Hundstorfer: Pensionskonto bringt
 Klarheit und Transparenz

 

erstellt am
04. 06. 14
11.30 MEZ

Versand der Erstgutschriften gestartet
Wien (bmask) - "Mit dem Start des Versands der Kontoerstgutschriften ist ein weiterer wichtiger Schritt erfolgt, Klarheit und Transparenz für die Versicherten herzustellen", betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 04.06. Zur Zeit werden von den Pensionsversicherungsträgern täglich rund 30.000 Briefe mit Kontoerstgutschriften verschickt. Das Pensionskonto löst die komplizierte Parallelrechnung für alle ab dem 1. Jänner 1955 Geborenen ab. Es ermöglicht eine einfache Pensionsberechnung auf Basis einer einheitlichen Rechtslage. "Mit der Umsetzung des Pensionskontos setzen wir die größte Verwaltungsreform der zweiten Republik um", so Hundstorfer.

Die Versicherten erhalten durch das Pensionskonto Auskunft darüber, wieviel Pension sie derzeit erwarten können, wenn sie bis zum Regelpensionsalter keine weiteren Pensionsansprüche erwerben. Jene Personen, die bereits jetzt ihre Kontoerstgutschrift erhalten, können diese nun auch online unter www.neuespensionskonto.at einsehen. Die Anmeldung erfolgt über Handysignatur, Bürgerkarte oder Finanz-Online.

Jeder Versicherungsmonat zählt für die Bildung der Kontoerstgutschrift und somit für die künftige Pensionshöhe. Sollten unter Umständen Versicherungszeiten nicht erfasst sein, sollen diese unbedingt dem PV-Träger nachgemeldet werden. Dies ist noch bis Ende 2016 möglich. "Mit dem Pensionskonto wird die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters unterstützt. Ein Jahr länger arbeiten bringt in Summe eine Erhöhung der Pension um rund zehn Prozent", unterstreicht Hundstorfer.

 

 

 

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