangen, warnte der Präsident.

Was seine öffentlichen Aussagen zum Thema Ministerklage betrifft, ein Thema, das von ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl angesprochen wurde, meinte Holzinger, es sei wichtig, dass der Verfassungsgerichtshof mit der Öffentlichkeit in Kontakt trete, um für seine Aufgaben und seine Tätigkeit zu werben. Das wirkt sich ihm zufolge auch positiv auf das Vertrauen der Bevölkerung in den Gerichtshof aus. Dass man im Zuge von Interviews auch zu aktuellen Themen befragt werde, sei nicht zu vermeiden, betonte Holzinger, in diesem Sinn sei auch seine Stellungnahme zur Ministeranklage zu verstehen. Selbstverständlich handle es sich um keine offizielle Position des Verfassungsgerichtshofs, es sei auch gar nicht dessen Aufgabe, politische Standpunkte zu äußern.

Zu einer Frage von Grün-Abgeordneter Daniela Musiol hielt Holzinger fest, der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention wäre ein immenser rechtsstaatlicher Fortschritt in Europa. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer teilte Abgeordnetem Franz-Joseph Huainigg (V) mit, dass Projekt "blinde Richter" beim Bundesverwaltungsgericht verlaufe sehr erfolgreich.

Grundlage für die Diskussion im Ausschuss waren die Tätigkeitsberichte des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2012 ( III-32 d.B.). Das Arbeitsjahr war für beide Höchstgerichte äußerst intensiv. So schloss der Verfassungsgerichtshof 4.574 Verfahren ab, unter ihnen 125 Gesetzesprüfungsverfahren und 1.703 Bescheidbeschwerden. Von dabei 68 geprüften Gesetzesnormen wurden 24 zumindest teilweise aufgehoben. Beim Verwaltungsgerichtshof langten 2012 4.477 neue Fälle ein. In 33,4% der 4.748 inhaltlich erledigten Fälle gab der VwGH dem Beschwerdeführer statt. Der Bericht der Regierung über die beiden Berichte wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Freihandelsabkommen TTIP weiterhin Stein des Anstoßes
Bei der Diskussion im Verfassungsausschuss über einen Bericht zu aktuellen EU-Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes ( III-58 d.B.) ging es vorrangig um die derzeitigen Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, kurz TTIP genannt. Besonders kritisch wurden vom Ausschuss die Überlegungen zur Investitionsschutzklausel bewertetet. Es besteht Besorgnis, dass damit Konzerne vor Schiedsgerichten bei befürchteten Gewinneinbußen durch Gesetzesänderungen das Recht zur Klage gegen Nationalstaaten hätten.

Johannes Jarolim (S) forderte in diesem Zusammenhang klare Standards zur Entscheidungsfindung ein, auch falls die ordentliche Gerichtsbarkeit mit derartigen Verfahren betraut wird, sodass nicht etwa Umweltstandards in Klagsverfahren aufgeweicht würden. Generell hinterfragt wurde die Haltung der österreichischen Regierung bei den TTIP-Verhandlungen von Albert Steinhauser (G), besonders in Bezug auf die schon mehrmals eingeforderte Veröffentlichung der Verhandlungsprotokolle. Philipp Schrangl (F) bezweifelte überhaupt den Nutzen des Freihandelsabkommens, schon da die Gespräche hinter verschlossenen Türen geführt würden.

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer unterstrich, die Bundesregierung sei sich darin einig, dass Österreichs gutes Rechtssystem nicht durch Bestimmungen im anvisierten Freihandelsabkommen ausgehebelt werden dürfe. Beim kürzlich erfolgten Gipfel des Bundeskanzlers und des Wirtschaftsministers mit VertreterInnen von NGOs sei dies deutlich geworden. Die angedachte Schiedsgerichtbarkeit sehe man daher kritisch, so der Minister, auch wenn der eigentliche Sinn von Investitionsschutzabkommen der rechtsstaatliche Schutz von Unternehmen im Ausland sei. Geschlossen vertrete die Regierung zudem den Standpunkt, Fracking zur Schiefergasförderung sei mit dem jetzigen Stand der Technik nicht zu begrüßen, erfuhr Christoph Hagen (T), in Europa bestehe allerdings kein Konsens darüber.

Im Moment seien die offiziellen TTIP-Gespräche ausgesetzt, um inhaltliche Fragen sowie die Transparenzproblematik zu klären, fügte Staatsekretärin Sonja Steßl an. Inoffizielle Unterredungen darüber wollte sie aber nicht ausschließen. ÖVP-Abgeordneter Nikolaus Berlakovich hatte zuvor noch die verpflichtende Zertifizierung von Finanzdienstleistungen im Rahmen des Abkommens gefordert, damit nicht nur Lebensmittel einer Kontrolle unterliegen müssen. Sein Parteikollege Wolfgang Gerstl wiederum rief zur allgemeinen Beruhigung auf, denn letztlich hätten der US-Kongress und die 28 Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten zu entscheiden, ob sie dem TTIP-Abkommen zustimmen.

Über den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), zu dem sich die Union primärrechtlich verpflichtet hat, informierte Bundesminister Ostermayer, derzeit stehe noch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dazu aus. Dadurch solle das Verhältnis der Europäischen Grundrechtecharta zur Menschenrechtskonvention, das Harald Stefan (F) und Nikolaus Scherak (N) thematisierten, als Basis für die weiteren Schritte geklärt werden. Daniela Musiols (G) Vermutung, mit der EMRK würde die EU rechtsstaatlichen Vereinbarungen besser Folge leisten – beispielsweise bei Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung, stimmte der Kanzleramtsminister zu.

Ostermayer und Steßl für Stärkung des Binnenmarkts zur Absicherung in Krisen
Die Freiheitlichen betrachteten einen möglichen Beitritt der gesamten EU zur EMRK allerdings vor dem Hintergrund der Bestrebungen, den Binnenmarkt zu vervollständigen, kritisch. Harald Stefan warnte vor der Schaffung eines "Bundesstaates" EU und Philipp Schrangl wandte sich klar gegen die Errichtung der "Vereinigten Staaten von Europa" mit einheitlichem Haushaltsrecht inklusive EU-Finanzminister und EU-Steuergesetzgebung. Gernot Darmann mutmaßte, es gebe seitens der EU bereits von Österreich gebilligte Pläne, die die steuer- und sozialpolitische Souveränität der Nationalstaaten zurückzudrängen.

Minister Ostermayer beschwichtigte demgegenüber, keineswegs befürworte Österreich derartige Entwicklungen, deswegen habe man auch die Einrichtung eines Eurozonen-Budgets separat vom EU-Budget abgelehnt. In einigen Bereichen wie etwa jenem der Bankenunion sei jedoch eine engere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsländer notwendig, um in Krisenzeiten eine bessere Abstimmung zu gewährleisten. In Richtung Darmann versicherte er, Österreich spreche sich dezidiert gegen eine Europäisierung sozialrechtlicher Belange aus, die Höhe von Arbeitslosengeld oder Pension sei deshalb weiterhin innerstaatlich zu regeln.

Die bestehenden haushaltsrechtlichen Vereinbarungen auf EU-Ebene dienten nicht zuletzt dazu, konjunkturelle Schwankungen und Ungleichgewichte im Unionsraum auszugleichen, führte Staatsekretärin Steßl weiter aus. Zwar müssten bestimmte haushaltrechtliche Kompetenzen, wie jene des Finanzministers, in nationaler Hand verbleiben, betonte sie, für ein zielführendes Vorgehen gegen Steuerbetrug oder Profit-Shifting seien aber nur EU-weite Maßnahmen sinnvoll. Österreich trage dem im aktuellen Entwurf zum Budgetbegleitgesetz bereits Rechnung, sagte Steßl und nannte als Beispiel den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten. Zudem verwies sie auf die vorgesehene Strafzahlung bei Steuer-Selbstanzeigen.

Bei den Verhandlungen der EU mit den USA über ein Abkommen zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit stehe die Bundesregierung auf der Seite des Europäischen Parlaments, das hohe Standards zur Datenbehandlung beschlossen hat, ergänzte Ostermayer auf Nachfrage der Abgeordneten Albert Steinhauser (G) und Wolfgang Gerstl (V). Beide Mandatare machten sich für die Wahrung eines hohen Schutzniveaus im Datenaustausch stark.

EU-Anliegen: Roma-Integration und Transparenz der Parteienförderung
Vorantreiben will die EU dieses Jahr Initiativen zur Integration von Roma in den Mitgliedsländern. Unionsweite Rahmenvorgaben bis 2020 sollen sicherstellen, dass Roma speziell in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum gesellschaftlich besser einbezogen werden. Die Europäische Kommission habe Österreichs Aktivitäten in diesem Feld als sehr positiv hervorgehoben, erwiderte Ostermayer die Kritik Wolfgang Zinggls (G), der Bericht liefere keine genauen Auskünfte über die heimischen Initiativen zur Besserstellung der Roma.

Ostermayer erläuterte, über die Roma-Plattform im Bundeskanzleramt (BKA) würden alle Fördermaßnahmen und Projekte koordiniert. Selbst unterstütze das BKA die Roma-Vereine über die Volksgruppenförderung im Haus, verstärkt solle auch bei der Antragsstellung für EU-Mittel an Roma-Organisationen geholfen werden. Aktivitäten gegen Antiziganismus, wie von Zinggl eingefordert, setzt Ostermayer zufolge jedes Ministerium eigenständig in seinem Zuständigkeitsbereich.

Auch die Pläne der EU für mehr Transparenz von Parteienstatuten und –finanzierung kamen in der Ausschussdebatte zur Sprache, wobei Harald Stefan (F) sich daran stieß, dass eine eigene EU-Behörde zukünftig über die Förderwürdigkeit von Parteien entscheiden soll. Besonders für EU-kritische Parteien könne es ein Problem darstellen, meinte er, wenn eine "Zensurbehörde" über die Förderzuteilungen bestimmt.

Josef Ostermayer erwiderte, Hintergedanke einer derartigen Regelung sei, sicherzustellen, dass nur politische Gruppierungen in der EU gefördert werden, die den Standards des Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union entsprechen, also grundlegende Werte wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte berücksichtigen. Grundsätzlich sei es nicht auszuschließen, dass in einigen Ländern Parteien, die sich nicht an diese Grundwerte halten, ins Leben gerufen werden.

Finanzielle Unterstützung sieht die EU auch für das Kulturschaffen in der Union vor, erfuhr Elisabeth Hakel (S). Kreativwirtschaft, Kultur und Medien würden dabei über das Programm "Creative Europe" mit 1,5 Mrd. € bis 2020 gefördert. Die Digitalisierung des europäischen Films forciere die EU ebenfalls, und zwar mit der Europeana-Strategie.

Der Ausschuss nahm den EU-Vorhabensbericht mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich an.

 

 

 

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