Rupprechter: Österreich bleibt frei von Gentechnik

 

erstellt am
13. 06. 14
11.30 MEZ

Beschluss beim EU-Umweltrat sichert Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten
Brüssel/Wien (bmlfuw) - Die EU-Mitgliedsstaaten sollen den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im eigenen Land verbieten dürfen. Der Umweltminister-Rat hat am 12.06. den entsprechenden Kommissionsvorschlag zum Selbstbestimmungsrecht angenommen.

Für Umweltminister Andrä Rupprechter ist das ein „Durchbruch für ein gentechnikfreies Europa und damit für sichere, qualitativ hochwertige Lebensmittel.“

Rupprechter hat sich massiv für die rechtliche Absicherung von nationalen Anbauverboten eingesetzt. „Es mangelt nicht an starken Argumenten gegen die Gentechnik, das Selbstbestimmungsrecht ist gesichert. Das ist ein großer Erfolg – sowohl für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten als auch für unsere Landwirtschaft“, betont der Minister.

Der Kommissionsvorschlag war jahrelang von großen Mitgliedsstaaten blockiert worden. Im März ist es gelungen, Großbritannien umzustimmen, wodurch eine Mehrheit gesichert war. Inzwischen sind auch Deutschland und Frankreich nachgezogen.

Der beschlossene Vorschlag geht auf eine österreichische Initiative zurück. Er erlaubt den Mitgliedsstaaten den Anbau von GVO auf rechtlich sicherer Basis zu beschränken bzw. zu untersagen. „Ich habe keine Zweifel daran, dass wir durch diesen Kompromiss sicherstellen können, dass auch in Zukunft keine genetisch veränderten Organismen in Österreich angebaut werden“, bekräftigt Rupprechter.

Grundsätzlich können die Mitgliedsstaaten durch diese Regelung die Marktzulassung für GVO im eigenen Land ablehnen. Erfolgt ein Einspruch des betroffenen Konzerns muss der Mitgliedsstaat die Ablehnung begründen. Als wichtige Argumente gelten etwa die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Betriebe, die Gefährdung anderer Pflanzen durch GVO, die Bewahrung traditioneller landwirtschaftlicher Praktiken und agrarpolitische Ziele.

Keine Gentechnik durch die Hintertüre
Der Kompromiss ist eine deutliche Verbesserung zur aktuellen Situation. Die derzeitigen Anbauverbote stehen rechtlich auf leicht anfechtbaren Beinen. Besonders im Hinblick auf GVOs für Lebens- und Futtermittel bietet der neue Opt-Out-Ansatz klare Vorteile, da Verbote hier bisher nur als Notfallmaßnahmen möglich sind.

Für bereits zugelassene Produkte ist eine einmalige Übergangsfrist zur Umsetzung der nationalen Selbstbestimmung vorgesehen.

Die Regelung muss noch vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Es ist von einer schnellen Einigung auszugehen.

 

 

 

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