Landtagswahl: Auch AuslandsvorarlbergerInnen
 sind wahlberechtigt

 

erstellt am
23. 06. 14
16.00 MEZ

Stichtag 24. Juni, Wahl am 21. September
Bregenz (vlk) – In der Verordnung der Landesregierung über die Ausschreibung der Vorarlberger Landtagswahl wurde als Stichtag der 24. Juni 2014 und als Wahltag der 21. September 2014 festgesetzt. Wahlberechtigt bei der Landtagswahl am 21. September 2014 sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, welche spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zudem müssen sie am 24. Juni 2014 in einer Gemeinde Vorarlbergs den Hauptwohnsitz haben oder als ehemalige Vorarlberger Landesbürgerin bzw. –bürger (AuslandsvorarlbergerInnen) in die Wählerkartei eingetragen sein.

Um als Auslandsvorarlberger in die Wählerkartei aufgenommen zu werden, muss der derzeitige Hauptwohnsitz im Ausland liegen, der Verzug ins Ausland nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen und direkt vor dem Verzug ein Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Vorarlbergs bestanden haben.

http://www.vorarlberg.at/waehlerkartei

Im Ausland lebende ehemalige Landesbürgerinnen und –bürger, die am Stichtag 24. Juni 2014 nicht in einer Wählerkartei eingetragen sind, können bei jener Gemeinde in Vorarlberg, in der sie zuletzt den Hauptwohnsitz hatten, schriftlich die Aufnahme in die Wählerkartei beantragen. Ein Antragsformular wird von den Gemeinden zur Verfügung gestellt bzw. ist im Internet unter www.vorarlberg.at/waehlerkartei abrufbar. Um das Wahlrecht bei der am 21. September 2014 stattfindenden Landtagswahl zu erlangen, muss der Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei spätestens bis zum 24. Juli 2014 (30 Tage nach dem Stichtag 24. Juni 2014) bei der Gemeinde gestellt werden.

Nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und -bürger, welche ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben, sind bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt. Ihnen kommt ein Wahlrecht nur bei Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene sowie bei EU-Wahlen zu.

 

 

 

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