Bures: Verschlechterung der
 Fluggastrechte nicht akzeptabel

 

erstellt am
06. 06. 14
11.30 MEZ

Luxemburg/Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures hat im Rahmen des EU-Verkehrsministerrats in Luxemburg am 05.06. bekräftigt, dass eine Novelle der europäischen Fluggastrechte-Verordnung keine Verschlechterung der Passagierrechte bringen darf. "Ein wichtiges Ziel der Verordnung muss sein, dass klare, einfache Regelungen für alle Beteiligten geschaffen werden. Nur so kann es Rechtssicherheit geben und langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden", sagte Bures und sie unterstrich, dass "es zu keiner Verschlechterung der Rechte von Flugpassagieren kommen darf".

Konkret bedeutet das, dass - wie es bereits auch vom EuGH festgelegt wurde - den Passagieren schon ab drei Stunden Verspätung Entschädigungen zu leisten sind. Die neuen Vorschläge, die eine Anhebung der Schwellenwerte für diese Entschädigungsleistungen auf fünf (Kurzstrecke), neun (Mittelstrecke) oder zwölf (Langstrecke) Stunden vorsehen, lehnt die Ministerin klar ab.

 

 

 

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